• Hygieneplan der DSK

     

    Bereich _________________

     

    Deutsche Steinkohle AG

     

    Stand:  27.09.2005

     

    Inhaltsübersicht:

    1. Allgemeine Hinweise

    2. Reinigung

    2.1 Allgemeines
    2.2 Grundreinigung
    2.3 Reinigungsmittel
    2.4 Reinigungsgeräte
    2.5 Reinigungsplan

    3. Desinfektion

    3.1 Allgemeines
    3.2 Desinfektionsmittel
    3.3 Desinfektionsgeräte
    3.4 Desinfektionslösungen
    3.5 Desinfektionsplan

    4. Kombinierte Reinigung und Desinfektion

    5. Persönliche Hygiene und Infektionsschutz

    5.1 Allgemeines
    5.2 Vorbeugung gegen Fußpilzbefall
    5.3 Infektionsschutz in Medizinischen Einrichtungen

    6. Trink- und Duschwasserhygiene

    6.1 Allgemeine Anforderungen
    6.2 Tee-Getränkeautomaten
    6.2.1 Reinigung und Wartung
    6.2.2 Personal
    6.3 Legionellenprophylaxe

    7. Hygiene in den medizinischen Einrichtungen

    7.1 Allgemeine Hygiene
    7.2 Wäsche
    7.3 Abfälle

    8. Kantinenhygiene

    8.1 Personal
    8.2 Kantinenbetrieb
    8.3 Bauliche Beschaffenheit
    8.4 Pachtverträge

    9. Lufthygiene

    10. Schädlingsbefall und -bekämpfung

    11. Abfallentsorgung

    12. Kontrolluntersuchungen zur Beschaffenheit der Betriebshygiene

    13. Literatur und Bezugsadressen

     

    1.   Allgemeine Hinweise

    Unter Hygiene versteht man die Gesamtheit aller Verfahren und Verhaltensweisen, die zur Erreichung
    der Ziele

    • Vermeidung ansteckender Krankheiten
      und

    • Gesunderhaltung der Menschen

    bei gleichzeitiger Schonung der Umwelt dienen.

    Unter diesen Prämissen enthält dieser Plan im Sinne eines Musterplanes für die Bergwerke/Betriebe
    der DSK auf der Grundlage der Reinigung- und Desinfektionsleitlinie des Institutes für Arbeits-
    wissenschaften der RAG Aktiengesellschaft (IfA) alle wichtigen Gesichtspunkte und erforderlichen
    Maßnahmen für eine sinnvolle sowie betriebsnahe hygienische Reinerhaltung aller in Betracht
    kommenden Räume und Einrichtungen einschließlich der Personalhygiene.

    Die Umsetzung dieses Musterplanes in den Bergwerken/Betrieben der DSK obliegt der jeweils
    Verantwortlichen Person. Hierbei steht der zuständige Betriebsarzt in enger Absprache mit der
    zuständigen Fachkraft für Arbeitssicherheit und Umweltschutz sowie mit dem Betriebsrat und
    dem zuständigen Fachbereich des IfA beratend zur Verfügung.

    Mit der Erstellung und Umsetzung eines bergwerks-/betriebsbezogenen Hygieneplanes auf der
    Grundlage dieses Musterplanes ist in Bereichen, die der Bergaufsicht unterliegen, die gerichtsfeste
    Erfüllung der Maßgaben aus

    • der allgemeinen Bundesbergverordnung (ABBergV)

    • der Bergverordnung über den arbeitssicherheitlichen und den betriebsärztlichen Dienst
      (BVOASi)

    • der Gesundheitsschutz-Bergverordnung (GesBergV)

    gegeben.

    Dies gilt gleichermaßen auch für die Bereiche außerhalb der Bergaufsicht bezogen auf

    • das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG))

    • die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV)

    • das Infektionsschutzgesetz (IfSG)

    • die Bio-Stoffverordnung (BioStoffV)

    • die Trinkwasserverordnung (TrinkwV)

    sowie hinsichtlich der Kantinenbetriebe bezogen auf

    • die Lebensmittelhygieneverordnung (LMHV)

    • das Lebensmittel- und Bedarfsgegenstandsgesetz (LMBG)

    Differenzierte Hinweise zu einschlägigen Paragraphen dieser Rechtsgrundlagen sind der oben
    genannten Reinigungs- und Desinfektionsleitlinie des IfA zu entnehmen.

    Der bergwerks-/betriebsbezogene Hygieneplan ist in das maßgebliche Sicherheits- und
    Gesundheitsschutzdokument (SGD) aufzunehmen und bei Bedarf zu aktualisieren.

    2.   Reinigung

    2.1   Allgemeines

    Gründliche Reinigung ist die Voraussetzung für eine wirksame anschließende Desinfektion zur
    Erreichung der Hygieneziele. Hierbei ist darauf zu achten, dass

    • bei den Reinigungsarbeiten Überlaufwasser direkt in die Kanalisation abgeleitet,

    • für die Reinigungsarbeiten genügend Zeit außerhalb der Benutzungszeiten zur Verfügung
      gestellt

      und

    • die Wahl des richtigen Reinigungsmittels und dessen richtiger Einsatz sichergestellt

    wird.

    2.2   Grundreinigung

    Die Grundreinigung soll je nach dem Verschmutzungsgrad der Anlage wenigstens einmal pro
    Quartal jedoch mindestens 2 x jährlich durchgeführt werden.

    Unter der Grundreinigung ist zu verstehen:

    • Reinigung der Fliesen

    • Reinigung der Spinde und Kauenhaken

    • Entfernung von Anheftungen, Kalkseife, Kalk, hartnäckige Verschmutzungen und etc.

    2.3  Reinigungsmittel

    Es dürfen nur Reinigungsmittel verwendet werden, die als unbedenklich eingestuft und in der aktuellen
    Liste über geprüfte Reinigungsmittel der Deutschen Gesellschaft für das Badewesen (DGfdB) enthalten
    sind. Die auf DSK-Verhältnisse zugeschnittenen Mittel sind den Reinigungsplänen in Tabelle 2a und b
    zu entnehmen.

    Andere Mittel dürfen nur nach Abstimmung mit dem zuständigen Betriebsarzt zur Anwendung kommen,
    da von Ihnen möglicherweise Gesundheitsstörungen, Materialbeschädigungen und Umweltbelastungen
    ausgehen können.

    In jedem Falle sind die Warn- und Sicherheitshinweise auf den Gebinden zu beachten, ggf. ist Schutz-
    ausrüstung zu tragen. Zum Zumischen sind Dosierhilfen (Ballonkipper, Druckheber) zu verwenden.

    2.4   Reinigungsgeräte

    Unter den möglichen Reinigungsgeräten ist im Regelfall den Hochdruckreinigern/Sprühinjektoren der
    Vorzug zu geben, da durch sie der nötige Druck auf Flächen oder Untergründe erfolgt, ohne Schäden
    zu verursachen. Neben der gleichsam schonenden sowie wirkungsvollen Behandlung der Werkstoffe
    sind die weiteren Vorteile dieser Verfahrensweise

    • schnelles und sparsames Aufbringen der Reinigungsmittel ohne Verlaufen,

    • schnelle Arbeitsweise bei sparsamem Wasserverbrauch,

    • optimale Wirkung auf rauen, beanspruchten Oberflächen mit Rissen, Poren und Fugen,

    • Erreichung aller Ecken, Kanten und Hohlkehlen,

    • bequeme Arbeitshaltung,

    • Vermeidung von Körperkontakt mit den zu behandelnden, verschmutzten Gegenständen und
      den Reinigungsmitteln.

    2.5  Reinigungsplan

    Eine Zusammenstellung der Bereiche, in denen Reinigungsarbeiten regelmäßig erforderlich sind
    – einschließlich der dort anzutreffenden Werkstoffe, Verschmutzungsarten, anzuwendenden
    Reinigungsgeräte sowie Reinigungsmittel – findet sich in Tabelle 1.

    Zwei alternative Reinigungspläne für Kauen/Brausenräume und Sanitärbereiche enthalten die
    Tabellen 2a und b.

