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13.10.2005
83.18.8-2004-3DSK Regelungen über brandschutztechnische Maßnahmen bei der untertägigen Verwendung von styrolhaltigen Klebeankersystemen
A 2.7
An die Bergämter des Landes NRW (außer Düren)
DSK Regelungen über brandschutztechnische Maßnahmen bei der untertägigen Verwendung
von styrolhaltigen KlebeankersystemenSchreiben der Deutschen Steinkohle AG (DSK) vom 26.08.2005 - BTG-B Dr. Bau -
Anlagen: DSK Regelungen
Als Anlage werden Ihnen hiermit die DSK Regelungen über brandschutztechnische Maßnahmen
bei der untertägigen Verwendung von styrolhaltigen Klebeankersystemen zur Kenntnis übersandt.Die in den DSK-Regelungen enthaltenen Anforderungen und Vorgaben bitte ich im Betriebsplan-
verfahren zur Geltung zu bringen.Dazu hat die DSK AG mit Schreiben vom 17.12.2004 mitgeteilt, dass sie diese Regelungen in
ihren Betrieben mit Aufnahme in das Sicherheits- und Gesundheitsschutzdokument umsetzt und
in die „Liste der anerkannten Verwaltungsvorschriften“ einfügt, die ab dem 01.01.2005 spätestens
bei Neufassungen von Hauptbetriebsplänen als regelmäßig (quartalsmäßig) zu aktualisierende Anlage
den jeweiligen Hauptbetriebsplänen beigefügt werden soll.Bezirksregierung Arnsberg
Abteilung Bergbau und Energie in NRWIm Auftrag
K i r c h n e r