• 28.09.1977

    16.16-1-17


    Abspannungs-Richtlinien


    A 2.8


    An die Bergämter des Landes NW

    Betr.: Richtlinien des Landesoberbergamts Nordrhein-Westfalen für die betriebsplanmäßige
             Zulassung der Abspannungen von Gewinnungs-und Kettenkratzerförderanlagen
             (Abspannungs-Richtlinien)

    Hiermit werden die Richtlinien für die betriebsplanmäßige Zulassung der Abspannungen von
    Gewinnungs- und Kettenkratzerförderanlagen übersandt.

    Die Richtlinien enthalten Angaben über die Berechnung der Abspannkräfte und über die
    Anforderungen, die an die Bauart und die Haltekraft der Abspannungen gestellt werden.
    Sie enthalten außerdem Angaben darüber, in welchen Fällen zusätzliche Sicherungen
    erforderlich sind, um zu verhindern, daß die Maschinenanlagen bei einem Kettenbruch abgleiten.

    Abweichungen von den Richtlinien können vom Bergamt zugelassen werden, wenn die
    Lagestabilität der Gewinnungs- und Förderanlagen auf andere Weise sichergestellt und
    durch Berechnung nachgewiesen worden ist. Über wesentliche Abweichungen von den
    Richtlinien ist dem Landesoberbergamt zu berichten.

    Das Landesoberbergamt behält sich vor, weitergehende Anforderungen zu stellen, wenn dies
    zum Schutz der im § 196 ABG aufgeführten Rechtsgüter notwendig werden sollte.

    Dortmund, den 28.09.1977

    Landesoberbergamt NW

    C o e n d e r s

    (Diese Richtlinien sind auch in Heftform unter der Verlagsnummer 383 beim Verlag Hermann
      Bellmann, 4600 Dortmund 1, Postfach 13, erschienen)