    Tabelle 1

    ANWENDUNGSBEREICH

    WERKSTOFFE

    ART DER VERSCHMUTZUNG

    WERKZEUGE

    REINIGUNGSMITTEL

    Eingangshalle

    Keramik
    Kunststein
    Naturstein
    PVC-Boden

    Stäube:
    - Straßenstaub
    - Kohlenstaub
    - Produktionsstaub

    Sohlenabrieb

    trockener Besen
    Kehrmaschine
    nasser Schrubber Bürstenmaschine
    Saugmaschine
    Gummischieber

    Neutralreiniger
    Wischpflegemittel schwach Alkalischer Reiniger Kombinationsreiniger

    Toiletten

    Fliesen
    Keramik
    Kunststoff

    Boden:  Hautrückstände
                Fettablagerung         
                evtl. Kalk
                Stäube
    Becken: Urinstein

    Schrubber
    Schlauch
    Hochdruckgerät
    Bürstenmaschine

    Schwach alkalischer oder schwach saurer Reiniger Kombinationsreiniger
    Becken: stark saurer Reiniger

    Waschräume

    Fliesen
    verchromte: Armaturen Fußständer
    Seifenschalen

    Hautfett und -partikel
    Stäube
    Kalk, Kalkseifen

    Schrubber
    Schlauch
    Hochdruckgerät
    Bürstenmaschine

    Schwach bis stark alkalischer Reiniger Kombinationsreiniger
    Armaturen: schwach saure Reiniger

    Weiß-Anlage

    Fliesen
    Bänke:
    Holz
    Kunststoff

    Hautfett und -partikel Kalkablagerungen
    Straßenstaub
    Stäube

    Schrubber
    Schlauch
    Hochdruckgerät
    Bürstenmaschine
    Saugmaschine

    Schwach bis stark alkalische Reiniger
    Kombinationsreiniger Neutralreiniger

    Schwarz-Anlage

    Fliesen
    Estrich
    Asphalt
    Bänke:
    Holz
    Kunststoff

    Hautfett und -partikel
    Stäube
    Untertageschlamm
    Ölfilm*

    trockener Besen
    Schrubber
    Schlauch
    Hochdruckgerät
    Bürstenmaschine
    Saugmaschine

    Schwach bis stark alkalische Reiniger
    Kombinationsreiniger
    Neutralreiniger

    * Maschinenöl von Untertage

    Tabelle 2a

    REINIGUNGSPLAN FÜR WASCHKAUE UND SANITÄRBEREICH
    Nach jedem Schichtwechsel alle Bereiche mit Wasser gründlich abspritzen

    WAS      

    WANN

    WIE

    WOMIT    

    WORAUS

    WER 

    Fußboden      

    täglich

    nass abspritzen

    RIVONIT 1 %      

    10-l-Kanister m. Dosierpumpe
    Hochdruckreiniger
    Reinigungsmaschine

    Reinigungspersonal

    Fußboden

    1 x wöchentlich

    nass abspritzen

    INTO TOP 1 %

    Eimer

    Reinigungspersonal

    Bänke und Ablagen

    täglich

    nass abspritzen

    RIVONIT 1 %      

    Hochdruckreiniger

    Reinigungspersonal

    Fußständer

    täglich

    nass abspritzen

    RIVONIT 1 %      

    Hochdruckreiniger

    Reinigungspersonal

    Fußständer

    1 x wöchentlich

    nass abspritzen

    INTO TOP 1 %

    Eimer

    Reinigungspersonal

    Wände

    täglich

    nass abspritzen

    RIVONIT 1 %      

    Hochdruckreiniger

    Reinigungspersonal

    Sanitärbereich

    täglich

    nass abspritzen

    RIVONIT 1 %      

    Hochdruckreiniger

    Reinigungspersonal

    Sanitärbereich

    1 x wöchentlich

    Nasswischverfahren

    INTO TOP 1 %

    Eimer

    Reinigungspersonal

    1 x monatlich ist eine Grundreinigung mit erhöhter Konzentration von 2 % durchzuführen:
    Zup.-Allzweckreiniger, Fa. Ecolab GmbH & Co. KG
    Per-Scheuerpulver - nach Verschmutzungsgrad

    Tabelle 2b

    REINIGUNGSPLAN FÜR WASCHKAUE UND SANITÄRBEREICH
    Nach jedem Schichtwechsel alle Bereiche mit Wasser gründlich abspritzen

    WAS     

    WANN   

    WIE 

    WOMIT

    WORAUS      

    WER      

    Fußboden      

    täglich

    nass abspritzen oder
    feucht wischen

    Robot-RWA 1 % - 2 %
    Nr. 4960653  

    10-l-Kanister m. Dosierpumpe
    Reinigungsautomaten
    Hochdruckreiniger

    Reinigungspersonal

    Fußboden      

    1 x wöchentlich

    nass abspritzen oder
    feucht wischen

    Robot-RWS 1 % - 2%
    Nr. 4808584

    Eimer

    Reinigungspersonal

    Bänke und Ablagen

    täglich

    nass abspritzen oder
    feucht wischen

    Robot-RWA 1 % - 2 %

    10-l-Kanister m. Dosierpumpe
    Hochdruckreiniger

    Reinigungspersonal

    Fußständer

    täglich

    nass abspritzen oder
    feucht wischen

    Robot-RWA 1 % - 2 %

    10-l-Kanister m. Dosierpumpe
    Hochdruckreiniger

    Reinigungspersonal

    Fußständer

    1 x wöchentlich

    nass abspritzen oder
    feucht wischen

    Robot-RWS 1 % - 2%

    Eimer

    Reinigungspersonal

    Wände  

    täglich

    nass abspritzen

    Robot-RWA 1 % - 2 %

    10-l-Kanister m. Dosierpumpe
    Hochdruckreiniger

    Reinigungspersonal

    Sanitärbereich    

    täglich

    nass abspritzen oder
    feucht wischen
    1 x wöchentlich

    Robot-RWA 1 % - 2 %

    10-l-Kanister m. Dosierpumpe
    Hochdruckreiniger

    Reinigungspersonal

    Sanitärbereich    

    1 x wöchentlich

    nass abspritzen oder
    feucht wischen
    1 x wöchentlich

    Robot-RWS 1 % - 2%

    Eimer

    Reinigungspersonal

    1 x monatlich ist eine Grundreinigung mit erhöhter Konzentration von 10 % durchzuführen:
    Robot-RWA / Die Reinigungsmittel: Fa. Robotchemie

    3.   Desinfektion

    3.1 Allgemeines

    Der gründlichen Reinigung von Flächen, Gegenständen und Geräten folgt die Desinfektion. Sie
    dient der Abtötung von krankheitserregenden Keimen und verhindert so deren Übertragung auf
    den Menschen. Auch bei Desinfektionsarbeiten ist dafür zu sorgen, dass Überlaufwasser direkt
    in die Kanalisation abfließt.

    3.2 Desinfektionsmittel

    Es dürfen nur Desinfektionsmittel verwendet werden, die keine gesundheitsschädigenden
    Wirkstoffe enthalten und ein möglichst breites Wirkungsspektrum aufweisen.

    Bei der Auswahl sind die Desinfektionsmittellisten der Deutschen Gesellschaft für Hygiene-
    und Mikrobiologie (DGHM) zu beachten.

    Die auf DSK-Verhältnisse zugeschnittenen Mittel sind den Desinfektionsplänen Tabelle 3a
    und b zu entnehmen.

    Andere Mittel dürfen nur nach Abstimmung mit dem zuständigen Betriebsarzt zur Anwendung
    kommen, da von ihnen in Abhängigkeit von ihrer Zusammensetzung Gesundheitsstörungen und
    Umweltbelastungen verursacht werden können.

    In jedem Falle sind die Warn- und Sicherheitshinweise auf den Gebinden zu beachten, ggf. ist
    Schutzausrüstung zu tragen. Zum Zumischen sind Dosierhilfen (Ballonkipper, Druckheber) zu
    verwenden.

    3.3 Desinfektionsgeräte

    Wirksam, wirtschaftlich und zeitsparend ist bei der Flächendesinfektion das Sprühverfahren.

    An technischen Hilfsmitteln zum Versprühen von Desinfektionslösungen werden

    • Sprühanlagen mit Mischung der Lösung an der Entnahmestelle,

    • Dosieranlagen mit Desinfektions-Leitungen zu den Abnahmestellen mit Umschaltmöglichkeit
      auf schwache bzw. höhere Konzentrationen sowie

    • ortsunabhängige, mit Druck arbeitende, Dosiergeräte

    angeboten. Bei der Verwendung der Geräte ist allerdings unbedingt darauf zu achten, dass
    durch richtige Druckeinstellung keine einatembaren Sprühnebel entstehen. Um ein sicheres
    Funktionieren dieser Anlagen zu gewährleisten, sind Wartungsverträge mit den Fachfirmen
    abzuschließen

    3.4 Desinfektionslösungen

    Bei der Herstellung gebrauchsfertiger Desinfektionslösungen aus Konzentrat und Wasser sind
    die vom Hersteller angegebenen Mischungsverhältnisse genau zu beachten, da sonst
    Gesundheitsgefährdungen bei Überschreitung der Konzentration oder Wirkungsverlust bei
    Unterschreitung der Konzentration zu befürchten sind.

