• 14.11.2001

    83.01.31.2.7-1-25

    Elektro-Bergverordnung
    Verwaltungsanweisungen, Hinweise und Erläuterungen

    A 2.9

    An die Bergämter des Landes Nordrhein-Westfalen

    Betr.: Bergverordnung des Landesoberbergamts Nordrhein-Westfalen für elektrische Anlagen
    (Elektro-Bergverordnung - ElBergV) vom 9. Mai 2000*)

    Zur Neufassung der ElBergV werden die nachstehenden Verwaltungsanweisungen, Hinweise und
    Erläuterungen (Anweisungen) bekannt gemacht. Sie werden gebeten, diese Anweisungen bei der
    Durchführung der Bergaufsicht zu beachten und zu veranlassen, dass sie auch den
    Sachverständigen, den Elektro-Aufsichtspersonen und den Elektro-Fachkräften zur Kenntnis
    gebracht werden.

    Folgende Rundverfügungen des Landesoberbergamts, veröffentlicht im Sammelblatt unter A 2.9,
    werden aufgehoben:

    - vom 08.04.1992 - 01.31.2.7-1-11 Elektro-Bergverordnung Verwaltungsanweisungen, Hinweise
                                                       und Erläuterungen

    - vom 06.05.1992 - 01.31.2.7-1-14 Elektro-Bergverordnung Verwaltungsvorschrift zu
                                                       § 30 Abs. 2 ElBergV


    Dortmund, den 24.11.2000

    Landesoberbergamt NRW

    v o n   B a r d e l e b e n

    *) Diese Verwaltungsanweisungen sind auch in Heftform unter der Verlagsnummer 682 bei der
        Verlag Glückauf GmbH, Postfach 18 56 20, 45206 Essen 1, Tel. (02054) 924-123, erhältlich.

    Die Verwaltunsanweisung wurde mit heutigem Datum geändert. Die Änderungen betreffen den Wortlaut
    zu § 13 Abs. 5 und 6, § 16 und § 19 in Verbindung mit § 8.


    Dortmund, den 14.11.2001

    Bezirksregierung Arnsberg
    Abteilung Bergbau und Energie
    in Nordrhein-Westfalen
    Im Auftrag:

    E k h a r t  M a a t z