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    Anlage 1

     

    Bergbaugesellschaft ........................................................................................................

    Werksdirektion ................................................Betrieb ....................................... ..........

     

    Plan für Inertisierungsmaßnahmen mit Stickstoff

    Stand: Juli 1979

     

    Inhaltsverzeichnis

    1   Allgemeiner Teil

    2     Beschreibung der Betriebssysteme

    2.1   Anlieferung von flüssigem Stickstoff mit Tankwagen
    2.2   Stationäre Speicherbehälter für flüssigen Stickstoff
    2.3   Stationäre Einrichtungen zur Druckhaltung
    2.4   Mobile Speicherbehälter für flüssigen Stickstoff
    2.5   Verdampfer
    2.5.1 Wasserbadverdampfer mit indirekter Beheizung des Wasserbades durch Oelfeuerung
    2.5.2 Wasserbadverdampfer mit direkter Beheizung des Wasserbades durch Propanfeuerung
    2.5.3 Luftverdampfer mit Nachwärmer
    2.5.3.1 Elektrisch beheizter Wasserbad-Nachwärmer
    2.5.3.2 Elektrisch beheizter Trocken-Nachwärmer
    2.6    Meß- und Registriereinrichtungen
    2.7     Technisches Regelwerk

    3     Maßnahmen im Tagesbetrieb

    3.1 Aufstellung von Fahrzeugen, Geräten und Behältern
    3.1.1 Platzbedarf
    3.1.2 Beschaffenheit der Aufstellflächen und Zufahrtswege
    3.2   Strom und Wasserversorgung
    3.2.1 Stromversorgung
    3.2.2 Wasserversorgung
    3.3   Nachrichtenverbindungen
    3.4    Betrieb der Inertgasanlage

    4  Maßnahmen im Grubenbetrieb

    4.1 Inertgasleitungen
    4.2 Überwachung der Wetter

    Anlagen zum Plan

    Anlage 1: Speicherbehälter für flüssigen Stickstoff - Schemazeichnung
    Anlage 2: Wasserbadverdampfer mit indirekter Beheizung des Wasserbades durch Oelfeuerung - Schematische Darstellung
    Anlage 3: Wasserbadverdampfer mit direkter Beheizung des Wasserbades durch Propanfeuerung - Schemazeichnung
    Anlage 4: Luftverdampfer - Maßblatt eines Rohrregisters
    Anlage 5: Elektrisch beheizter Wasserbad-Nachwärmer - Schemazeichnung
    Anlage 6: Elektrisch beheizter Trocken-Nachwärmer-Schemazeichnung
    Anlage 7: Übersichtsplan "Anordnung einer Inertgas-Anlage über Tage"
    Anlage 8: Übersichtsplan "Anordnung von Inertgas-Leitungen im Schachtquerschnitt"
    Anlage 9: Übersichtsplan "Anordnung von Inertgas-Leitungen im Grubengebäude"


    1. Allgemeiner Teil

    Der vorliegende Plan für Inertisierungsmaßnahmen ist ein Sonderbetriebsplan. In ihm wird angezeigt, welche Maßnahmen bei Inertisierungen mit Stickstoff durchgeführt werden. Inertgas wird eingesetzt, um den Sauerstoffgehalt der Grubenwetter zu verringern und dadurch

    • Explosionsgefahren zu vermeiden und
    • Grubenbrände zu bekämpfen.
    • Außerdem kann in Sonderfällen unter klimatisch schwierigen Verhältnissen die Kühlwirkung des Stickstoffs bei Grubenwehreinsätzen ausgenutzt werden.

    Als Inertgas ist Stickstoff vorgesehen, der in flüssiger Form (LN2) mit Tankwagen zu einer über Tage aufgestellten Inertgasanlage gebracht und dort in den gasförmigen Zustand (N2) überführt wird. Der gasförmige Stickstoff wird in Rohr- oder Schlauchleitungen von der Inertgasanlage zur Aufgabestelle geleitet.

    In Sonderfällen kann auch von günstig gelegenen stationären Inertgaserzeugungsanlagen gasförmiger Stickstoff durch Leitungen herangeführt und bei der Grubenbrandbekämpfung eingesetzt werden.