    Desinfektionslösungen sind am Tage ihrer Zubereitung zu verbrauchen, da sie danach ihre
    Wirksamkeit einbüßen.

    3.5 Desinfektionsplan

    Zwei alternative Desinfektionspläne für Kauen/Brauseräume und Sanitärbereiche enthalten
    die Tabellen 3 a und b.
    Ergänzend sei darauf hingewiesen, dass bei Verschmutzungen mit Fäkalien, Blut oder Erbrochenem
    die Beseitigung der Verunreinigung umgehend mit einem Desinfektionsmittel-getränktem Einmal-
    wischtuch durchzuführen ist. Hierbei sind Mittel aus der o.g. DGHM-Liste auszuwählen.

    4.   Kombinierte Reinigung und Desinfektion

    Es gibt Mittel, die – bei richtiger Anwendung in Räumen mit geringem Verschmutzungsgrad
    (z. B. Direktionskauen, Weißkauenbereiche, Besucherkauen etc.)  – die Reinigung und Desinfektion
    in einem Arbeitsgang erlauben. In Betracht kommen hierbei wiederum ausschließlich Mittel,
    die in der Liste über geprüfte Reinigungsmittel der  DBGfdB und in der Liste der DGHM als
    wirksam befunden aufgeführt sind.

    Richtige Anwendung bedeutet, dass die Gebrauchslösung des Kombinationsmittels mit einer
    Bürste unter Druck oder mit einem Druckstrahlgerät auf die zu behandelnden Flächen aufge-
    bracht wird. Einfaches Aufsprühen dieser Mittel genügt nicht, da die Krankheitserreger in der
    Regel von Schmutzpartikeln eingehüllt werden. Diese lösen sich erst durch den Reinigungs-
    vorgang unter Druck von der Oberfläche und werden dann von dem Kombinationsmittel
    aufgenommen und unschädlich gemacht.

    Ein Desinfektionsplan für Kauen/Brauseräume und Sanitäranlagen, basierend auf solchen
    Kombinationsmitteln, ist der Tabelle 4 zu entnehmen.

    Tabelle 3a

    DESINFEKTIONSSPLAN FÜR WASCHKAUE UND SANITÄRBEREICH

    WAS              

    WANN         

    WIE        

    WOMIT    

    WORAUS        

    WER             

    Fußboden      

    1 x wöchentlich

    nass abspritzen oder
    feucht wischen

    Laudamonium 1%
    RTK Nr. 4484517
    Nr. 3151451

    Hochdruckreiniger
    Dosieranlage

    Reinigungspersonal

    Bänke und Ablagen

    täglich

    nass abspritzen oder
    feucht wischen

    Laudamonium 1%

    Hochdruckreiniger
    Dosieranlage

    Reinigungspersonal

    Fußständer

    täglich

    nass abspritzen oder
    feucht wischen

    Laudamonium 1%

    Hochdruckreiniger
    Dosieranlage

    Reinigungspersonal

    Wände  

    1 x wöchentlich

    nass abspritzen oder
    feucht wischen

    Laudamonium 1%

    Hochdruckreiniger
    Dosieranlage

    Reinigungspersonal

    Sanitärbereich 

    täglich

    nass abspritzen oder
    feucht wischen

    Laudamonium 1%

    Hochdruckreiniger
    Dosieranlage
    Eimer

    Reinigungspersonal

    Die Reinigungs- und Desinfektionsmittel: Fa. Ecolab GmbH & Co. KG

    Tabelle 3b

    DESINFEKTIONSSPLAN FÜR WASCHKAUE UND SANITÄRBEREICH

    WAS              

    WANN  

    WIE      

    WOMIT    

    WORAUS  

    WER   

    Fußboden     

    1 x wöchentlich

    nass abspritzen oder
    feucht wischen

    Quartamon Med 1 %

    10-l Kanister m. Dosierpumpe
    Hochdruckreiniger
    Dosierzentrale

    Reinigungspersonal

    Bänke und Ablagen

    täglich

    nass abspritzen oder
    feucht wischen

    Quartamon Med 1 %

    10-l Kanister m. Dosierpumpe
    Hochdruckreiniger
    Dosierzentrale

    Reinigungspersonal

    Fußständer

    täglich

    nass abspritzen oder
    feucht wischen

    Quartamon Med 1 %

    10-l Kanister m. Dosierpumpe
    Hochdruckreiniger
    Dosierzentrale

    Reinigungspersonal

    Wände  

    1 x wöchentlich

    nass abspritzen oder
    feucht wischen

    Quartamon Med 1 %

    10-l Kanister m. Dosierpumpe
    Hochdruckreiniger
    Dosierzentrale

    Reinigungspersonal

    Sanitärbereich

    täglich

    nass abspritzen oder
    feucht wischen

    Quartamon Med 1 %

    10-l Kanister m. Dosierpumpe
    Hochdruckreiniger
    Dosierzentrale
    Eimer

    Reinigungspersonal

    Die Desinfektionsmittel: Fa. Schülke und Mayer

    Tabelle 4

    DESINFEKTIONSSPLAN FÜR WASCHKAUE UND SANITÄRBEREICH

    WAS              

    WANN        

    WIE         

    WOMIT    

    WORAUS         

    WER      

    Fußboden   

    1 x wöchentlich

    nass abspritzen oder
    feucht wischen

    Gercid forte 0,5 %

    Dosierzentrale oder
    Hochdruckreinigungsgeräte

    Reinigungspersonal

    Bänke und Ablagen

    täglich

    nass abspritzen oder
    feucht wischen

    Gercid forte 0,5 %

    Dosierzentrale oder
    Hochdruckreinigungsgeräte

    Reinigungspersonal

    Fußständer

    täglich

    nass abspritzen oder
    feucht wischen

    Gercid forte 0,5 %

    Dosierzentrale oder
    Hochdruckreinigungsgeräte

    Reinigungspersonal

    Wände 

    1 x wöchentlich

    nass abspritzen oder
    feucht wischen

    Gercid forte 0,5 %

    Dosierzentrale oder
    Hochdruckreinigungsgeräte

    Reinigungspersonal

    Sanitärbereich  

    täglich

    nass abspritzen oder
    feucht wischen

    Gercid forte 0,5 %

    Dosierzentrale oder
    Hochdruckreinigungsgeräte

    Reinigungspersonal

    Die Reinigungs- und Desinfektionsmittel: Fa. Ecolab GmbH & Co. KG

    5.   Persönliche Hygiene und Infektionsschutz

    5.1 Allgemeines

    Zur Gewährleistung der persönlichen Hygiene sind in allen Sanitärbereichen die Handwaschbecken
    mit Direktspendern für hautschonende Seife und Einmalhandtüchern einschließlich eines Abwurf-
    korbs auszustatten.

    Toilettenpapier sowie Flüssigseife und Einmalhandtücher sind bedarfsgerecht aufzufüllen. Vor
    der Neubefüllung der Spender mit Flüssigseife sollten diese regelmäßig gereinigt werden.

    Es ist darauf zu achten, dass bei der Händehygiene keine Stückseifen, Nagelbürsten und
    Gemeinschaftshandtücher benutzt werden.

    Damentoiletten sind mit Hygieneeimern - einschließlich Müllbeuteln - auszustatten und diese
    täglich zu entsorgen.


    5.2 Vorbeugung gegen Fußpilzbefall

    Diese Maßnahme des persönlichen Infektionsschutzes beginnt grundsätzlich nach Ende des
    Duschens und gründlicher Abtrocknung der Füße, insbesondere der Zehenzwischenräume.

    Folgenden Empfehlungen des Bundesgesundheitsamtes (BGA) sind zu beachten:

    • Zur Vorbeugung gegen Fußpilzbefall in Kauen/Brauseräumen dürfen nur Mittel
      angewendet werden, die nach dem Arzneimittelgesetz (AMG) zugelassen sind oder
      als zugelassen gelten. Beispiele sind in der Tabelle 5 zu entnehmen. Andere
      zugelassene Mittel gemäß Liste des AMG sollen nur nach Abstimmung mit dem
      zuständigen Betriebsarzt zur Anwendung kommen.

