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Hygieneplan der DSK
Bereich _________________
Deutsche Steinkohle AG
Stand: 27.09.2005
Inhaltsübersicht:
1. Allgemeine Hinweise
2. Reinigung
2.1 Allgemeines
2.2 Grundreinigung
2.3 Reinigungsmittel
2.4 Reinigungsgeräte
2.5 Reinigungsplan3. Desinfektion
3.1 Allgemeines
3.2 Desinfektionsmittel
3.3 Desinfektionsgeräte
3.4 Desinfektionslösungen
3.5 Desinfektionsplan4. Kombinierte Reinigung und Desinfektion
5. Persönliche Hygiene und Infektionsschutz
5.1 Allgemeines
5.2 Vorbeugung gegen Fußpilzbefall
5.3 Infektionsschutz in Medizinischen Einrichtungen6. Trink- und Duschwasserhygiene
6.1 Allgemeine Anforderungen
6.2 Tee-Getränkeautomaten
6.2.1 Reinigung und Wartung
6.2.2 Personal
6.3 Legionellenprophylaxe7. Hygiene in den medizinischen Einrichtungen
7.1 Allgemeine Hygiene
7.2 Wäsche
7.3 Abfälle8. Kantinenhygiene
8.1 Personal
8.2 Kantinenbetrieb
8.3 Bauliche Beschaffenheit
8.4 Pachtverträge9. Lufthygiene
10. Schädlingsbefall und -bekämpfung
11. Abfallentsorgung
12. Kontrolluntersuchungen zur Beschaffenheit der Betriebshygiene
13. Literatur und Bezugsadressen
1. Allgemeine Hinweise
Unter Hygiene versteht man die Gesamtheit aller Verfahren und Verhaltensweisen, die zur Erreichung
der Ziele-
Vermeidung ansteckender Krankheiten
und -
Gesunderhaltung der Menschen
bei gleichzeitiger Schonung der Umwelt dienen.
Unter diesen Prämissen enthält dieser Plan im Sinne eines Musterplanes für die Bergwerke/Betriebe
der DSK auf der Grundlage der Reinigung- und Desinfektionsleitlinie des Institutes für Arbeits-
wissenschaften der RAG Aktiengesellschaft (IfA) alle wichtigen Gesichtspunkte und erforderlichen
Maßnahmen für eine sinnvolle sowie betriebsnahe hygienische Reinerhaltung aller in Betracht
kommenden Räume und Einrichtungen einschließlich der Personalhygiene.Die Umsetzung dieses Musterplanes in den Bergwerken/Betrieben der DSK obliegt der jeweils
Verantwortlichen Person. Hierbei steht der zuständige Betriebsarzt in enger Absprache mit der
zuständigen Fachkraft für Arbeitssicherheit und Umweltschutz sowie mit dem Betriebsrat und
dem zuständigen Fachbereich des IfA beratend zur Verfügung.Mit der Erstellung und Umsetzung eines bergwerks-/betriebsbezogenen Hygieneplanes auf der
Grundlage dieses Musterplanes ist in Bereichen, die der Bergaufsicht unterliegen, die gerichtsfeste
Erfüllung der Maßgaben aus-
der allgemeinen Bundesbergverordnung (ABBergV)
-
der Bergverordnung über den arbeitssicherheitlichen und den betriebsärztlichen Dienst
(BVOASi) -
der Gesundheitsschutz-Bergverordnung (GesBergV)
gegeben.