    2. Beschreibung der Betriebssysteme

    2.1. Anlieferung von flüssigem Stickstoff mit Tankwagen

    Der flüssige Stickstoff wird mit Straßentankfahrzeugen, die für die Beförderung von Flüssigstickstoff auf der Straße zugelassen sind, zur betreffenden Schachtanlage gebracht. Für den ordnungsgemäßen Zustand der Straßentankfahrzeuge ist der Gaslieferant verantwortlich. Im Rahmen der Bestellung wird der Gaslieferant ausdrücklich auf seine Verantwortung hingewiesen.

    Bei den Tankfahrzeugen für Flüssigstickstoff ist mit einer Achslast bis zu 10 t zu rechnen; als Mindestdurchfahrthöhe muß ein Maß von 4,0 m gewährleistet sein.

    Der Stickstoff befindet sich in tiefkalt-flüssigem Zustand und hat eine Temperatur von etwa -196 °C. Die Umrechnungsfaktoren für den Übergang von flüssigem in gasförmigen Stickstoff sind in nachfolgender Tabelle aufgeführt:

    m3 Gas
    (15 ° C; 1 bar)

    l Flüssiggas
    (-195,85 ° C; 1 bar)

    kg Gasgewicht

    1

    1,448

    1,170

    0,691

    1

    0,808

    0,855

    1,238

     1


    Die mit einem Straßentankfahrzeug zu befördernde Stickstoffmenge richtet sich entweder nach dem theoretisch nutzbaren Behälterinhalt oder nach dem nach der Straßenverkehrszulassungsordnung festgesetzten höchstzulässigen Füllgewicht. Ein übliches 38 t-Tankfahrzeug vermag mit einer Fahrt eine auf einen Zustand von 15 Grad C und 1 bar umgerechnete Inertgasmenge von ca. 17.000 m3 zu befördern.

    Am Heck solcher Tankfahrzeuge ist normalerweise eine elektrisch angetriebene Kreiselpumpe installiert, die sowohl zum Befüllen des LN2-Speicherbehälters als auch zur direkten Einspeisung in die Verdampferanlage verwendet werden kann. Die für den Antrieb erforderliche elektrische Energie wird entweder in einem Generator erzeugt, der vom Motor der Zugmaschine angetrieben wird, oder aus dem örtlichen Stromversorgungsnetz entnommen. Die Dauer des Umfüllvorganges beträgt für ein übliches 38 t-Tankfahrzeug in der Regel eine Stunde.

    Die Verbindung zwischen Tankwagen und Speicherbehälter bzw. Verdampferanlage während des Umfüllvorganges wird durch einen armierten Wellrohrschlauch aus kaltzähem Tombak oder Edelstahl mit Spezial-Kupplungen hergestellt. Die Spezial-Kupplungen sind ausschließlich für Stickstoff-Leitungen vorgesehen und können nicht mit Kupplungen für andere Gase verbunden werden.

    2.2. Stationäre Speicherbehälter für flüssigen Stickstoff

    Um unabhängig vom Eintreffen der Tankwagen eine ausreichende und gleichmäßige Versorgung der Verdampferanlage mit Flüssigstickstoff zu gewährleisten, können ein oder zwei stationäre Speicherbehälter aufgestellt werden. Zwei Behälter kommen in der Regel nur bei größeren N2-Leistungen, etwa ab 3,33 m3 /s = 200 m3 /min in Betracht.

    Bei den Speicherbehältern handelt es sich um doppelwandige Druckbehälter mit einer Perlite-Vakuum-Isolierung zwischen dem inneren Behälter aus kaltzähem Stahl und dem Außenbehälter aus Kesselblech (Anlage 1 - Schemazeichnung). Die zum Einsatz kommenden Behälter sind unterschiedlich groß. Der Inhalt der Innenbehälter liegt derzeit zwischen 12.500 und 50.000 l, was unter Berücksichtigung der Sicherheitsfaktoren Gasmengen zwischen 8.400 und 33.500 m3 ergibt. Auch größere Speicherbehälter sind möglich. Es wird sichergestellt, daß der höchstzulässige Betriebsüberdruck nicht überschritten wird.

