- Anlage 3
Hinweise für die brandschutztechnische Sicherung von Gurtförderanlagen
1. Allgemeines
Von Gurtförderanlagen geht aufgrund der Betriebsart sowie des Brandverhaltens des Gurt-
materials und unter Umständen auch des Fördergutes insbesondere während des Betriebes
Brandgefahr aus.Eine besondere Gefährdung ergibt sich dadurch bei Gurtförderanlagen, die
- im Schachtbereich,
- in brandgefährdeten Bereichen,
- in explosionsgefährdeten Bereichen,
- in Bandbrücken
betrieben werden.
Im Schachtbereich können Brandgase in den Grubenbetrieb oder brennende Stoffe in den Schacht
gelangen; in brand- und explosionsgefährdeten Bereichen wird die Brand- und Explosionsgefahr
erhöht und in Bandbrücken können Brände von einem Betriebsbereich in den anderen übertragen
werden.Gurtförderanlagen bedürfen deshalb besonderer Brandschutzmaßnahmen. Anhand der nachfolgenden
Tabelle ist entsprechend dem Nutzungsbereich und Gefahrencharakter festzulegen, welche der dort
aufgeführten Maßnahmen anzuwenden sind.In Bandbrücken und -kanälen mit mehr als 100 m Länge sollten auf der gesamten Länge Wasser-
leitungen vorhanden sein.2. Brandschutztechnische Sicherung
Brandschutztechnische Sicherung
für Gurtförderanlagen
allgemein
in brand- gefährdeten
Bereichen u. Schacht-
bereichenin explosions-
gefährdeten
Bereichenfür heißes
Fördergutin Bandbrücken mit
Gefährdung
von
PersonenGefährdung
von
SachwertenNicht brennbares Baumaterial (DIN 4102)
0
2
2
2
2
1
Nicht brennbare Bandkonstruktion (DIN 4102)
2
2
2
2
2
2
Fördergurte mit brandtechnischen Eigenschaften nach DIN 22118
0
2
2
0
2
1
Fördergurte in Sonderqualität für Heißgut
0
0
0
2
0
0
Antistatische Gurte nach DIN EN 20284
0
0
2
0
0
0
Automatische Bandlaufkontrolle (Schlupfwächter, Überlastsicherung, Überladungssperre, Geradelaufkontrolle o.a.)
1
2
2
1
2
1
Temperaturüberwachung der Antriebs- und Umkehrrolle (mit Abschaltung und Alarmgabe)
1
1
2
1
2
1
Selbsttätige Brandmeldeanlagen an Antrieben, Übergaben und Umkehren
0
1
2
1
2
1
Sprühwasserlöschanlagen an Antrieben, Übergaben und Umkehren
1
1
1
1
2
1
Brandmeldegesteuerte Nachlöschanlagen
0
0
0
2
0
0
Feuerlöscher; an Antrieben, Übergaben und Umkehren je 2 Löscher; in Bandbrücken zusätzlich je 50 m 2 Löscher
2
2
2
2
2
2
Hydranten mit C-Strahlrohr und ausreichender Schlauchlänge jeweils an Antrieben, Übergaben und Umkehren, sowie in Abständen von 50 m
1
2
2
2
2
2
0 = nicht erforderlich 1 = empfehlenswert 2 = erforderlich