Dies gilt gleichermaßen auch für die Bereiche außerhalb der Bergaufsicht bezogen auf
-
das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG))
-
die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV)
-
das Infektionsschutzgesetz (IfSG)
-
die Bio-Stoffverordnung (BioStoffV)
-
die Trinkwasserverordnung (TrinkwV)
sowie hinsichtlich der Kantinenbetriebe bezogen auf
-
die Lebensmittelhygieneverordnung (LMHV)
-
das Lebensmittel- und Bedarfsgegenstandsgesetz (LMBG)
Differenzierte Hinweise zu einschlägigen Paragraphen dieser Rechtsgrundlagen sind der oben
genannten Reinigungs- und Desinfektionsleitlinie des IfA zu entnehmen.Der bergwerks-/betriebsbezogene Hygieneplan ist in das maßgebliche Sicherheits- und
Gesundheitsschutzdokument (SGD) aufzunehmen und bei Bedarf zu aktualisieren.2. Reinigung
2.1 Allgemeines
Gründliche Reinigung ist die Voraussetzung für eine wirksame anschließende Desinfektion zur
Erreichung der Hygieneziele. Hierbei ist darauf zu achten, dass-
bei den Reinigungsarbeiten Überlaufwasser direkt in die Kanalisation abgeleitet,
-
für die Reinigungsarbeiten genügend Zeit außerhalb der Benutzungszeiten zur Verfügung
gestellt
und -
die Wahl des richtigen Reinigungsmittels und dessen richtiger Einsatz sichergestellt
wird.
2.2 Grundreinigung
Die Grundreinigung soll je nach dem Verschmutzungsgrad der Anlage wenigstens einmal pro
Quartal jedoch mindestens 2 x jährlich durchgeführt werden.Unter der Grundreinigung ist zu verstehen:
-
Reinigung der Fliesen
-
Reinigung der Spinde und Kauenhaken
-
Entfernung von Anheftungen, Kalkseife, Kalk, hartnäckige Verschmutzungen und etc.
2.3 Reinigungsmittel
Es dürfen nur Reinigungsmittel verwendet werden, die als unbedenklich eingestuft und in der aktuellen
Liste über geprüfte Reinigungsmittel der Deutschen Gesellschaft für das Badewesen (DGfdB) enthalten
sind. Die auf DSK-Verhältnisse zugeschnittenen Mittel sind den Reinigungsplänen in Tabelle 2a und b
zu entnehmen.Andere Mittel dürfen nur nach Abstimmung mit dem zuständigen Betriebsarzt zur Anwendung kommen,
da von Ihnen möglicherweise Gesundheitsstörungen, Materialbeschädigungen und Umweltbelastungen
ausgehen können.In jedem Falle sind die Warn- und Sicherheitshinweise auf den Gebinden zu beachten, ggf. ist Schutz-
ausrüstung zu tragen. Zum Zumischen sind Dosierhilfen (Ballonkipper, Druckheber) zu verwenden.2.4 Reinigungsgeräte
Unter den möglichen Reinigungsgeräten ist im Regelfall den Hochdruckreinigern/Sprühinjektoren der
Vorzug zu geben, da durch sie der nötige Druck auf Flächen oder Untergründe erfolgt, ohne Schäden
zu verursachen. Neben der gleichsam schonenden sowie wirkungsvollen Behandlung der Werkstoffe
sind die weiteren Vorteile dieser Verfahrensweise-
schnelles und sparsames Aufbringen der Reinigungsmittel ohne Verlaufen,
-
schnelle Arbeitsweise bei sparsamem Wasserverbrauch,
-
optimale Wirkung auf rauen, beanspruchten Oberflächen mit Rissen, Poren und Fugen,
-
Erreichung aller Ecken, Kanten und Hohlkehlen,
-
bequeme Arbeitshaltung,
-
Vermeidung von Körperkontakt mit den zu behandelnden, verschmutzten Gegenständen und
den Reinigungsmitteln.
