• Anlage 10

    Hinweise
    für die Ausbildung der Leiter von Löschmannschaften

    Die Verantwortung für den vorbeugenden und abwehrenden Brandschutz und damit auch
    für die Leitung der betrieblichen Feuerlöschkräfte sollte in der Regel beim Brand- und
    Explosionsschutzbeauftragten liegen.

    Die Qualifikation als Leiter von Löschmannschaften über Tage ist in der Regel hinreichend
    bei erfolgreicher Absolvierung der nachfolgend aufgeführten Lehrgänge / Unterweisungen
    (bei entsprechender gesundheitlicher Eignung mit, sonst ohne den jeweiligen Atemschutzteil):

    1. Lehrgang Brand- und Explosionsschutzbeauftragter und Unterweisung /
      Lehrgang Löschmannschaft ohne / mit Atemschutz.
    2. Lehrgang Brand- und Explosionsschutzbeauftragter und Mitgliedschaft in einer öffentlichen
      Feuerwehr ohne / mit Atemschutz.

    Soll der Leiter der Löschmannschaft / Gasschutzwehr die Verantwortung für den Atemschutz
    mit wahrnehmen, so ist er zusätzlich als Gasschutzleiter oder gleichwertig (z. B. als Atemschutz-
    beauftragter) auszubilden.

    Alternativ kann bei einer Anlehnung betrieblicher Feuerlöschkräfte mit Atemschutz in Tagesbetrieben
    an die Grubenwehr ein Oberführer der Grubenwehr die Verantwortung für den Atemschutz
    (Gasschutzleiter) wahrnehmen.