• 01.07.1994

    14.8-6-5

    Elektro-Bergverordnung
    Verwaltungsanweisung zu § 42 Abs. 3 ElBergV

    A 2.9


    Betr.: Verwaltungsanweisung zu § 42 Abs. 3 ElBergV; Erdöl-, Erdgas- und Untergrundspeicherbetriebe

    Hiermit wird die Verwaltungsanweisung zur Ausführung des § 42 Abs. 3 ElBergV bekanntgemacht.

    In Text- und Bildform ist dargestellt, wie die Geltungsbereiche der Elektro - Bergverordnung und
    der Verordnung über elektrische Anlagen in explosionsgefährdeten Räumen (ElexV) gegeneinander
    abgegrenzt sind, wenn elektrische Anlagen von Erdöl-, Erdgas- und Untergrundspeicherbetrieben
    funktionell und sicherheitstechnisch mit elektrischen Einrichtungen auf dem gleichen Betriebsplatz oder
    auf anderen Betriebsplätzen zusammenhängen.

    Die Verwaltungsanweisung ist von einer Arbeitsgruppe, in der die Oberbergämter der alten Bundesländer,
    das Sächsische Oberbergamt und das Landesoberbergamt Baden - Württemberg vertreten waren,
    erarbeitet worden mit dem Ziel, einheitliches Verwaltungshandeln sicherzustellen.

    Vertreter des Wirtschaftsverbandes Erdöl- und Ergasgewinnung e.V. und der Ruhrgas AG hatten
    Gelegenheit zur Stellungnahme.

    Dortmund, den 01.07.1994

    Landesoberbergamt NRW

    F o r n e l l i