    • Beim derzeitigen Stand der Erkenntnis kann die Bereitstellung und Anwendung der
      Mittel durch Fußsprühanlagen erfolgen. Hierbei dürfen die Geräte außerhalb von
      Nassbereichen nur dort aufgestellt werden, wo der Fußboden üblicherweise trocken ist.
      Darüber hinaus soll der Aufstellungsort der Geräte die Einhaltung der vorgeschriebenen
      Mindesteinwirkzeiten ermöglichen, z. B. durch Bereitstellung von Sitzgelegenheiten
      in unmittelbarer Nähe.

    • Die Beschäftigten müssen in geeigneter Weise (z.B. Hinweisschild) darauf aufmerksam
      gemacht werden, dass eine Nutzung nach dem Baden am trockenen Fuß erfolgen soll.
      Es ist gleichzeitig darauf hinzuweisen, dass die Benutzung derartiger Anlagen nicht der
      Behandlung bereits bestehender Fußpilzinfektionen dient und diese ärztliche Aufgabe
      nicht ersetzen kann.

    • Die Beschäftigten sollten darüber hinaus auch in geeigneter Form (z.B. Anbringen der
      verfügbaren Informationsblätter bzw. „Waschzettel“ der verwendeten Präparate in
      unmittelbarer Nähe der Geräte) über Art, Nebenwirkungen und bedeutsame Inhaltsstoffe
      der Präparate informiert werden.

    • Nach dem Stand der Erkenntnis sollten aus hygienischen Gründen die Entnahmestellen
      nur dann aus zentralen Versorgungsanlagen gespeist werden, wenn sich diese in einem
      technisch einwandfreien Zustand befinden. Veraltete Anlagen sind durch dezentrale
      Desinfektionsgeräte zu ersetzen.

    Einzelheiten sind dem Plan für Fußdesinfektion in Tabelle 5 zu entnehmen.

    5.3 Infektionsschutz in Medizinischen Einrichtungen

    In den Arbeitsmedizinischen Zentren und Verbandstuben der DSK sind folgende Dokumente,
    die auf der Technischen Regel für Biologische Arbeitsstoffe (TRBA) -250 basieren, verbindlich:

    • Gefährdungsbeurteilung gemäß TRBA 250
      - Lungenfunktionsmessplatz
      - Medizinische klinische Untersuchungen
      - Blutentnahme
      - Blutprobentransport

    • (Muster-)Betriebsanweisungen AMZ/Verbandstube

    • (Muster-)Unterweisungsvorlagen AMZ/Verbandstube

    • (Muster-)Betriebsanweisung Instrumentenreinigung

    • (Muster-)Unterweisungsvorlage Instrumentenreinigung

    • Sofortmaßnahmen bei Nadelstichverletzungen (Hepatitis, HIV)

    Die Dokumente sind für die Zugriffsberechtigten im „Managementsystem für die Arbeitsmedizin
    der DSK“ zu finden.

    Die Organisationsverantwortung für die Aufnahme der Dokumente in die örtlichen SGD und
    deren praktische Umsetzung obliegt den AMZ-Leitern in ihren jeweiligen Verantwortungsbereichen.

     

    Tabelle 5

    PLAN FÜR FUßDESINFEKTION

    WAS              

    WANN      

    WIE     

    WOMIT  

    WORAUS   

    WER  

    Füße    

    nach dem Duschen

    aufsprühen

    Kodan Tinktur Forte

    Fußsprühanlagen (SM-PED)

    Bergmann 


    Die Desinfektionsmittel: Fa. Schülke und Mayer GmbH

     

     

     

     

     

     

    Füße    

    nach dem Duschen

    aufsprühen

    Autoderm extra

    350 ml Behälter
    Fußsprühanlagen       

    Bergmann 


    Die Desinfektionsmittel: Fa. Ecolab GmbH & Co. KG

    6.   Trink- und Duschwasserhygiene

    6.1 Allgemeine Anforderungen

    Wasser muss so beschaffen sein, dass durch seinen Genuss oder Gebrauch (z.B. Körperreinigung)
    eine Schädigung der menschlichen Gesundheit, insbesondere durch Krankheitserreger, auszuschließen
    ist.

    Unabhängig davon, dass hierfür die Betreiber von Wassergewinnungs- und Wasserversorgungs-
    anlagen bei der Anlieferung von Wasser Sorge zu tragen haben, müssen die innerbetrieblichen
    Installationen so beschaffen sein, dass eine Verunreinigung von Trink- und Duschwasser mit
    krankheitserregenden Keimen ausgeschlossen werden kann. Hierbei sind die einschlägigen
    gesetzlichen Bestimmungen zu beachten (siehe Reinigungs- und Desinfektionsleitlinie des IfA).

    6.2 Tee-Getränkeautomaten

    Grundsätzlich müssen Tee-Getränke frei sein von Krankheitserregern. Um dies zu gewährleisten
    ist der Keimbefall von Tee-Getränkeautomaten zu verhindern.

    6.2.1 Reinigung und Wartung

    Um der v.g. Anforderung zu genügen, ist unbedingt darauf zu achten, dass

    • alle Flächen der Geräte, mit denen die Beschäftigten in Berührung kommen, nach jedem
      Schichtwechsel und auch an Wochenenden gründlich mit Wasser abgespritzt werden,

    • die gesamte Außenoberfläche der Getränkeautomaten 1 x wöchentlich mittels Nasswisch-
      verfahren unter Verwendung von Neutralreinigern gesäubert wird,

    • insbesondere eine tägliche desinfizierende Reinigung im Bereich der Zapfhähne und deren
      Schutzvorrichtungen (s. unten) mit Reinigungsbürsten, die in einer Desinfektionslösung
      aufzubewahren sind, erfolgt.

    Achtung: Nach jeder reinigenden Desinfektion bzw. vor der Wiederinbetriebnahme sind alle
    behandelten Flächen der Tee-Getränkeautomaten und insbesondere die Entnahmestellen mit
    Trinkwasser gründlich abzuspülen, damit keine Reste von Desinfektionsmitteln in die
    Tee-Getränke gelangen.

    Drei unterschiedliche  Hygienepläne für Tee-Getränkeautomaten sind der Tabelle 6
    zu entnehmen. Fragen hierzu sind an den zuständigen Be-triebsarzt zu richten.

    Ein weitere wichtige Maßnahme, den Infektionsweg Trinkflasche – Zapfhahn -Trinkflasche
    zu unterbrechen, besteht darin, Schutzvorrichtungen an den Zapfhähnen anzubringen, die
    den unmittelbaren Kontakt zwischen Tee-Getränk und Trinkflasche verhindern.

    Die Hersteller der Tee-Getränkeautomaten sind zu verpflichten, mindestens einmal in sechs
    Wochen die chemisch-physikalische Unbedenklichkeit der trinkfertigen Zubereitungen zu
    kontrollieren und die Sauberkeit des Innensystems durch geeignete Maßnahmen zu gewährleisten.
    Diese Überprüfungen sind in geeigneter Form und nachvollziehbar zu protokollieren.

    6.2.2 Personal

    Mit der Reinigung und Desinfektion der Tee-Getränkeautomaten sind zuverlässige Mitarbeiter
    namentlich zu beauftragen und diesbezüglich einzuweisen. Insbesondere ist bei diesem
    Personenkreis auf die fristgerechte Durchführung der nach GesBergV vorgeschriebenen
    Vorsorgeuntersuchungen und die betriebsärztliche Beurteilung im Hinblick auf die Tätigkeit
    (Ärztliche Bescheinigung bzw. Gesundheitszeugnis) zu achten.

    Darüber hinaus sind diese Mitarbeiter regelmäßig zu belehren. Die Belehrungen müssen vor
    Aufnahme der Tätigkeit und im Weiteren jährlich wiederholt werden. Sie sind tätigkeitsspezifisch
    durchzuführen und zu protokollieren.

    Durch die Belehrungen sollen Mitarbeiter auch in die Lage versetzt werden, selbst feststellen
    zu können, ob sie evtl. krankheitsbedingt nicht mehr an den Getränkeautomaten arbeiten
    können.

    In jedem Fall sollten Mitarbeiter, die unter

    • Durchfall und/oder Erbrechen,

    • Fieber,

    • Erkältungskrankheiten mit Niesen und Husten,

    • chron. Husten

    • nässenden eitrigen Wunden,

    • Hauterkrankungen,

    • Gelbverfärbung der Haut und/oder der Augäpfel

    leiden, einen Arzt, im Regelfall den zuständigen Betriebsarzt, zu Rate ziehen. Dieser kann zuverlässig
    feststellen, ob die betreffende Person weiter an den Getränkeautomaten beschäftigt werden darf
    oder nicht.

