• Anlage 9

    Hinweise
    für die Unterweisung der Mitglieder von Löschmannschaften

    Der Brand- und Explosionsschutzbeauftragte hat die Mitglieder der Löschmannschaft über Tage
    theoretisch und praktisch zu unterweisen. Alternativ kann für die Erstuntersuchung ein Lehrgang
    bei der Hauptstelle für das Grubenrettungswesen, Herne, gewählt werden.

    Die Dauer der Erstunterweisung für Mitglieder der Löschmannschaft beträgt 3 Tage. Hinzu
    kommt jeweils ein weiterer Tag für die betriebliche Einweisung vor Ort sowie erforderlichenfalls
    ein weiterer Tag für Sonderunterweisungen (z. B. Pumpen-, Drehleiterlehrgang o.ä.).

    1 Erstunterweisung

    Die Erstunterweisung umfasst folgende Themen:

    • Brandgefahren, brand- und explosionsgefährdete Bereiche,
    • Entstehung und Einteilung von Bränden,
    • Verhalten bei Feststellung eines Brandes,
    • Brandmeldung,
    • Brandbekämpfung beim Vorhandensein von Gefahrstoffen/gefährlichen Gütern,
    • Löschmittel, ihre Wirkungsweise und ihre Einsatzmöglichkeiten,
    • Löschwasserversorgung, Löschwasserrückhaltung,
    • Umgang mit den im Betrieb vorhandenen Feuerlöschgeräten, -einrichtungen und Lösch-
      wasserentnahmestellen,
    • Bekämpfung von Entstehungsbränden, Angriffskunde, Feuerlöschtaktik,
    • Standorte der in den Betrieben vorhandenen Feuerlöschgeräte, -einrichtungen und
      Löschwasserentnahmestellen,
    • Aufgaben von Brandwachen, z. B. nach erfolgter Brandbekämpfung sowie bei und
      nach Brenn- und Schweißarbeiten,
    • Geräte- und Schlauchkunde,
    • Atemschutz (Grundwissen),
    • Rettungsgeräte und
    • Löschübungen an Brandobjekten (z. B. Holzstoß, Ölwanne, Austrittsstellen von brennbaren
      Gasen und Flüssigkeiten) unter Berücksichtigung der geltenden Umweltauflagen.

    2 Betriebliche Einweisung

    Die betriebliche Einweisung soll eng mit der Erstunterweisung verknüpft sein. Sie soll wenigstens
    umfassen:

    • Eine Besichtigung und Handhabung der im Betrieb und im Feuerlöschgeräteraum vorhandenen
      brandschutztechnischen Geräte und Einrichtungen sowie
    • Übungen mit Löschgeräten, Rettungsgeräten, Wiederbelebungsgeräten einschl. Erste Hilfe.

    3 Nachunterweisung / Übungen

    Bei den mindestens jährlich oder über das Jahr verteilt vorzunehmenden brandschutztechnischen
    Nachunterweisungen sind die Mitglieder der Löschmannschaft mit den Örtlichkeiten, Ausrüstungen
    und Einrichtungen theoretisch und in praktischen Übungen vertraut zu machen. Für diese Nachunter-
    weisung ist im Allgemeinen eine Unterrichtszeit von etwa 8 Stunden ausreichend.

    Ergänzend sollen die Mitglieder der Löschmannschaft als Nothelfer* unterwiesen werden.

    4 Atemschutz

    Bei Mitgliedern der Löschmannschaft mit Atemschutz sind in der Erstunterweisung ergänzend
    die theoretischen Grundlagen des Atemschutzes und die entsprechenden praktischen Übungen
    und Unterweisungen gemäß Gasschutzplan über Tage zu vermitteln (Dauer ca. 20 Stunden).

    Mitglieder der Löschmannschaft mit Atemschutz können als Gasschutzwehr organisiert werden.
    Ihre Nachunterweisung beinhaltet zusätzlich zu Nr. 3 die vorgeschriebenen Atemschutzübungen,
    die ggf. mit den brandschutztechnischen Nachunterweisungen kombiniert werden können.

    * Vgl. § 8 Abs. 2 und 3 BVOSt