• Anlage 1

    Formblatt zu Nr. 2 der Richtlinien für den Brandschutz


    1. Löschmannschaft:

    Der Löschmannschaft gehören - lt. Mitgliederverzeichnis - an:

    .............. Leiter der Löschmannschaft
    .............. Führer der Löschmannschaft
    .............. Löschmänner und
    .............. Gerätewarte (Maschinisten)

    Die Alarmierung der Löschmannschaft ist geregelt und geschieht durch Sirenen oder sonstige
    Alarmeinrichtungen, und zwar durch:

    .........................................................................................................


    2. Geräteräume:

    Für die Aufbewahrung der Ausrüstung für die Löschmannschaft, der Feuerlöscheinrichtungen
    und -geräte stehen .............. Geräteräume zur Verfügung.

    Die Geräteräume sind durch Hinweisschilder .............. kenntlich gemacht. In ihnen sind ein
    Geräteverzeichnis, ein Mitgliederverzeichnis der Löschmannschaft und der Feuerlöschriß zum
    Aushang gebracht.

    Die Schlüssel zum Betreten der Geräteräume befinden sich

    .....................................................................................................................


    3. Arbeitsschutzkleidung und Sicherheitsgeschirre:

    Für die Ausrüstung der Löschmannschaft liegen folgende Gegenstände bereit:

    .............. Flammenschutzanzüge nach DIN 23325
    .............. Kopfhauben nach DIN ..............
    .............. Handschuhe nach DIN ..............
    .............. Löschdecken nach DIN 14155
    .............. Staubbrillen
    .............. Schutzhelme

    Außerdem sind vorhanden:

    Sicherheitsgurte

    .............. a) nach den Vorschriften der Gewerblichen Berufsgenossenschaft
    .............. b) ..............         nach DIN 7470
    ..............     Sicherheitsseile nach DIN 7471
    ..............     Auffanggurte     nach DIN 7478
    ..............     Hakengurte       nach DIN 14923 Bl. 1


    4. Feuerlöscheinrichtungen:

    Auf dem Werk sind folgende Tragkraftspritzen und Löschfahrzeuge vorhanden:

    .....................................................................................................................

    Dazu liegen Feuerlöschschläuche und Schnellkupplungsrohre in folgender Länge bzw. Anzahl
    bereit, und zwar:

    .....................................................................................................................

    im Gerätehaus ...................
    auf den Baggerstrossen ...................
    in Mannschaftsräumen ...................
    an anderen Stellen ...................

    Außerdem sind folgende dazugehörige Geräte vorhanden:

    .............. Strahlrohre, .............. Übergangsstücke, .............. Wasserkanonen, usw.
    Gebäude, Geräte und Tagesanlagen sind mit Feuerlöschern nach DIN 14406 Bl. 1 ausgerüstet.
    Es sind .............. insgesamt vorhanden, und zwar Feuerlöscher folgender Typen:

    .....

    Stationäre Löschanlagen sind eingebaut, und zwar:

    ....................................................................................................... (Ort)

    ....................................................................................................... (Ort)

    ....................................................................................................... (Ort)

    An fahrbaren Feuerlöschgeräten stehen zur Verfügung:

    .....

    5. Fernmelde- und Beleuchtungsgeräte:

    Beim Einsatz im Ernstfalle ist die Nachrichtenübermittlung vom Einsatzort bis zur Fernsprechzentrale
    gewährleistet durch:

    .....................................................................................................................

    An Beleuchtungsgeräten stehen

    .............. Handlampen
    .............. Handscheinwerfer und
    .............. fahrbare Beleuchtungsaggregate

    zur Verfügung.


    6. Wasserversorgung:

    Die Löschwasserteiche der Tagebaue enthalten gemäß Pegelstand eine greifbare Wassermenge
    von .............. m3 und können von der Steigleitung der Wasserhaltung aus angezapft werden.
    Die Zufahrtswege zu den Wasserentnahmestellen sind - unbefestigt - befestigt - und mit
    ausreichenden Standplätzen für Löschfahrzeuge verbunden.

    Zum Transport der Löschfahrzeuge stehen nötigenfalls .............. Planierraupen oder
    .............. Tieflader zur Verfügung.

    Die für Löschzwecke verwendbaren .............. stationären Pumpen fördern eine Menge
    von .............. m3 /min Wasser bei einer manometrischen Förderhöhe von .............. m.

    Außerdem sind an transportablen Feuerlöschpumpen vorhanden:

    .............. mit elektr. Antrieb, mit .............. m3 /min Fördermenge und
    ..............manometrischer Förderhöhe sowie .............. mit Diesel- oder Otto-Antrieb,
    mit .............. m3 /min Fördermenge und .............. manometrischer Förderhöhe.

    Die Pumpenstationen sind gegen das Übergreifen von Feuer gesichert durch:

    .....................................................................................................................

    Die Energiezufuhr und Nachrichtenverbindung ist durch

    .....................................................................................................................

    sichergestellt.

    In der Grube sind nach dem Feuerlöschriß an Feuerlöschleitungen fest verlegt:

    Gewinnung:

    1. Sohle ............................ m Länge mit .............. NW
    2. Sohle ............................
    3. Sohle ............................
    4. Sohle ............................
    5. Sohle ............................
    6. Sohle ............................
    7. Sohle ............................

    Verkippung:

    1. Sohle ............................ m Länge mit .............. NW
    2. Sohle ............................
    3. Sohle ............................
    4. Sohle ............................

    Verbindungen mit Nachbarwerken und Kreiswasserwerken bestehen durch

    .....................................................................................................................

    Die Löschwasserleitungen sind in den vorgeschriebenen Abständen mit Feuerlöschhähnen
    und Absperrschiebern nach Nr. 8.3 der Richtlinien für den Brandschutz versehen.


    7. Verzeichnis und Aushang:

    Es sind ausgehängt im Dienstzimmer des Betriebsführers bzw. des Leiters der Löschmannschaft:

    1. Der Feuerlöschriß
    2. Das Verzeichnis über den Mitgliederbestand der Löschmannschaft
    3. Das Verzeichnis über den Feuerlöschgerätebestand
    4. Der Unterstützungsplan für das Feuerlöschwesen im Braunkohlenbergbau des Landesoberbergamts
        in Dortmund
    5. Das entsprechend ausgefüllte Formblatt 'Nachrichtendienst bei Grubenunglück'