    6.3 Legionellenprophylaxe

    Bei der Duschwasserhygiene stellen insbesondere die Legionellen-Erreger ein besonderes Problem
    dar, da sie sich auch bei ordnungsgemäßen Installationen im Temperaturbereich von ca. 30° Celsius
    bis 50° Celsius vermehren und in gesundheitsgefährdenden Konzentrationen auftreten können. Dies
    gilt insbesondere für tote Leitungen oder nicht häufig genutzte Warmwasser-Zapfstellen. In diesem
    Zusammenhang ergeben sich folgende Konsequenzen zur Vorbeugung:

    • Tote Leitungen sollen möglichst nah an der zentralen Trinkwasser-Erwärmungsanlage oder
      Zirkulationsleitung abgeklemmt werden,

    • Stichleitungen sind zu vermeiden,

    • nicht häufig genutzte Warmwasser-Zapfstellen sollen mit einem Untertischgerät ausgestattet
      werden,

    • das Duschwasser muss auf wenigstens 60° Celsius (Heißtemperatur) erwärmt werden,
      wobei an den Verbrauchsstellen technische Vorkehrungen gegen Verbrühungen zu treffen
      sind,

    • Stapelbehälter sind grundsätzlich einmal im Jahr (evtl. mit Atemschutz) zu entschlammen
      und zu reinigen,

    • bei der Neuinstallation von Entnahmegarnituren, insbesondere Duschköpfen, ist auf die
      Minimierung einer später möglichen Aerosolbildung zu achten,

    • Brausen, Perlatoren und Hahndichtungen (z.B. Dichtungsringe) sollen regelmäßig gereinigt
      und desinfiziert werden, ggf. sind Duschköpfe mit starker Aerosolbildung auszutauschen,

    • eine Entkeimung des Duschwassers im Kauenbereich sollte grundsätzlich durch Installation
      einer zentralen technischen Anlage, z.B. auf UV-Licht-Basis, erfolgen.

    Bei der Durchführung einer erforderlichen Sanierung ist zu beachten, dass

    • bei einer thermischen Desinfektion ausreichend hohe Temperaturen (mind. 60 ° Celsius)
      über einen ausreichend langen Zeitraum (über 5 Minuten) in allen Teilen des Warmwasser-
      systems vorliegen,

    • während solcher thermischen Desinfektionen die erreichten Temperaturen sowie die
      Auslaufzeiten an den jeweiligen Entnahmestellen aufzunehmen und zu dokumentieren sind,

    • thermische Desinfektionen vierteljährlich oder nach mikrobiologischem Untersuchungsbefund
      durchzuführen sind,

    • in Bereichen, wo eine thermische Desinfektion nicht gewährleistet ist und in der Regel
      Temperaturen zwischen 30° und 50° Celsius vorliegen, andere geeignete Desinfektions-
      maßnahmen, wie z.B. UV-Licht, als langfristige Sanierungsmaßnahme eingesetzt werden.

    Tabelle 6

    HYGIENEPLAN FÜR TEE-GETRÄNKEAUTOMATEN
    Nach jedem Schichtwechsel alle Tee-Getränkeautomaten mit Wasser gründlich abspritzen

    WAS

    WANN

    WIE

    WOMIT

    WORAUS

    WER

    Gehäuse außen

    täglich und
    bei Bedarf

    Abspritzen
    Nasswisch-
    verfahren

    Septolit 1%

    10-l-Kanister mit
    Dosierpumpe
    4 x drücken

    Reinigungspersonal

    Gehäuse außen

    wöchentlich

    Grundreinigung

    Neutralreiniger 1 %

     

     

    Entnahmestelle außen
    Zapfhahn und
    Schutzvorrichtung 

    täglich und
    bei Bedarf

    abscheuern mit
    Wurzelbürste

    Septolit 1%

    10-l-Kanister mit
    Dosierpumpe
    4 x drücken

    Reinigungspersonal


    Die Desinfektion der Scheuerbürste sollte täglich erfolgen.
    Hierfür empfehlen wir das Tauchen über Nacht in einer 1 %igen Septolit-Gebrauchslösung: Fa. Henkel

    Gehäuse außen

    täglich und
    bei Bedarf

    Abspritzen
    Nasswisch-
    verfahren

    Quartacid 1 %

    10-l-Kanister mit
    Dosierpumpe
    4 x drücken
    2 l Flasche mit
    Flaschendosierer

    Reinigungspersonal

    Gehäuse außen

    wöchentlich

    Grundreinigung

    Neutralreiniger 1 %

     

     

    Entnahmestelle außen
    Zapfhahn und
    Schutzvorrichtung 

    täglich und
    bei Bedarf

    abscheuern mit
    Wurzelbürste

    Quartacid 1 %

    10-l-Kanister mit
    Dosierpumpe
    4 x drücken
    2 l Flasche mit
    Flaschendosierer

    Reinigungspersonal


    Die Desinfektion der Scheuerbürste sollte täglich erfolgen.
    Hierfür empfehlen wir das Tauchen über Nacht in einer 1 %igen Lyso-konz.-Gebrauchslösung: Fa. Schülke und Mayr GmbH

    Gehäuse außen

    täglich und
    bei Bedarf

    Abspritzen
    Nasswisch-
    verfahren

    Suma San D 10.1
    2 %

    15-l-Kanister mit 
    K 1000 Dosiergerät
    2 l Flasche-Dosierkappe

    Reinigungspersonal

    Gehäuse außen

    Wöchentlich

    Grundreinigung

    Neutralreiniger 1 %

     

     

    Entnahmestelle außen
    Zapfhahn und
    Schutzvorrichtung

    täglich und
    bei Bedarf

    abscheuern mit
    Wurzelbürste

    Suma San D 10.1
    2 %

    15-l-Kanister mit 
    K 1000 Dosiergerät
    2 l Flasche-Dosierkappe

    Reinigungspersonal


    Die Desinfektion der Scheuerbürste sollte täglich erfolgen.
    Hierfür empfehlen wir das Tauchen über Nacht in einer Suma San D 10.1, 2 % -Desinfektionsmittel; Johnson Diversey GmbH

    Alle Tee-Getränkeautomaten-Flächen sind nach der Desinfektion bzw.
    vor Gebrauch mit biologisch einwandfreiem Wasser abzuspülen.      

    7.   Hygiene in den medizinischen Einrichtungen

    7.1 Allgemeine Hygiene

    Unbenommen der Maßgaben zur persönlichen Hygiene und zum Infektionsschutz in Abschnitt 5.2,
    dieses Planes sind für die allgemeine Hygiene in den Arbeitsmedizinischen Zentren und
    Verbandstuben der DSK folgende Dokumente, die auf der Technischen Regel für Biologische
    Arbeitsstoffe (TRBA) -250 basieren, verbindlich:

    • (Muster-)Hygienepläne AMZ/Verbandstube

    • (Muster-)Ausschreibung an Fremdreinigungsfirmen

    Die Dokumente sind für die Zugriffsberechtigten im „Managementsystem für die Arbeitsmedizin
    der DSK“ zu finden.

    Die Organisationsverantwortung für die Aufnahme der Dokumente in die örtlichen SGD und
    deren praktische Umsetzung obliegt den AMZ-Leitern in ihren jeweiligen Verantwortungsbereichen.

    7.2 Wäsche

    Beim Sammeln und Transportieren von Wäsche sollen entsprechend den Vorgaben in der TRBA 250
    folgende Regeln eingehalten werden:

    • Die anfallende Wäsche ist unmittelbar im Arbeitsbereich in ausreichend widerstandsfähigen
      und dichten Behältnissen zu sammeln, wobei darauf zu achten ist, dass sich keinerlei
      Gegenstände (Scheren, Kanülen etc.) in der Wäsche befinden,

    • die Behältnisse sind entsprechend zu kennzeichnen (AMZ, Verbandstube),

    • während des Transportes zur Wäscherei sollen die Behältnisse verschlossen bleiben.

    Die Wäschereien sollen den Anforderungen der BGR 500 (Betreiben von Wäschereien) des
    Fachausschusses „Textil und Bekleidung“ der BGZ entsprechen.

    7.3 Abfälle

    Bei den Abfällen in den medizinischen Einrichtungen der DSK handelt es sich um solche mit
    dem Abfallschlüssel 180101 (spitze oder scharfe Gegenstände) sowie mit dem Abfallschlüssel
    180104 (Abfälle, an deren Sammlung und Entsorgung aus infektionspräventiver Sicht keine
    besonderen Anforderungen zu stellen sind).

    Erstere müssen in stich- und bruchfesten Einwegbehältnissen gesammelt, fest verschlossen
    und sicher vor unbefugtem Zugriff gelagert, transportiert und entsorgt werden.