    Um die durch den Behälter verursachte Bodenpressung zu vergleichmäßigen und auf einen Wert von etwa 0,2 N/mm2 (alte Dimension: 2 kp/cm2 ) zu beschränken, werden bei Bedarf auf Sand gebettete Fundament-Platten verwendet. Das mögliche Gesamtgewicht der vorgenannten Speicherbehälter liegt bei 17,5 t bzw. 63 t. Der An- und Abtransport der Speicherbehälter erfolgt mit Hilfe von Tiefladern bei einer Mindestdurchfahrthöhe von 4 m. Zur Aufstellung werden in der Regel zwei Mobilkräne entsprechender Größe verwendet.

    2.3. Stationäre Einrichtung zur Druckhaltung

    Wird einem Speicherbehälter flüssiger Stickstoff entnommen, so muß zur Aufrechterhaltung des Betriebsdruckes die durch die Flüssigkeitsentnahme entstehende Volumenverringerung durch zusätzliches Gas über der Flüssigkeitsoberfläche ersetzt werden.

    Hierzu dient eine selbsttätig arbeitende Druckhaltung, bestehend aus einem Druckaufbauverdampfer und einem Regelventil. Werden größere Entnahmemengen benötigt, kann anstelle des Druckaufbauverdampfers ein kleinerer, mit eigener Druckhaltung ausgestatteter Speicherbehälter mit nachgeschaltetem Luftverdampfer zur Druckhaltung des großen Speichertanks verwendet werden. An den Regelventilen kann der gewünschte Betriebsdruck für die Speicherbehälter stufenlos eingestellt werden. Speicherbehälter mit zusätzlicher Druckhaltung sind in der Lage, Verdampferanlagen den für eine Inertgas-Erzeugungsrate von mindestens 3,33 m3 /s = 200 m3 /min notwendigen LN2-Volumenstrom ständig zuzuführen. Auch für die Aufstellung dieser Druckhaltungseinrichtungen werden bei Bedarf Fundament-Platten verwendet.

    2.4. Mobile Speicherbehälter für flüssigen Stickstoff

    Alternativ zu stationären Speicherbehältern lassen sich auch mobile Speicherbehälter einsetzen. Es handelt sich bei diesen um selbsttragende Sattelauflieger, die ungefüllt zum Einsatzort gefahren, dort abgesattelt und als stationäre Speicherbehälter für flüssigen Stickstoff betrieben werden. Es wird sichergestellt, daß der höchstzulässige Betriebsüberdruck auch bei diesen Behältern nicht überschritten wird. Die Mindestdurchfahrthöhe für die Tanks beträgt 4,0 m, ihre Breite etwa 2,5 m und ihre Länge ca. 13 m ohne Zugmaschine.

    Die Speicherbehälter verfügen über wasserbeheizte Druckaufbauverdampfer, durch die eine maximale N2-Entnahmeleistung von 5 m3 /s = 300 m3 /min sichergestellt wird. Auch eine luftbeheizte Druckhalteeinrichtung ist möglich, die ohne Fremdenergie im Dauerbetrieb die Entnahme bis zu 0,67 m3 /s = 40 m3 /min N2 ermöglicht.

    2.5. Verdampfer

    Für die Umwandlung des flüssigen in gasförmigen Stickstoff mit einer Temperatur von ca. 15 Grad C stehen gegenwärtig drei unterschiedliche Systeme, die auch kombiniert einzusetzen sind, zur Verfügung:

    • Wasserbadverdampfer mit indirekter Beheizung des Wasserbades durch Ölfeuerung (Ziffer 2.5.1)
    • Wasserbadverdampfer mit direkter Beheizung des Wasserbades durch Propanfeuerung (Ziffer 2.5.2)
    • Luftverdampfer mit Nachwärmer (Ziffer 2.5.3)

    Für die Auswahl der Systeme sind

    • die erforderliche max. Leistung der Verdampferanlage und
    • die voraussichtliche Dauer des Einsatzes

    maßgebend. Die energiesparenden und wartungsarmen Luftverdampfer mit Nachwärmer sind im wesentlichen für einen länger anhaltenden Dauerbetrieb vorgesehen.

