•  04.06.2002

    83.21.5-4-12

    Richtlinien über technische und organisatorische Maßnahmen für die Montage und den Betrieb von Anlagen zur Lagerung, Abfüllung und Beförderung von Kraftstoffen im Steinkohlenbergbau unter Tage
    (Kraftstoff-Richtlinien)


    A 2.8

    An die Bergämter des Landes Nordrhein-Westfalen -ausgenommen Düren-

    Richtlinien über technische und organisatorische Maßnahmen für die Montage und
    den Betrieb von Anlagen zur Lagerung, Abfüllung und Beförderung von Kraftstoffen
    im Steinkohlenbergbau unter Tage - Kraftstoff-Richtlinien -

    Hiermit werden die Richtlinien über technische und organisatorische Maßnahmen für die
    Montage und den Betrieb von Anlagen zur Lagerung, Abfüllung und Beförderung von
    Kraftstoffen im Steinkohlenbergbau unter Tage bekannt gemacht.

    Die Erarbeitung dieser Richtlinien war erforderlich, da die vorhandenen Richtlinien, die sich
    mit der maschinellen Förderung und Fahrung unter Tage beschäftigen, keine speziellen
    Anforderungen an die Lagerung, Abfüllung und Beförderung von Kraftstoffen unter Tage
    vorsehen.

    Diese Richtlinien entsprechen dem bereits vorhandenen Stand der Technik im Steinkohlen-
    bergbau unter Tage. Sie sind bei der Neueinrichtung von Anlagen und bei wesentlichen
    Änderungen von vorhandenen Anlagen anzuwenden.

    Anträge auf Abweichungen von diesen Richtlinien sind vor Erteilung der Bewilligung der
    Abteilung 8 der Bezirksregierung Arnsberg zur Kenntnis zu geben.

    Ich bitte, diese Richtlinien im Betriebsplanverfahren verbindlich zu machen.

    Dortmund, den 04.06. 2002

    Bezirksregierung Arnsberg
    Abteilung Bergbau und Energie
    in Nordrhein-Westfalen

    Im Auftrag:
    M i c h a e l   K i r c h n e r