    Letztere sind an der Anfallstelle von anderem Abfall getrennt in geeigneten Behältnissen zu
    sammeln und können so im Hausmüll entsorgt werden.

    Eine gemeinsame Entsorgung der Abfälle mit den Abfallschlüsseln 180101 und 180104 ist
    unter Beachtung der Belange des Arbeitsschutzes zulässig.

    Im Übrigen wird auf das Kapitel 12 „Abfallentsorgung“ verwiesen.

    8.   Kantinenhygiene

    8.1 Personal

    Der Betreiber einer Kantine ist zu verpflichten, von den Personen, die erstmals eine Tätigkeit
    in der Kantine aufnehmen, der zuständigen Fachabteilung der DSK eine Bescheinigung des
    Gesundheitsamtes vorzulegen, die nicht älter als drei Monate ist. Mit dieser Bescheinigung
    weist die Person nach, dass sie vor Antritt der Tätigkeit vom Gesundheitsamtsarzt oder von
    einem vom Gesundheitsamt beauftragten Arzt über die besonderen seuchenrechtlichen
    Vorschriften belehrt wurde und schriftlich erklärt hat, dass bei ihr keine Tatsachen für das
    Vorliegen einer ansteckenden Krankheit vorliegen.

    Die Beschäftigten sind von ihrem Arbeitgeber (Betreiber) nach Aufnahme ihrer Tätigkeit und
    danach jährlich über die geltenden Tätigkeitsverbote und Informationspflichten zu belehren.
    Der Arbeitgeber (Betreiber) kann diese Aufgaben an einen Dritten delegieren, bleibt aber in
    jedem Falle verantwortlich für ihre ordnungsgemäße Erfüllung.

    Die Belehrungen müssen nach den Vorgaben des Robert-Koch-Institutes (RKI) dokumentiert
    werden, was der zuständigen Fachabteilung der DSK gegenüber auf deren Verlangen zu
    belegen ist.

    8.2 Kantinenbetrieb

    Arbeitstäglich sind durch den Arbeitgeber (Betreiber) während des Betriebsablaufes und nach
    Arbeitsschluss Reinigungs- und Desinfektionsmaßnahmen im Kantinenbereich verpflichtend.
    Diese haben sich nach dem Reinigungs- und Desinfektionsplan für Küchen und Kantinen
    gemäß Tabelle 7, sowie dem Desinfektionsplan für Küchen Tabelle 8a und 8b zu richten.

    Hierbei ist unbedingt darauf zu achten, dass die Einwirkungszeit von Reinigungs- und Des-
    infektionsmitteln eingehalten wird und danach alle Arbeitsflächen, Geräte, Maschinen etc.,
    die direkt mit Lebensmitteln in Berührung kommen, gründlich mit Trinkwasser nachgespült werden.

    Weiterhin ist der Hygieneplan für Küchen und Kantinen, Tabelle 9 zu berücksichtigen.

    Die Reinigung und thermische Desinfektion von Geschirr und - falls möglich - von Geräten, soll
    mit gewerblichen Geschirrspülmaschinen erfolgen, die eine mindestens 30-sekündige Nachspülung
    mit mindestens 85° Celsius heißem Wasser gewährleisten.

    Bei der manuellen Reinigung soll Wasser von 45° bis 55° Celsius verwendet werden. Nach
    gründlicher Reinigung und Nachspülung sind die Gegenstände für mindestens 2 Minuten in
    85° Celsius heißes Wasser zu legen und danach durch Eigenwärme zu trocknen, ggf. unter
    Zuhilfenahme von Einwegtüchern (Papier oder Textil).

    Die Reinigungs- und Desinfektionsutensilien sind bei Verschmutzung umgehend, mindestens
    jedoch arbeitstäglich, auszukochen oder in einer Waschmaschine bei 95° Celsius zu waschen
    und danach zu trocknen sowie trocken aufzubewahren.

    Geräte für die Reinigung von Böden, Wänden etc. sowie Reinigungs- und Desinfektionsmittel
    sind in einem von der Küche bzw. von den Lebensmitteln streng getrennten Raum (notfalls
    Schrank) aufzubewahren.

    Für Lebensmittelabfälle und andere Abfälle gilt der Trennungsgrundsatz: Sie dürfen nicht in
    Räumen gesammelt werden, in denen Lebensmittel hergestellt, behandelt oder in den Verkehr
    gebracht werden. Die Behälter für Lebensmittelabfälle und anderer Abfälle müssen angemessen
    beschaffen sein, d. h. sie müssen verschließbar, leicht zu reinigen und erforderlichenfalls zu
    desinfizieren sein.

    Bezüglich Schädlingsbefall und -bekämpfung wird auf Kapitel 11 verwiesen

    8.3 Bauliche Beschaffenheit

    Um einen möglichst hygienischen Kantinenbetrieb zu gewährleisten, ist unbedingt darauf zu
    achten, dass zwischen einem „sauberen“ und „unsauberen“ Kantinenbereich unterschieden wird.

    Damit die Reinigungs- und Desinfektionsmaßnahmen sinnvoll durchgeführt werden können,
    müssen folgende bauliche Voraussetzungen erfüllt sein:

    • Fußböden aus rutschfestem, wasserundurchlässigem, nicht saugendem sowie leicht zu
      reinigendem und desinfizierendem Material mit Geruchsverschlüssen an den Bodenabläufen.

    • Tischflächen und andere feste Einrichtungen mit glatter Oberfläche (möglichst Kunststoff).

    • Wandbekleidung glatt, hell, Nässe abweisend und bis zur Decke reichend, feuchtigkeitsfester
      Deckenanstrich

    • Fenster dichtschließend, Fensterrahmen abwaschbar, lüftbar und gegen das Eindringen von
      Insekten gesichert.

    • Dunstabzüge mit einer wirksamen Abscheidung von Küchendünsten und Fett, regelmäßige
      Reinigung und Wartung der Abzüge.

    8.4 Pachtverträge

    Die in den Abschnitten 8.1 bis 8.3 aufgeführten Maßgaben sind bei Abschluss eines Pachtvertrages
    zwischen der DSK und dem vorgesehenen Betreiber so zu berücksichtigen, dass sie für den Betreiber
    verbindlich sind.

    Tabelle 7                         

    DESINFEKTIONSPLAN FÜR KÜCHEN UND KANTINEN

    WAS

    WANN

    WIE

    WOMIT

    WORAUS

    WER

    Hände

    nach Toilettenben.,
    nach jeder Pause
    Arbeitsplatzwechsel

    waschen
    verreiben

    Soft kermann HD

    Spender mit
    einem Spritzer

    Küchen-
    Reinigungspersonal

    Abfluß, Roste
    und Senke

    täglich

    nass abspritzen
    sprühen

    Suma San D 10.1

    Hochdruckreiniger 2 - 3 bar
    2 l Flasche m. Dosierkappe
    15 l Kanister, K 1000 Dosiergerät