    2.5.1. Wasserbadverdampfer mit indirekter Beheizung des Wasserbades durch Ölfeuerung

    Wasserbadverdampferanlagen mit indirekter Beheizung des Wasserbades durch Ölfeuerung stehen als mobile Einrichtungen zur Verfügung. Sie bestehen im wesentlichen aus einem Heißwassererzeuger mit Ölbrenner, einem Hochleistungsverdampfer, einem fest eingebauten Transportöltank, einem Notstromaggregat, den erforderlichen Anschluß- und Verbindungsleitungen sowie einer Meß- und Regeleinrichtung. (Anlage 2 - Schematische Darstellung). Sie sind auf einem Tiefladekoffersattelauflieger von ca. 12,20 m Länge, 2,50 m Breite und 3,70 m Höhe untergebracht. Der Abgaskamin der Anlage besteht aus zwei Teilen, von denen während des Transports der obere Teil demontiert und der untere eingezogen wird. Die zum Schutze gegen Witterungseinflüsse allseitig umkleideten, aber dennoch zugänglichen Anlagen können auch mit abgekuppelter Sattelzugmaschine betrieben werden. Zu diesem Zweck sind die Sattelauflieger im vorderen Teil mit 2 Sattelstützen ausgestattet. Sämtliche Armaturen, Bedienungs-, Kontroll- und Schreibgeräte für Inbetriebnahme und Dauerbetrieb der Anlagen sind hinter abschließbaren Klappen untergebracht.

    Die fest eingebauten Transportöltanks ermöglichen eine Dauerleistung von 4,17 m3 /s = 250 m3 /min N2 über einen Zeitraum von etwa 17 Stunden.

    Das erwärmte Wasser wird mit Hilfe einer Niederdruck-Kreiselpumpe im Anlagensystem zum Verdampfer gefördert, um die hier eingebaute Verdampferschlange aus Kupferrohr zu erwärmen, durch die von unten nach oben der zunächst flüssige und später in den gasförmigen Zustand übergehende Stickstoff fließt. Die Wandungen der Kupferrohre sind für die vorliegenden Betriebsdrücke ausreichend bemessen. Die Wasserfüllung des Verdampfers wird durch ein Überlaufrohr begrenzt. Oberhalb der Anordnung des Überlaufrohres im Verdampfer befindet sich ein Dampfraum, der durch nach oben öffnende Klappen abgedeckt ist. Es wird sichergestellt, daß der höchstzulässige Betriebsüberdruck des aus dem Verdampfer austretenden N2 nicht überschritten wird.

    Die Anlagen sind für eine Dauerleistung von 4,17 m3 /s = 250 m3 /min N2 konzipiert worden und erbringen in der Spitze über 5 m3 /s = 300 m3 /min. Die Wasserbadverdampfer mit indirekter Beheizung des Wasserbades durch Ölfeuerung sind genehmigungsbedürftige Anlagen im Sinne des Bundesimmissionsschutzgesetzes (BImSchG) und der Dampfkesselverordnung (DampfkV).

    2.5.2. Wasserbadverdampfer mit direkter Beheizung des Wasserbades durch Propanfeuerung

    Warmwasserbadverdampfer mit direkter Beheizung des Wasserbades durch Propanfeuerung stehen sowohl in stationärer als auch in mobiler Ausführung zur Verfügung. Sie bestehen im wesentlichen aus folgenden Bauteilen (Anlage 3 - Schemazeichnung):

    • Wasserbadverdampfer
    • Tauchbrenner
    • Radialgebläse

    In einem Wasserbehälter aus korrosionsbeständigem Stahl sind mäanderförmig gebogene Verdampferschlangen aus kaltzähem Material angeordnet. Wasserseitig wird der Verdampfer drucklos betrieben. Auf der Stickstoffseite wird sichergestellt, daß der höchstzulässige Betriebsdruck nicht überschritten wird.

    Die zur Verdampfung des Flüssigstickstoffs erforderliche Wärmemenge wird über einen Tauchbrenner dem Wasserbad zugeführt. Der Tauchbrenner besteht aus einem Zünd- und einem Hauptbrenner, die beide von Fotozellen überwacht werden. Die Brennerregelung wird von der Wasserbadtemperatur gesteuert. Der Tauchbrenner wird mit Propan betrieben. Das Brenngas Propan wird als Flüssiggas in einem Speicherbehälter gelagert. Die Lagerbehälter
    werden nur in drucklosem Zustand transportiert und erst am Aufstellungsort aus Spezialtankwagen gefüllt. Das Propan wird aus der Flüssigphase entnommen und ebenfalls im Wasserbad verdampft. Die Luftzufuhr erfolgt über ein Radialgebläse, welches unabhängig vom Betriebszustand des Tauchbrenners arbeitet. Die aus der Wasseroberfläche austretenden Abgase gelangen als wasserdampfgesättigtes Gemisch aus Stickstoff und Kohlendioxid über einen
    Kamin in die Atmosphäre. Die Abgastemperatur beträgt etwa 50 Grad C.

