• 13.10.2005

    83.18.8-2004-3

    DSK Regelungen über brandschutztechnische Maßnahmen bei der untertägigen Verwendung von styrolhaltigen Klebeankersystemen

    A 2.7

     

    An die Bergämter des Landes NRW (außer Düren)

     

    DSK Regelungen über brandschutztechnische Maßnahmen bei der untertägigen Verwendung
    von styrolhaltigen Klebeankersystemen

    Schreiben der Deutschen Steinkohle AG (DSK) vom 26.08.2005 - BTG-B Dr. Bau -

     Anlagen: DSK Regelungen

     

    Als Anlage werden Ihnen hiermit die DSK Regelungen über brandschutztechnische Maßnahmen
    bei der untertägigen Verwendung von styrolhaltigen Klebeankersystemen  zur Kenntnis übersandt.

    Die in den DSK-Regelungen enthaltenen Anforderungen und Vorgaben bitte ich im Betriebsplan-
    verfahren zur Geltung zu bringen.

    Dazu hat die DSK AG mit Schreiben vom 17.12.2004 mitgeteilt, dass sie diese Regelungen in
    ihren Betrieben mit Aufnahme in das Sicherheits- und Gesundheitsschutzdokument umsetzt und
    in die „Liste der anerkannten Verwaltungsvorschriften“ einfügt, die ab dem 01.01.2005 spätestens 
    bei Neufassungen von Hauptbetriebsplänen als regelmäßig (quartalsmäßig) zu aktualisierende Anlage
    den jeweiligen Hauptbetriebsplänen beigefügt werden soll.

              Bezirksregierung Arnsberg
    Abteilung Bergbau und Energie in NRW

                         Im Auftrag

                        K i r c h n e r