    Küchen-
    Reinigungspersonal

    Küchen-Kleingeräte

    nach jedem
    Arbeitstag

    Geräte in  Desinfektions-
    lösung  eintauchen

    Suma San D 10.1

    2 l Flasche m. Dosierkappe
    15 l Kanister, K 1000 Dosiergerät

    Küchen-
    Reinigungspersonal

    Universal- und
    Aufschnittmaschine
    Fleischwölfe

    Täglich nach Benutzung

    einsprühen
    bürsten

    Suma San D 10.1

    2 l Flasche m. Dosierkappe
    15 l Kanister, K 1000 Dosiergerät

    Küchen-
    Reinigungspersonal

    Wagen

    nach jedem
    Arbeitstag

    einsprühen
    bzw. bürsten

    Suma San D 10.1

    2 l Flasche m. Dosierkappe
    15 l Kanister, K 1000 Dosiergerät

    Küchen-
    Reinigungspersonal

    Mengmulden und
    Thermophore

    nach jedem
    Arbeitstag

    einsprühen
    bzw. bürsten

    Suma San D 10.1

    2 l Flasche m. Dosierkappe
    15 l Kanister, K 1000 Dosiergerät

    Küchen-
    Reinigungspersonal

    Schneideunterlage
    Tische
    Oberflächen

    täglich

    einsprühen
    bürsten

    Suma San D 10.1

    2 l Flasche m. Dosierkappe
    15 l Kanister, K 1000 Dosiergerät

    Küchen-
    Reinigungspersonal

    Abfallbehälter

    nach jeder
    Entleerung

    ausspülen

    Suma San D 10.1

    2 l Flasche m. Dosierkappe
    15 l Kanister, K 1000 Dosiergerät

    Küchen-
    Reinigungspersonal

    Gummi- und
    Kunststoff-
    schürzen

    täglich

    abbürsten

    Suma San D 10.1

    2 l Flasche m. Dosierkappe
    15 l Kanister, K 1000 Dosiergerät

    Küchen-
    Reinigungspersonal

    Kühlbereich

    nach jeder Reinigung
    mind. 1 x monatlich

    einsprühen
    nass wischen
    bzw. abbürsten

    Suma San D 10.1

    2 l Flasche m. Dosierkappe
    15 l Kanister, K 1000 Dosiergerät

    Küchen-
    Reinigungspersonal

    Boden und
    Wandflächen

    mind.  2 x wöchentlich
    nach der Reinigung

    durch einsprühen bzw. bürsten gründlich benetzen

    Suma San D 10.1

    2 l Flasche m. Dosierkappe
    15 l Kanister, K 1000 Dosiergerät

    Küchen-
    Reinigungspersonal

    Lappen und Tücher  

    täglich nach
    Benutzung

    einlegen und
    nachspülen

    Suma San D 10.1

    2 l Flasche m. Dosierkappe
    15 l Kanister, K 1000 Dosiergerät

    Küchen-
    Reinigungspersonal

    Toiletten,
    Waschbecken
    Duschen und
    Fußbodenabläufe

    mind. 1 x täglich

    durch einsprühen bzw. bürsten
    gründlich benetzen

    Suma San D 10.1

    2 l Flasche m. Dosierkappe
    15 l Kanister, K 1000 Dosiergerät

    Küchen-
    Reinigungspersonal

     Desinfektionsmittel: Johnson  Diversey GmbH

    Tabelle 8a                          

    DESINFEKTIONSPLAN FÜR KÜCHENBEREICH  

    WAS

    WANN

    WIE

    WOMIT

    WORAUS

    WER

    Hände/Haut

    bei Bedarf

    hyg. Hände-
    desinfektion

    Manipur
    Skinmann soft

    Spender

    Küchen-
    Reinigungspersonal

    Abfluss, Roste
    und Senke

    vor Dienst-
    beginn

    eingießen

    Septolit 0,5 %

    Kanister m. Dosierpumpe
    10-l-Eimer 2 x drücken

    Küchen-
    Reinigungspersonal

    Arbeitsfläche

    bei Bedarf bzw.
    nach Dienstende

    abwischen  

    Septolit 0,5 %

    Kanister m. Dosierpumpe
    10-l-Eimer 2 x drücken

    Küchen-
    Reinigungspersonal

    Arbeits- und Schneidefläche
    und Schneidemaschine

    bei Bedarf bzw.
    nach Dienstende

    abwischen  

    Septolit 0,5 %

    Kanister m. Dosierpumpe
    10-l-Eimer 2 x drücken

    Küchen-
    Reinigungspersonal

    Arbeitskleidung

    bei Bedarf bzw.
    nach Dienstende

    maschinelle Reinigung

    Waschmaschine

     

    Wäscherei

    Hackklotz,
    Aufschnittmaschine
    und Fleischwolf

    bei Bedarf bzw.
    nach Dienstende

    abwaschen

    Septolit 0,5 %

    Kanister m. Dosierpumpe
    10-l-Eimer 2 x drücken

    Küchen-
    Reinigungspersonal

    Aufzug

    bei Bedarf bzw.
    nach Dienstende

    abwischen  

    Septolit 0,5 %

    Kanister m. Dosierpumpe
    10-l-Eimer 2 x drücken

    Küchen-
    Reinigungspersonal

    Fahrwagen

    bei Bedarf bzw.
    nach Dienstende

    abwischen  

    Septolit 0,5 %

    Kanister m. Dosierpumpe
    10-l-Eimer 2 x drücken

    Küchen-
    Reinigungspersonal

    Flaschenbürste

    bei Bedarf bzw.
    nach Dienstende

    einlegen

    Septolit 0,5 %

    Kanister m. Dosierpumpe
    10-l-Eimer 2 x drücken

    Küchen-
    Reinigungspersonal

    Fliesen und
    Kacheln
    Fußboden

    bei Bedarf

    abwischen 

    Septolit 0,5 %

    Kanister m. Dosierpumpe
    10-l-Eimer 2 x drücken

    Küchen-
    Reinigungspersonal

    Gefrierschrank
    Tiefkühlräume
    Lagerräume

    bei Bedarf bzw.
    nach Dienstende

    abwischen 

    Septolit 0,5 %

    Kanister m. Dosierpumpe
    10-l-Eimer 2 x drücken

    Küchen-
    Reinigungspersonal

    Inventar und Mobiliar
    (innen und außen)

    bei Bedarf

    abwischen 

    Septolit 0,5 %

    Kanister m. Dosierpumpe
    10-l-Eimer 2 x drücken

    Küchen-
    Reinigungspersonal

    Tabelle 8b

    DESINFEKTIONSPLAN FÜR KÜCHENBEREICH

    WAS

    WANN

    WIE

    WOMIT

    WORAUS

    WER

    Materialwaage

    bei Bedarf bzw.
    nach Dienstende

    abwischen

    Septolit 0,5 %

    Kanister m. Dosierpumpe
    10-l-Eimer 2 x drücken

    Küchen-
    Reinigungspersonal

    Reinigungs-
    utensilien

    nach Benutzung

    v. benetzend einlegen

    Septolit 0,5 %

    Kanister m. Dosierpumpe
    10-l-Eimer 2 x drücken

    Küchen-
    Reinigungspersonal

    Fermocontainer

    bei Bedarf bzw.
    nach Dienstende

    abwischen

    Septolit 0,5 %

    Kanister m. Dosierpumpe
    10-l-Eimer 2 x drücken

    Küchen-
    Reinigungspersonal

    Spülbecken

    bei Bedarf bzw.
    nach Dienstende

    abwischen

    Septolit 0,5 %

    Kanister m. Dosierpumpe
    10-l-Eimer 2 x drücken

    Küchen-
    Reinigungspersonal

    Umkleideräume

    1 x täglich

    abwischen

    Septolit 0,5 %

    Kanister m. Dosierpumpe
    10-l-Eimer 2 x drücken

    Küchen-
    Reinigungspersonal

    Toilette,
    Waschbecken
    Duschen und
    Fußbodenabläufe

    mind. 1 x täglich

    abwischen

    Septolit 0,5 %

    Kanister m. Dosierpumpe
    10-l-Eimer 2 x drücken

    Küchen-
    Reinigungspersonal


    Geschirrspülmittel Pril
    Warennummer: 1676458                                             FA. HENKEL-ECOLAB
                             2836807

    Tabelle 9  

                           
    HYGIENEPLAN FÜR KÜCHEN UND KANTINEN  

    WAS

    WANN

    WIE

    WOMIT

    WORAUS

    WER

    Hände

    vor Arbeitsbeginn,
    nach Verschmutzung
    nach Toilettenbenutzung
    mehrmals täglich -

    einreiben waschen

    Desmanol

    Spender

    Küchen-
    Reinigungspersonal

    Abfluß, Roste
    und Senke

    täglich

    naß wischen
    sprühen

    Quartacid
    Reiniger 0,5 %

    Kanister m. Dosierpumpe
    10-l-Kanister 2 x drücken
    2 l Flasche mit Flaschendosierer

    Küchen-
    Reinigungspersonal

    Arbeitsfläche

    täglich
    wöchentlich

    naß wischen
    sprühen

    Quartacid
    Reiniger 0,5 %

    Kanister m. Dosierpumpe
    10-l-Kanister 2 x drücken
    2 l Flasche mit Flaschendosierer

    Küchen-
    Reinigungspersonal

    Arbeits- und Schneidefläche

    täglich

    naß wischen
    sprühen

    Quartacid
    Reiniger 0,5 %

    Kanister m. Dosierpumpe
    10-l-Kanister 2 x drücken
    2 l Flasche mit Flaschendosierer

    Küchen-
    Reinigungspersonal

    Arbeitskleidung

    bei Bedarf bzw. nach Dienstende

    maschinelle Reinigung

    Waschmaschine

     

    Wäscherei

    Hackklotz,
    Aufschnittmaschine
    und Fleischwolf

    täglich
    nach Benutzung
    am Arbeitsplatz

    naß wischen
    sprühen

    Quartacid
    Reiniger 0,5 %

    Kanister m. Dosierpumpe
    10-l-Kanister 2 x drücken
    2 l Flasche mit Flaschendosierer