2.5 Reinigungsplan
Eine Zusammenstellung der Bereiche, in denen Reinigungsarbeiten regelmäßig erforderlich sind
– einschließlich der dort anzutreffenden Werkstoffe, Verschmutzungsarten, anzuwendenden
Reinigungsgeräte sowie Reinigungsmittel – findet sich in Tabelle 1.Zwei alternative Reinigungspläne für Kauen/Brausenräume und Sanitärbereiche enthalten die
Tabellen 2a und b.Tabelle 1
ANWENDUNGSBEREICH
WERKSTOFFE
ART DER VERSCHMUTZUNG
WERKZEUGE
REINIGUNGSMITTEL
Eingangshalle
Keramik
Kunststein
Naturstein
PVC-BodenStäube:
- Straßenstaub
- Kohlenstaub
- ProduktionsstaubSohlenabrieb
trockener Besen
Kehrmaschine
nasser Schrubber Bürstenmaschine
Saugmaschine
GummischieberNeutralreiniger
Wischpflegemittel schwach Alkalischer Reiniger KombinationsreinigerToiletten
Fliesen
Keramik
KunststoffBoden: Hautrückstände
Fettablagerung
evtl. Kalk
Stäube
Becken: UrinsteinSchrubber
Schlauch
Hochdruckgerät
BürstenmaschineSchwach alkalischer oder schwach saurer Reiniger Kombinationsreiniger
Becken: stark saurer ReinigerWaschräume
Fliesen
verchromte: Armaturen Fußständer
SeifenschalenHautfett und -partikel
Stäube
Kalk, KalkseifenSchrubber
Schlauch
Hochdruckgerät
BürstenmaschineSchwach bis stark alkalischer Reiniger Kombinationsreiniger
Armaturen: schwach saure ReinigerWeiß-Anlage
Fliesen
Bänke:
Holz
KunststoffHautfett und -partikel Kalkablagerungen
Straßenstaub
StäubeSchrubber
Schlauch
Hochdruckgerät
Bürstenmaschine
SaugmaschineSchwach bis stark alkalische Reiniger
Kombinationsreiniger NeutralreinigerSchwarz-Anlage
Fliesen
Estrich
Asphalt
Bänke:
Holz
KunststoffHautfett und -partikel
Stäube
Untertageschlamm
Ölfilm*trockener Besen
Schrubber
Schlauch
Hochdruckgerät
Bürstenmaschine
SaugmaschineSchwach bis stark alkalische Reiniger
Kombinationsreiniger
Neutralreiniger* Maschinenöl von Untertage
Tabelle 2a
REINIGUNGSPLAN FÜR WASCHKAUE UND SANITÄRBEREICH
Nach jedem Schichtwechsel alle Bereiche mit Wasser gründlich abspritzenWAS
WANN
WIE
WOMIT
WORAUS
WER
Fußboden
täglich
nass abspritzen
RIVONIT 1 %
10-l-Kanister m. Dosierpumpe
Hochdruckreiniger
ReinigungsmaschineReinigungspersonal
Fußboden
1 x wöchentlich
nass abspritzen
INTO TOP 1 %
Eimer
Reinigungspersonal
Bänke und Ablagen
täglich
nass abspritzen
RIVONIT 1 %
Hochdruckreiniger
Reinigungspersonal
Fußständer
täglich
nass abspritzen
RIVONIT 1 %
Hochdruckreiniger
Reinigungspersonal
Fußständer
1 x wöchentlich
nass abspritzen
INTO TOP 1 %
Eimer
Reinigungspersonal
Wände
täglich
nass abspritzen
RIVONIT 1 %
Hochdruckreiniger
Reinigungspersonal
Sanitärbereich
täglich
nass abspritzen
RIVONIT 1 %
Hochdruckreiniger
Reinigungspersonal
Sanitärbereich
1 x wöchentlich
Nasswischverfahren
INTO TOP 1 %
Eimer
Reinigungspersonal
1 x monatlich ist eine Grundreinigung mit erhöhter Konzentration von 2 % durchzuführen:
Zup.-Allzweckreiniger, Fa. Ecolab GmbH & Co. KG
Per-Scheuerpulver - nach VerschmutzungsgradTabelle 2b
REINIGUNGSPLAN FÜR WASCHKAUE UND SANITÄRBEREICH
Nach jedem Schichtwechsel alle Bereiche mit Wasser gründlich abspritzenWAS
WANN
WIE
WOMIT
WORAUS
WER
Fußboden
täglich
nass abspritzen oder
feucht wischenRobot-RWA 1 % - 2 %
Nr. 496065310-l-Kanister m. Dosierpumpe
Reinigungsautomaten
HochdruckreinigerReinigungspersonal
Fußboden
1 x wöchentlich
nass abspritzen oder
feucht wischenRobot-RWS 1 % - 2%
Nr. 4808584Eimer
Reinigungspersonal
Bänke und Ablagen
täglich
nass abspritzen oder
