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Anlage 9
Hinweise
für die Unterweisung der Mitglieder von LöschmannschaftenDer Brand- und Explosionsschutzbeauftragte hat die Mitglieder der Löschmannschaft über Tage
theoretisch und praktisch zu unterweisen. Alternativ kann für die Erstuntersuchung ein Lehrgang
bei der Hauptstelle für das Grubenrettungswesen, Herne, gewählt werden.Die Dauer der Erstunterweisung für Mitglieder der Löschmannschaft beträgt 3 Tage. Hinzu
kommt jeweils ein weiterer Tag für die betriebliche Einweisung vor Ort sowie erforderlichenfalls
ein weiterer Tag für Sonderunterweisungen (z. B. Pumpen-, Drehleiterlehrgang o.ä.).1 Erstunterweisung
Die Erstunterweisung umfasst folgende Themen:
- Brandgefahren, brand- und explosionsgefährdete Bereiche,
- Entstehung und Einteilung von Bränden,
- Verhalten bei Feststellung eines Brandes,
- Brandmeldung,
- Brandbekämpfung beim Vorhandensein von Gefahrstoffen/gefährlichen Gütern,
- Löschmittel, ihre Wirkungsweise und ihre Einsatzmöglichkeiten,
- Löschwasserversorgung, Löschwasserrückhaltung,
- Umgang mit den im Betrieb vorhandenen Feuerlöschgeräten, -einrichtungen und Lösch-
wasserentnahmestellen, - Bekämpfung von Entstehungsbränden, Angriffskunde, Feuerlöschtaktik,
- Standorte der in den Betrieben vorhandenen Feuerlöschgeräte, -einrichtungen und
Löschwasserentnahmestellen, - Aufgaben von Brandwachen, z. B. nach erfolgter Brandbekämpfung sowie bei und
nach Brenn- und Schweißarbeiten, - Geräte- und Schlauchkunde,
- Atemschutz (Grundwissen),
- Rettungsgeräte und
- Löschübungen an Brandobjekten (z. B. Holzstoß, Ölwanne, Austrittsstellen von brennbaren
Gasen und Flüssigkeiten) unter Berücksichtigung der geltenden Umweltauflagen.
2 Betriebliche Einweisung
Die betriebliche Einweisung soll eng mit der Erstunterweisung verknüpft sein. Sie soll wenigstens
umfassen:- Eine Besichtigung und Handhabung der im Betrieb und im Feuerlöschgeräteraum vorhandenen
brandschutztechnischen Geräte und Einrichtungen sowie - Übungen mit Löschgeräten, Rettungsgeräten, Wiederbelebungsgeräten einschl. Erste Hilfe.
3 Nachunterweisung / Übungen
Bei den mindestens jährlich oder über das Jahr verteilt vorzunehmenden brandschutztechnischen
Nachunterweisungen sind die Mitglieder der Löschmannschaft mit den Örtlichkeiten, Ausrüstungen
und Einrichtungen theoretisch und in praktischen Übungen vertraut zu machen. Für diese Nachunter-
weisung ist im Allgemeinen eine Unterrichtszeit von etwa 8 Stunden ausreichend.Ergänzend sollen die Mitglieder der Löschmannschaft als Nothelfer* unterwiesen werden.
4 Atemschutz
Bei Mitgliedern der Löschmannschaft mit Atemschutz sind in der Erstunterweisung ergänzend
die theoretischen Grundlagen des Atemschutzes und die entsprechenden praktischen Übungen
und Unterweisungen gemäß Gasschutzplan über Tage zu vermitteln (Dauer ca. 20 Stunden).Mitglieder der Löschmannschaft mit Atemschutz können als Gasschutzwehr organisiert werden.
* Vgl. § 8 Abs. 2 und 3 BVOSt
Ihre Nachunterweisung beinhaltet zusätzlich zu Nr. 3 die vorgeschriebenen Atemschutzübungen,
die ggf. mit den brandschutztechnischen Nachunterweisungen kombiniert werden können.