    Küchen-
    Reinigungspersonal

    Aufzug
    Fahrwagen
    Materialwaage

    täglich
    wöchentlich

    naß wischen
    sprühen

    Quartacid
    Reiniger 0,5 %

    Kanister m. Dosierpumpe
    10-l-Kanister 2 x drücken
    2 l Flasche mit Flaschendosierer

    Küchen-
    Reinigungspersonal

    Flaschenbürste

    bei Bedarf täglich

    einlegen

    Quartacid
    Reiniger 0,5 %

    Kanister m. Dosierpumpe
    10-l-Kanister 2 x drücken
    2 l Flasche mit Flaschendosierer

    Küchen-
    Reinigungspersonal

    Fliesen und
    Kacheln
    Fußboden

    täglich
    wöchentlich

    naß wischen
    sprühen

    Quartacid
    Reiniger 0,5 %

    Kanister m. Dosierpumpe
    10-l-Kanister 2 x drücken
    2 l Flasche mit Flaschendosierer

    Küchen-
    Reinigungspersonal

    Lager- und
    Kühlräume

    bei Bedarf

    naß wischen
    sprühen

    Quartacid
    Reiniger 0,5 %

    Kanister m. Dosierpumpe
    10-l-Kanister 2 x drücken
    2 l Flasche mit Flaschendosierer

    Küchen-
    Reinigungspersonal

    Reinigungs-
    utensilien

    täglich

    benetzen

    Quartacid
    Reiniger 0,5 %

    Kanister m. Dosierpumpe
    10-l-Kanister 2 x drücken
    2 l Flasche mit Flaschendosierer

    Küchen-
    Reinigungspersonal

    Wasch-, Dusch-,
    Umkleideräume
    und Toiletten

    täglich
    wöchentlich

    naß wischen
    sprühen

    Quartacid
    Reiniger 0,5 %

    Kanister m. Dosierpumpe
    10-l-Kanister 2 x drücken
    2 l Flasche mit Flaschendosierer

    Küchen-
    Reinigungspersonal

    Beim Auftragen von Reinigungs- und Desinfektionsmitteln mit Hochdruckreinigern ist zu beachten,
    daß das Versprühen nur mit abgeschirmten Bodendüsen erfolgt, da sonst der Schmutz unkontrolliert
    auf andere Gegenstände gespritzt werden kann.
    Die Reinigungs- und Desinfektionsmittel: Fa. Schülke und Mayr GmbH      
    Geschirrspülmittel: Robot Neutralreiniger 200, Weischenberg
    Warennummer: 1676458
                             2836807

    9.   Lufthygiene

    Das regelmäßige und sachgerechte Lüften führt zu einer deutlichen Verbesserung der Innenraumluft.

    In Räumen mit raumlufttechnischen Anlagen (RLT-Anlagen) ist deren Funktion und hygienische
    Unbedenklichkeit durch Wartungsverträge mit den Vertreibern bzw. Herstellern sicher zu stellen.
    Zeitpunkt und Umfang der Wartungsarbeiten sind in geeigneter Form zu dokumentieren, wobei die
    lufthygienische Unbedenklichkeit zu testieren ist.

    Hierbei, wie auch bei der innerbetrieblich- eigenverantwortlichen Prüfung von RLT-Anlagen, sind

    • die Festlegungen der DIN 1946 Teil 2,

    • die VDI-Leitlinie 6002 Blatt 1 – Hygienische Anforderungen an raumlufttechnische Anlagen
      in Büro- und Versammlungsräumen,

    • die VDI-Leitlinie 6002  Blatt 2 – Hygienische Anforderungen an raumlufttechnische Anlagen -

    einzuhalten.

    10.   Schädlingsbefall und -bekämpfung

    Unter den tierischen Schädlingen spielen insbesondere Ratten, Mäuse und Schaben eine besondere
    Rolle, da sie aufgrund ihrer Art, Lebensweise und Verbreitung Krankheitserreger auf den Menschen
    übertragen können. Außerdem können sie Träger von allergieauslösenden Stoffen sein.

    Die Erfahrung lehrt, dass durch

    • Sauberkeit,

    • verschließen von Schlupfwinkeln und Hohlräumen,

    • regelmäßige Befallskontrollen

    massivem Schädlingsbefall vorgebeugt werden kann.

    Gezielte Schädlingsbekämpfung ist sachkundigen Personen zu überlassen.

    11.   Abfallentsorgung

    Abfälle sollten in geeigneten Abfallbehältern (Mülleimer, ggf. mit Klappdeckel), möglichst
    getrennt nach Abfallart, entsorgt werden. Hierbei sind die Behältnisse

    • in gemeinschaftlich genutzten Räumen täglich
      und in

    • Büroräumen nach Bedarf

    zu leeren.

    Eine Lagerung von Abfällen in Flurbereichen muss unterbleiben.

    Hinsichtlich der Entsorgung von Abfällen in Medizinischen Einrichtungen wird auf Kapitel 8
    verwiesen.

    Hinsichtlich der Entsorgung von Lebensmittelabfällen wird auf Kapitel 9, Abschnitt 9.2
    verwiesen.

    12.   Kontrolluntersuchungen zur Beschaffenheit der Betriebshygiene

    Im November 2001 wurde auf Veranlassung von VB zwischen Vertretern des Institutes für
    Arbeitswissenschaften der RAG Aktiengesellschaft (IfA), der PS-Direktoren, der Hauptabteilung
    BA (jetzt SBA/BBS) und BS (jetzt BBE) im Einvernehmen mit dem Gesamtbetriebsrat folgende
    Ablauforganisation zur Überprüfung der betriebshygienischen Beschaffenheit festgelegt, die
    weiterhin gültig ist:

    1. Hygieneuntersuchungen von Kauen, Sanitärbereichen, Medizinischen Einrichtungen und
      Kantinen können
      - durch die zuständige WD/BD nach Empfehlung durch das IfA aufgrund bestehender
         Rechtsnormen,
      - im Bedarfsfall von den verantwortlichen Stellen in den Betrieben über die zuständige
         WD/BD,
      - durch das IfA nach Abstimmung mit der zuständigen WD/BD
         und
      - im Falle kantinenhygienischer Untersuchungen von BBE bei gleichzeitiger Information
         der zuständigen WD/BD

      veranlasst werden.

    2. Das IfA stimmt mit der zuständigen WD/BD rechtzeitig den Zeitpunkt der vorgesehen
      Untersuchung ab. Diese benennt im Gegenzug dem IfA die betrieblichen Ansprechpartner.

    3. Bei Hygieneuntersuchungen in verpachteten Kantinen werden diese in der Regel ohne
      vorherige Ankündigung beim Kantinenpächter durchgeführt.

    4. Das IfA teilt die Ergebnisse betriebshygienischer Kontrolluntersuchungen der WD/BD mit,
      die ihrerseits für die Information der verantwortlichen Person im Betrieb einschließlich
      Betriebsarzt, Leiter Arbeits- und Umweltschutz und Betriebsrat sowie im Falle kantinen-
      hygienischer Untersuchungen von BBE sorgt.

    5. In Anbetracht der Organisationsverantwortung auf DSK-Ebene erhalten BBS/BBS2 eine
      Zweitschrift der Untersuchungsergebnisse vom IfA.

    13.   Literatur und Bezugsadressen

    • Reinigungs- und Desinfektionsleitlinie des Institutes für Arbeitswissenschaften der
      RAG Aktiengesellschaft in der jeweils gültigen Fassung.

    • DVGW-Arbeitsblatt W551: „Trinkwassererwärmungs- und -leitungsanlagen;
      Technische Maßnahmen zur Verminderung des Legionellenwachstums“

    • DVGW-Arbeitsblatt W552: „Trinkwassererwärmungs- und -leitungsanlagen;
      Technische Maßnahmen zur Verminderung des Legionellenwachstums;
      Sanierung und Betrieb“

    • Infektionsschutzgesetz (IfSG) vom 20.07.2000, Bundesgesetzblatt I Nr. 33, Seite 1045

    • Lebensmittelhygieneverordnung (LMHV) vom 05.08.1997, Bundesgesetzblatt I Nr. 56,
      Seite 2008 ff

    • Liste der Deutschen Gesellschaft für Hygiene und Mikrobiologie (DGHM-Liste
      Desinfektionsmittel), Stand 01.03.2000

    • Runderlass des Ministeriums FJFG NW vom 16.03.2000

    • Trinkwasserverordnung (TrinkwV) vom 21.05.2001

    • Unfallverhütungsvorschrift „GUV 26.19 Merkblatt für den Umgang mit Reinigungs-,
      Pflege- und Desinfektionsmitteln“, Stand April 1997