feucht wischenRobot-RWA 1 % - 2 %
10-l-Kanister m. Dosierpumpe
HochdruckreinigerReinigungspersonal
Fußständer
täglich
nass abspritzen oder
feucht wischenRobot-RWA 1 % - 2 %
10-l-Kanister m. Dosierpumpe
HochdruckreinigerReinigungspersonal
Fußständer
1 x wöchentlich
nass abspritzen oder
feucht wischenRobot-RWS 1 % - 2%
Eimer
Reinigungspersonal
Wände
täglich
nass abspritzen
Robot-RWA 1 % - 2 %
10-l-Kanister m. Dosierpumpe
HochdruckreinigerReinigungspersonal
Sanitärbereich
täglich
nass abspritzen oder
feucht wischen
1 x wöchentlichRobot-RWA 1 % - 2 %
10-l-Kanister m. Dosierpumpe
HochdruckreinigerReinigungspersonal
Sanitärbereich
1 x wöchentlich
nass abspritzen oder
feucht wischen
1 x wöchentlichRobot-RWS 1 % - 2%
Eimer
Reinigungspersonal
1 x monatlich ist eine Grundreinigung mit erhöhter Konzentration von 10 % durchzuführen:
Robot-RWA / Die Reinigungsmittel: Fa. Robotchemie3. Desinfektion
3.1 Allgemeines
Der gründlichen Reinigung von Flächen, Gegenständen und Geräten folgt die Desinfektion. Sie
dient der Abtötung von krankheitserregenden Keimen und verhindert so deren Übertragung auf
den Menschen. Auch bei Desinfektionsarbeiten ist dafür zu sorgen, dass Überlaufwasser direkt
in die Kanalisation abfließt.3.2 Desinfektionsmittel
Es dürfen nur Desinfektionsmittel verwendet werden, die keine gesundheitsschädigenden
Wirkstoffe enthalten und ein möglichst breites Wirkungsspektrum aufweisen.Bei der Auswahl sind die Desinfektionsmittellisten der Deutschen Gesellschaft für Hygiene-
und Mikrobiologie (DGHM) zu beachten.Die auf DSK-Verhältnisse zugeschnittenen Mittel sind den Desinfektionsplänen Tabelle 3a
und b zu entnehmen.Andere Mittel dürfen nur nach Abstimmung mit dem zuständigen Betriebsarzt zur Anwendung
kommen, da von ihnen in Abhängigkeit von ihrer Zusammensetzung Gesundheitsstörungen und
Umweltbelastungen verursacht werden können.In jedem Falle sind die Warn- und Sicherheitshinweise auf den Gebinden zu beachten, ggf. ist
Schutzausrüstung zu tragen. Zum Zumischen sind Dosierhilfen (Ballonkipper, Druckheber) zu
verwenden.3.3 Desinfektionsgeräte
Wirksam, wirtschaftlich und zeitsparend ist bei der Flächendesinfektion das Sprühverfahren.
An technischen Hilfsmitteln zum Versprühen von Desinfektionslösungen werden
-
Sprühanlagen mit Mischung der Lösung an der Entnahmestelle,
-
Dosieranlagen mit Desinfektions-Leitungen zu den Abnahmestellen mit Umschaltmöglichkeit
auf schwache bzw. höhere Konzentrationen sowie -
ortsunabhängige, mit Druck arbeitende, Dosiergeräte
angeboten. Bei der Verwendung der Geräte ist allerdings unbedingt darauf zu achten, dass
durch richtige Druckeinstellung keine einatembaren Sprühnebel entstehen. Um ein sicheres
Funktionieren dieser Anlagen zu gewährleisten, sind Wartungsverträge mit den Fachfirmen
abzuschließen3.4 Desinfektionslösungen
Bei der Herstellung gebrauchsfertiger Desinfektionslösungen aus Konzentrat und Wasser sind
die vom Hersteller angegebenen Mischungsverhältnisse genau zu beachten, da sonst
Gesundheitsgefährdungen bei Überschreitung der Konzentration oder Wirkungsverlust bei
Unterschreitung der Konzentration zu befürchten sind.Desinfektionslösungen sind am Tage ihrer Zubereitung zu verbrauchen, da sie danach ihre
Wirksamkeit einbüßen.3.5 Desinfektionsplan
Zwei alternative Desinfektionspläne für Kauen/Brauseräume und Sanitärbereiche enthalten
die Tabellen 3 a und b.