    Der Verdampfer hat eine Maximalleistung von 1,67 m3 /s = 100 m3 /min Stickstoff.

    Bei stationären Anlagen ist die vorgenannte Einrichtung in einem Transportrahmen untergebracht, der mit einem Kran verladen werden kann.

    Die mobilen Anlagen unterscheiden sich von den stationären dadurch, daß nicht nur die vorgenannten Einrichtungen, sondern auch der Propangasbehälter zu einer Einheit zusammen gefaßt und auf einem Tiefladekoffersattelauflieger montiert sind.

    2.5.3. Luftverdampfer mit Nachwärmer

    Die Luftverdampfer bestehen aus Aluminium-Rippenrohren, die zu Rohrregistern zusammengefaßt sind (Anlage 4 - Maßblatt eines solchen Rohrregisters). Die Anzahl der jeweils eingesetzten Rohrregister richtet sich nach der Menge des benötigten Stickstoffs.

    Die zur Verdampfung benötigte Wärme wird der Umgebungsluft entzogen. Es wird sichergestellt, daß der höchstzulässige Betriebsüberdruck nicht überschritten wird.

    Wegen der stellenweise sehr niedrigen Oberflächentemperatur der Rippenrohre scheidet sich an ihnen Luftfeuchtigkeit als Reif ab. Hohe relative Luftfeuchtigkeit führt außerdem zur Bildung von Nebelschwaden. Diese Erscheinungen werden bei der Wahl des Aufstellungsplatzes berücksichtigt, damit weder Behinderungen noch Belästigungen in der näheren Umgebung auftreten.

    Um die dem Verdampfer nachgeschalteten Schlauch- und Rohrleitungen nicht zu tiefen Innentemperaturen auszusetzen, wird der Stickstoff in Nachwärmern auf eine Temperatur zwischen 0 und 15 Grad C aufgewärmt.

    Als Nachwärmer werden eingesetzt:

    • elektrisch beheizte Wasserbad-Nachwärmer (Ziffer 2.5.3.1)
    • elektrisch beheizte Trocken-Nachwärmer (Ziffer 2.5.3.2).

    2.5.3.1. Elektrisch beheizter Wasserbad-Nachwärmer

    In einem Wasserbehälter aus korrosionsbeständigem Material sind stickstofführende Rohrwendeln angeordnet (Anlage 5 - Schemazeichnung).

    Die Erwärmung des Wasserbades erfolgt durch elektrische Tauchheizkörper, die TemperaturRegelung über einen Thermostaten. Es wird sichergestellt, daß die höchstzulässige Betriebstemperatur nicht überschritten wird. Der Raum über dem Wasserbad ist durch ausreichend dimensionierte Öffnungen mit der Atmosphäre verbunden.

    2.5.3.2. Elektrisch beheizter Trocken-Nachwärmer

    In einem Behälter aus korrosionsbeständigem Material sind stickstofführende Rohrwendeln angeordnet (Anlage 6 - Schemazeichnung).

    Die elektrischen Heizelemente sind in Schutzrohren verlegt. Der Wärmetransport erfolgt über eine Metallgranulat-Schüttung. Die Anlage besteht aus mehreren Registern.

    Die Temperatur-Regelung des Nachwärmers erfolgt über einen Thermostaten. Es wird sichergestellt, daß die höchstzulässige Betriebstemperatur nicht überschritten wird. Eine Vielzahl kleiner Bohrungen in der Bodenplatte verhindert einen Druckaufbau innerhalb des Behälters.

