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Anlage (zu Nr. 2.5)Angaben und Unterlagen für die Bauartzulassung
Der Antrag auf Bauartzulassung ist vom Hersteller oder Verwender (in 3-facher Ausfertigung)
an das Landesoberbergamt zu richten.
Der Antrag muß mindestens folgende Angaben, Unterlagen und Nachweise enthalten:1. Angaben und Unterlagen
1.1. Herstellerfirma
1.2. Typenbezeichnung
1.3. Beschreibung der Konstruktion
1.4. Zeichnungen, aus denen die wesentlichen Konstruktionsmerkmale und die
Funktionseigenschaften der Einzelteile erkennbar sind1.5. Benennung der verwendeten Werkstoffe
1.6. Schaltpläne mit Erläuterungen der hydraulischen, elektrischen und pneumatischen
Einrichtungen, aus denen Aufbau und folgende Funktionen erkennbar sind:- Antrieb einschließlich der Hilfsaggregate,
- Steuerung einschließlich Hilfssteuerung (wenn vorhanden),
- Bremsen,
- Sicherheitseinrichtungen,
- Feuerlöscheinrichtungen,
- Beleuchtung,
- Signal- und Warneinrichtungen.
1.7. Kenndaten
- Eigengewicht und höchste Gesamtlast des Zuges,
- vorgesehene Höchstgeschwindigkeit,
- größte vorgesehene Schienenneigung.
1.8. Bezeichnung und Menge der zu verwendenden Hydraulikflüssigkeit
2. Nachweise2.1. Untersuchungen der Schlagwetterschutzeinrichtungen und Messung
der Oberflächentemperaturen (Motor, Ansauge- und Auspuffsysteme durch
die Westfälische Berggewerkschaftskasse - Versuchsstrecke -; elektrische
Einrichtungen durch den Rheinisch-Westfälischen Technischen
Überwachungs-Verein)
2.2. Untersuchungen des Fahr- und Bremsvermögens (Untersuchungen durch
die Westfälische Berggewerkschaftskasse -Seilprüfstelle und Maschinentechnische
Abteilung -)2.3. Ergebnisse von Lärmmessungen (Untersuchungen durch den Rheinisch-Westfälischen
Technischen Überwachungs-Verein oder durch die Westfälische Berggewerkschaftskasse
- Institut für Geophysik, Schwingungs- und Schalltechnik -)2.4. Untersuchungen der Brandschutzeinrichtungen (Hauptstelle für das Grubenrettungswesen)
Die Fachstellen haben in dem über die Untersuchungen auszustellenden Prüfungszeugnis zu
bescheinigen, daß das untersuchte Fahrzeug den Bauvorschriften für Dieselkatzen und den
Angaben des Herstellers im Antrag auf Bauartzulassung entspricht.Den vorgenannten Fachstellen sind die für die Untersuchungen notwendigen Angaben und
Unterlagen zur Verfügung zu stellen.