• Besprechungsvermerk vom 12.04.2002

    Mit Bezug auf die Rundverfügung der BRA vom 18.05.2001 - 83.18.43.2-6-14- wird zwischen
    der Bezirksregierung Arnsberg Abt.8 und der DSK nachstehendes Verfahren zum Nachweis der
    Eignung für die Verwendung von Kunststoffbetriebsmitteln im Rahmen der Anzeige (§10 BVOSt)
    wie folgt festgelegt:

    § 10 BVOSt: Unterlagen zum Nachweis der Eignung

    Das Anzeigeverfahren ist erforderlich für Betriebsmittel aus festen Kunststoffen oder mit Anteilen
    von festen Kunststoffen (Kunststoffbetriebsmittel), die untertage verwendet werden sollen.

    Das Anzeigeverfahren ist nicht erforderlich für Kunststoffbetriebsmittel, die übertage verwendet
    werden sollen.

    Das Anzeigeverfahren ist nicht erforderlich für Kleinteile sowie Umhüllungen oder Anbauteile aus
    Kunststoffen in einer Größenordnung, die zu keiner wesentlichen Erhöhung der Brandlast führt.

    Zwischen Unternehmer und Behörde wird vereinbart, dass zum Nachweis der Eignung im Anzeige-
    verfahren nach §10 Abs. 4 BVOSt folgende Unterlagen eingereicht werden:

    1. Neue Kunststoffbetriebsmittel, die dem Geltungsbereich der 9. und 11. Verordnung zum G
      erätesicherheitsgesetz unterliegen, werden der Bezirksregierung Arnsberg Abteilung 8 Bergbau
      und Energie in NRW angezeigt. Dieser Anzeige wird die Konformitätserklärung als Unterlage
      zum Nachweis der Eignung beigefügt. Die Konformitätserklärung enthält in der Auflistung
      angewendeter Normen u.a. eine Erklärung dahingehend, dass DIN 22100-7 (ggf. unter
      Einschränkungen, die von DSK zu beachten sind) eingehalten ist bzw. das Produkt dem
      Stand der Technik entspricht.
    2. Bei neuen Kunststoffbetriebsmitteln, die nicht unter den Punkt 1 fallen, wird als Unterlage
      zum Nachweis der Eignung die Erklärung des Herstellers gemäß Anlage 1 beigefügt. In dieser
      Erklärung bestätigt der Hersteller, dass alle vier Schutzziele des §10 BVOSt eingehalten werden:

      - Unbedenklichkeit in Bezug auf elektrostatische Eigenschaften,
      - Anforderungen an den Brandschutz
      - Anforderungen an die hygienischen Eigenschaften,
      - Anforderungen an die Schutzwirkung der Filterselbstretter zu den Auswirkungen
        thermischer Zersetzungsprodukte.

      Abweichungen von der DIN 22100-7 und Einschränkungen im Einsatzbereich werden in
      der Erklärung des Herstellers detailliert beschrieben.
    3. Alte Betriebsmittel aus Kunststoffen, die vom ehemaligen Landesoberbergamt zugelassen worden
      sind, dürfen - soweit eine betriebsplanmäßige Zulassung des Bergamtes vorliegt - weiter verwendet
      werden, wenn der Hersteller der DSK schriftlich bestätigt hat, dass das Produkt in Herstellung,
      Beschaffenheit, Zusammensetzung und Verwendung nicht verändert worden ist und dem Stand
      der Technik entspricht (Anlage 2). Die DSK zeigt diese Bestätigungen gegenüber der Abt. 8 an.
      Dazu werden alle im Unternehmen eingesetzten Kunststoffbetriebsmittel von der DSK bis
      Ende 2002 erfasst und tabellarisch aufgeführt. Die tabellarische Zusammenstellung wird
      - soweit erforderlich - laufend aktualisiert und der Bezirksregierung Arnsberg Abteilung 8
      Bergbau und Energie in NRW auf Anforderung zugestellt.

      Zugehörig sind die Anlagen 1 und 2

    Dortmund, den 12.04.2002

    Anlage 1

    Erklärung des Herstellers

    • Name und Anschrift des Herstellers
    • Beschreibung des Kunststoffbetriebsmittels
    • Angabe verwendeter Normen und Hinweis, dass DIN 22100 - Teil 7 eingehalten ist bzw.
      das Produkt dem Stand der Technik entspricht. Gegebenenfalls sind Einsatzbeschränkungen
      deutlich anzugeben. Darüber hinaus ist die Einhaltung der wesentlichen Schutzziele des
      §10 BVOSt zu bestätigen:
    1. Unbedenklichkeit in Bezug auf die elektrostatischen Eigenschaften

      Prüfberichtsnummer: .................................
    2. Anforderungen an den Brandschutz

      Prüfberichtsnummer: .................................
    3. Anforderungen an die hygienischen Eigenschaften

      Prüfberichtsnummer: .................................
    4. Anforderungen an die Schutzwirkung der Filterselbstretter zu den Auswirkungen
      thermischer Zersetzungsprodukte

      Prüfberichtsnummer: .................................
    5. Einhaltung von DIN 22100, Teil 7 bzw. das Produkt entspricht dem Stand der Technik

    Abweichungen von DIN 22100-7 und/oder Einsatzbeschränkungen nach Nummern 1 - 4:

    1. ........................................................................................................

    2. ........................................................................................................

    3. ........................................................................................................

    4. ........................................................................................................

    Angaben zum Unterzeichner und rechtsverbindliche Unterschrift

    Anlage 2

    Erklärung des Herstellers

    • Name und Anschrift des Herstellers
    • Beschreibung des Kunststoffbetriebsmittels
    • Angabe, dass das gegenwärtige Produkt in Herstellung, Beschaffenheit, Zusammensetzung
      und Verwendung nicht verändert worden ist und dem Stand der Technik entspricht.
    1. Unbedenklichkeit in Bezug auf die elektrostatischen Eigenschaften

      Prüfberichtsnummer: .................................
    2. Anforderungen an den Brandschutz

      Prüfberichtsnummer: .................................
    3. Anforderungen an die hygienischen Eigenschaften

      Prüfberichtsnummer: .................................
    4. Anforderungen an die Schutzwirkung der Filterselbstretter zu den Auswirkungen
      thermischer Zersetzungsprodukte

      Prüfberichtsnummer: .................................

    Einsatzbeschränkungen nach Nummern 1 - 4:

    1. ........................................................................................................

    2. ........................................................................................................

    3. ........................................................................................................

    4. ........................................................................................................

    Angaben zum Unterzeichner und rechtsverbindliche Unterschrift