Ergänzend sei darauf hingewiesen, dass bei Verschmutzungen mit Fäkalien, Blut oder Erbrochenem
die Beseitigung der Verunreinigung umgehend mit einem Desinfektionsmittel-getränktem Einmal-
wischtuch durchzuführen ist. Hierbei sind Mittel aus der o.g. DGHM-Liste auszuwählen.4. Kombinierte Reinigung und Desinfektion
Es gibt Mittel, die – bei richtiger Anwendung in Räumen mit geringem Verschmutzungsgrad
(z. B. Direktionskauen, Weißkauenbereiche, Besucherkauen etc.) – die Reinigung und Desinfektion
in einem Arbeitsgang erlauben. In Betracht kommen hierbei wiederum ausschließlich Mittel,
die in der Liste über geprüfte Reinigungsmittel der DBGfdB und in der Liste der DGHM als
wirksam befunden aufgeführt sind.Richtige Anwendung bedeutet, dass die Gebrauchslösung des Kombinationsmittels mit einer
Bürste unter Druck oder mit einem Druckstrahlgerät auf die zu behandelnden Flächen aufge-
bracht wird. Einfaches Aufsprühen dieser Mittel genügt nicht, da die Krankheitserreger in der
Regel von Schmutzpartikeln eingehüllt werden. Diese lösen sich erst durch den Reinigungs-
vorgang unter Druck von der Oberfläche und werden dann von dem Kombinationsmittel
aufgenommen und unschädlich gemacht.Ein Desinfektionsplan für Kauen/Brauseräume und Sanitäranlagen, basierend auf solchen
Kombinationsmitteln, ist der Tabelle 4 zu entnehmen.DESINFEKTIONSSPLAN FÜR WASCHKAUE UND SANITÄRBEREICH
WAS
WANN
WIE
WOMIT
WORAUS
WER
Fußboden
1 x wöchentlich
nass abspritzen oder
feucht wischenLaudamonium 1%
RTK Nr. 4484517
Nr. 3151451Hochdruckreiniger
DosieranlageReinigungspersonal
Bänke und Ablagen
täglich
nass abspritzen oder
feucht wischenLaudamonium 1%
Hochdruckreiniger
DosieranlageReinigungspersonal
Fußständer
täglich
nass abspritzen oder
feucht wischenLaudamonium 1%
Hochdruckreiniger
DosieranlageReinigungspersonal
Wände
1 x wöchentlich
nass abspritzen oder
feucht wischenLaudamonium 1%
Hochdruckreiniger
DosieranlageReinigungspersonal
Sanitärbereich
täglich
nass abspritzen oder
feucht wischenLaudamonium 1%
Hochdruckreiniger
Dosieranlage
EimerReinigungspersonal
Die Reinigungs- und Desinfektionsmittel: Fa. Ecolab GmbH & Co. KG
Tabelle 3b
DESINFEKTIONSSPLAN FÜR WASCHKAUE UND SANITÄRBEREICH
WAS
WANN
WIE
WOMIT
WORAUS
WER
Fußboden
1 x wöchentlich
nass abspritzen oder
feucht wischenQuartamon Med 1 %
10-l Kanister m. Dosierpumpe
Hochdruckreiniger
DosierzentraleReinigungspersonal
Bänke und Ablagen
täglich
nass abspritzen oder
feucht wischenQuartamon Med 1 %
10-l Kanister m. Dosierpumpe
Hochdruckreiniger
DosierzentraleReinigungspersonal
Fußständer
täglich
nass abspritzen oder
feucht wischenQuartamon Med 1 %
10-l Kanister m. Dosierpumpe
Hochdruckreiniger
DosierzentraleReinigungspersonal
Wände
1 x wöchentlich
nass abspritzen oder
feucht wischenQuartamon Med 1 %
10-l Kanister m. Dosierpumpe
Hochdruckreiniger
DosierzentraleReinigungspersonal
Sanitärbereich
täglich
nass abspritzen oder
feucht wischenQuartamon Med 1 %