    2.6. Meß- und Registriereinrichtung

    Das N2-Gas wird nach dem Austritt aus der Verdampferanlage oder ggfs. aus dem Nachwärmer und vor dem Eintritt in die Schachtleitung meßtechnisch erfaßt, um die erzeugte Gasmenge (bezogen auf den Zustand 1 bar und 15 Grad C), den Gasdruck und die Gastemperatur zu ermitteln. Die Meßwerte werden auf Schreibstreifen aufgezeichnet. Sie können über eingebaute Trennverstärker auf externe Geräte übertragen werden (Fernmessung).

    2.7. Technisches Regelwerk

    Für den Bau und den Betrieb der vorstehend beschriebenen Betriebssysteme werden folgende Regelwerke in der jeweils gültigen Fassung beachtet:

    • Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG)
    • Verordnung über die Errichtung und den Betrieb von Feuerungs- und Brennstoffversorgungsanlagen (FeuVO)
    • Verordnung über die Errichtung und den Betrieb von Dampfkesselanlagen (DampfkV)
    • Verordnung über ortsbewegliche Behälter und über Füllanlagen für Druckgase (DruckgasV) mit dem zugehörigen technischen Regelwerk (TRG)
    • Verordnung über das Lagern wassergefährdender Flüssigkeiten (VLwF)
    • Verordnung über die Errichtung und den Betrieb von zur Lagerung, Abfüllung und Beförderung brennbarer Flüssigkeiten zu Lande (VbF) sowie die Technischen Regeln für brennbare Flüssigkeiten (TRbF)
    • Richtlinien über Druckbehälter in den der Bergaufsicht unterstehenden Betrieben sowie die AD-Merkblätter
    • UVV Druckbehälter (VBG 17)
    • Richtlinien des LOBA NW für die Außerbetriebnahme, das Öffnen und die Wiederinbetriebnahme von Leitungen und Apparaten für brennbare Gase
    • UVV Gase (VBG 61)
    • UVV Allgemeine Vorschriften (VBG 1).

    3. Maßnahmen im Tagesbetrieb

    3.1. Aufstellung von Fahrzeugen, Geräten und Behältern

    3.1.1. Platzbedarf

    Für die Aufstellung von Inertgasanlagen und die für die Anlieferung von Flüssigstickstoff erforderlichen Tankwagen ist eine ausreichende Fläche vorgesehen, die freigehalten oder im Bedarfsfall freigemacht wird. Diese Fläche sowie die Zu- und Abfahrtswege der Tankfahrzeuge befinden sich außerhalb von explosionsgefährdeten Bereichen und sind bei nicht umbauten Einziehschächten so gewählt, daß eine Beeinflussung der einziehenden Wetter durch die
    Inertgasanlage (Abgase oder Stickstoff) vermieden wird.

    Sofern beim Betrieb der Inertgasanlagen Schutzzonen zu beachten sind, ist dieses auf den Anlagen deutlich sichtbar vermerkt. Es wird sichergestellt, daß sich diese Schutzzonen nicht mit solchen überschneiden, die auf der Betriebsanlage bereits vorhanden sind.

    Die für die ordnungsgemäße Durchführung einer Inertisierung erforderlichen Aufstell-, Fahr- und Parkflächen sind im Übersichtsplan 'Anordnung einer Inertgasanlage über Tage' dargestellt (Anlage 7). Fluchtwege sind nicht eingeengt.

    3.1.2. Beschaffenheit der Aufstellflächen und Zufahrtswege

    Die Tragfähigkeit der Aufstellflächen beträgt mindestens 0,2 N/mm2 (alte Dimension: 2 kp/cm2 ). Die Zufahrtstraßen und Abstellplätze für Tankwagen sind als tragfähiger Untergrund zur Aufnahme von 10 t Achslast hergerichtet. Die An- und Abfahrwege im Betriebsgelände werden im Bedarfsfall durch Hinweisschilder gekennzeichnet. Das Betreten des Aufstellungsortes ist für Unbefugte untersagt. Bei Dunkelheit wird der Aufstellungsort ausreichend beleuchtet.

    3.2. Strom- und Wasserversorgung

    3.2.1. Stromversorgung

    Für den Betrieb der Inertgasanlage wird ein 380 V-Stromanschluß benötigt. Die erforderliche Leistung kann bis zu 100 kW betragen. Reicht die örtliche Stromversorgung für den Betrieb der Inertgasanlage nicht aus, werden Notstromaggregate bzw. Transformatoren bereitgestellt. Auch diese Einrichtungen entsprechen den VDE-Richtlinien.