10-l Kanister m. Dosierpumpe
Hochdruckreiniger
Dosierzentrale
EimerReinigungspersonal
Die Desinfektionsmittel: Fa. Schülke und Mayer
Tabelle 4
DESINFEKTIONSSPLAN FÜR WASCHKAUE UND SANITÄRBEREICH
WAS
WANN
WIE
WOMIT
WORAUS
WER
Fußboden
1 x wöchentlich
nass abspritzen oder
feucht wischenGercid forte 0,5 %
Dosierzentrale oder
HochdruckreinigungsgeräteReinigungspersonal
Bänke und Ablagen
täglich
nass abspritzen oder
feucht wischenGercid forte 0,5 %
Dosierzentrale oder
HochdruckreinigungsgeräteReinigungspersonal
Fußständer
täglich
nass abspritzen oder
feucht wischenGercid forte 0,5 %
Dosierzentrale oder
HochdruckreinigungsgeräteReinigungspersonal
Wände
1 x wöchentlich
nass abspritzen oder
feucht wischenGercid forte 0,5 %
Dosierzentrale oder
HochdruckreinigungsgeräteReinigungspersonal
Sanitärbereich
täglich
nass abspritzen oder
feucht wischenGercid forte 0,5 %
Dosierzentrale oder
HochdruckreinigungsgeräteReinigungspersonal
Die Reinigungs- und Desinfektionsmittel: Fa. Ecolab GmbH & Co. KG
5. Persönliche Hygiene und Infektionsschutz
5.1 Allgemeines
Zur Gewährleistung der persönlichen Hygiene sind in allen Sanitärbereichen die Handwaschbecken
mit Direktspendern für hautschonende Seife und Einmalhandtüchern einschließlich eines Abwurf-
korbs auszustatten.Toilettenpapier sowie Flüssigseife und Einmalhandtücher sind bedarfsgerecht aufzufüllen. Vor
der Neubefüllung der Spender mit Flüssigseife sollten diese regelmäßig gereinigt werden.Es ist darauf zu achten, dass bei der Händehygiene keine Stückseifen, Nagelbürsten und
Gemeinschaftshandtücher benutzt werden.Damentoiletten sind mit Hygieneeimern - einschließlich Müllbeuteln - auszustatten und diese
täglich zu entsorgen.
5.2 Vorbeugung gegen FußpilzbefallDiese Maßnahme des persönlichen Infektionsschutzes beginnt grundsätzlich nach Ende des
Duschens und gründlicher Abtrocknung der Füße, insbesondere der Zehenzwischenräume.Folgenden Empfehlungen des Bundesgesundheitsamtes (BGA) sind zu beachten:
-
Zur Vorbeugung gegen Fußpilzbefall in Kauen/Brauseräumen dürfen nur Mittel
angewendet werden, die nach dem Arzneimittelgesetz (AMG) zugelassen sind oder
als zugelassen gelten. Beispiele sind in der Tabelle 5 zu entnehmen. Andere
zugelassene Mittel gemäß Liste des AMG sollen nur nach Abstimmung mit dem
zuständigen Betriebsarzt zur Anwendung kommen. -
Beim derzeitigen Stand der Erkenntnis kann die Bereitstellung und Anwendung der
Mittel durch Fußsprühanlagen erfolgen. Hierbei dürfen die Geräte außerhalb von
Nassbereichen nur dort aufgestellt werden, wo der Fußboden üblicherweise trocken ist.
Darüber hinaus soll der Aufstellungsort der Geräte die Einhaltung der vorgeschriebenen
Mindesteinwirkzeiten ermöglichen, z. B. durch Bereitstellung von Sitzgelegenheiten
in unmittelbarer Nähe. -
Die Beschäftigten müssen in geeigneter Weise (z.B. Hinweisschild) darauf aufmerksam
gemacht werden, dass eine Nutzung nach dem Baden am trockenen Fuß erfolgen soll.