    3.2.2. Wasserversorgung

    Für den Betrieb der Inertgasanlagen werden nur geringe Wassermengen benötigt. Die Versorgung ist durch Anschluß an das Wasserleitungsnetz gewährleistet.

    3.3. Nachrichtenverbindungen

    Die Verständigung zwischen Einsatzleitung und Inertgasanlage erfolgt über Fernsprech- oder Funkverbindungen. Zusätzliche Fernsprechanschlüsse werden erforderlichenfalls eingerichtet.

    3.4. Betrieb der Inertgasanlage

    Alle für den stationären Betrieb vorgesehenen Fahrzeuge werden an ihrem Aufstellungsort durch Festkeile gesichert.

    Bei allen Inertgasanlagen ist sichergestellt, daß der höchstzulässige Betriebsüberdruck von 16 bar nicht überschritten wird. Für den Fall, daß Inertgas in ein Leitungssystem mit niedrigerem Nenndruck eingespeist wird, sorgen zusätzliche Sicherheitsmaßnahmen dafür, daß auch diese niedrigeren Drücke nicht überschritten werden (z.B. Druckbegrenzungsventile oder Druckwächter mit Alarmgeber). Zwischen Verdampfer und Schachtleitungen sind Absperreinrichtungen vorhanden, um bei Leitungsschäden oder anderen Vorkommnissen die Inertgaszufuhr unverzüglich unterbinden zu können.

    Alle Einrichtungen der Inertgasanlage sind so ausgelegt, daß gefährliche elektrostatische Aufladungen nicht auftreten können.

    Zur Bedienung der Inertgasanlagen wird nur fachkundiges und geübtes Personal eingesetzt. Der Betrieb der Anlagen wird von Aufsichtspersonal überwacht.

    4. Maßnahmen im Grubenbetrieb

    4.1. Inertgasleitungen

    Für die Inertisierung freigeschaltete Rohrleitungen werden gegen unkontrollierbares Ausströmen von Stickstoff und Einströmen von Wasser, Druckluft oder anderen Gasen gesichert. Die abgetrennten Leitungsstränge werden durch Endflansche oder Steckscheiben gesichert. In Notfällen kann die vorläufige Sicherung auch durch Schließen von Schiebern erfolgen. Werden für die Inertisierung Schlauchleitungen eingesetzt, so werden nur vom Landesoberbergamt für diesen Zweck zugelassene Qualitäten verwendet.

    Schlauchleitungen werden so eingehängt und verlegt, daß sie gegen Beschädigungen möglichst geschützt sind.

    Übersichtspläne über die Anordnung von Inertgasleitungen im Schachtquerschnitt und über die Anordnung von Inertgas-Leitungen im Grubengebäude sind beigefügt (Anlagen 8 und 9).

    4.2. Überwachung der Wetter

    Inertgasleitungen werden zu Beginn der Inertisierung und anschließend in regelmäßigen Abständen auf Undichtheiten und mechanische Beschädigungen überprüft. Anhand des Wetterstromes und des Stickstoffstromes werden diejenigen Grubenbaue ermittelt, in denen O2-Mangel durch Austreten von Stickstoff auftreten kann. Diese gefährdeten Bereiche werden gegen unbefugten Zutritt gesperrt. Für ihre Befahrung wird ausschließlich Grubenwehr mit Gasschutzgeräten eingesetzt.

    Bei der Inertisierung allseitig abgedämmter Grubenbaue wird darauf geachtet, daß sich hinter den Dämmen Überdruck einstellen kann.

    Je nach Höhe des Überdruckes besteht die Möglichkeit, daß aus den Dämmen CH4 bzw. CO oder auch matte Wetter (Stickstoff) austreten können. Derartige Gefahrenstellen werden wettertechnisch überwacht und ggf. gesperrt.

    Dem vorstehenden Plan für Inertisierungsmaßnahmen mit Stickstoff einschließlich der zugehörigen Anlagen wird hiermit zugestimmt.

    Geschäftszeichen 18.43.6-1-34

    Dortmund, den 9. Juli 1980

     

    Landesoberbergamt NW

    C o e n d e r s