Es ist gleichzeitig darauf hinzuweisen, dass die Benutzung derartiger Anlagen nicht der
Behandlung bereits bestehender Fußpilzinfektionen dient und diese ärztliche Aufgabe
nicht ersetzen kann. -
Die Beschäftigten sollten darüber hinaus auch in geeigneter Form (z.B. Anbringen der
verfügbaren Informationsblätter bzw. „Waschzettel“ der verwendeten Präparate in
unmittelbarer Nähe der Geräte) über Art, Nebenwirkungen und bedeutsame Inhaltsstoffe
der Präparate informiert werden. -
Nach dem Stand der Erkenntnis sollten aus hygienischen Gründen die Entnahmestellen
nur dann aus zentralen Versorgungsanlagen gespeist werden, wenn sich diese in einem
technisch einwandfreien Zustand befinden. Veraltete Anlagen sind durch dezentrale
Desinfektionsgeräte zu ersetzen.
Einzelheiten sind dem Plan für Fußdesinfektion in Tabelle 5 zu entnehmen.
5.3 Infektionsschutz in Medizinischen Einrichtungen
In den Arbeitsmedizinischen Zentren und Verbandstuben der DSK sind folgende Dokumente,
die auf der Technischen Regel für Biologische Arbeitsstoffe (TRBA) -250 basieren, verbindlich:-
Gefährdungsbeurteilung gemäß TRBA 250
- Lungenfunktionsmessplatz
- Medizinische klinische Untersuchungen
- Blutentnahme
- Blutprobentransport -
(Muster-)Betriebsanweisungen AMZ/Verbandstube
-
(Muster-)Unterweisungsvorlagen AMZ/Verbandstube
-
(Muster-)Betriebsanweisung Instrumentenreinigung
-
(Muster-)Unterweisungsvorlage Instrumentenreinigung
-
Sofortmaßnahmen bei Nadelstichverletzungen (Hepatitis, HIV)
Die Dokumente sind für die Zugriffsberechtigten im „Managementsystem für die Arbeitsmedizin
der DSK“ zu finden.Die Organisationsverantwortung für die Aufnahme der Dokumente in die örtlichen SGD und
deren praktische Umsetzung obliegt den AMZ-Leitern in ihren jeweiligen Verantwortungsbereichen.PLAN FÜR FUßDESINFEKTION
WAS
WANN
WIE
WOMIT
WORAUS
WER
Füße
nach dem Duschen
aufsprühen
Kodan Tinktur Forte
Fußsprühanlagen (SM-PED)
Bergmann
Die Desinfektionsmittel: Fa. Schülke und Mayer GmbHFüße
nach dem Duschen
aufsprühen
Autoderm extra
350 ml Behälter
FußsprühanlagenBergmann
Die Desinfektionsmittel: Fa. Ecolab GmbH & Co. KG6. Trink- und Duschwasserhygiene
6.1 Allgemeine Anforderungen
Wasser muss so beschaffen sein, dass durch seinen Genuss oder Gebrauch (z.B. Körperreinigung)
eine Schädigung der menschlichen Gesundheit, insbesondere durch Krankheitserreger, auszuschließen
ist.Unabhängig davon, dass hierfür die Betreiber von Wassergewinnungs- und Wasserversorgungs-
anlagen bei der Anlieferung von Wasser Sorge zu tragen haben, müssen die innerbetrieblichen
Installationen so beschaffen sein, dass eine Verunreinigung von Trink- und Duschwasser mit
krankheitserregenden Keimen ausgeschlossen werden kann. Hierbei sind die einschlägigen
gesetzlichen Bestimmungen zu beachten (siehe Reinigungs- und Desinfektionsleitlinie des IfA).6.2 Tee-Getränkeautomaten
Grundsätzlich müssen Tee-Getränke frei sein von Krankheitserregern. Um dies zu gewährleisten
ist der Keimbefall von Tee-Getränkeautomaten zu verhindern.6.2.1 Reinigung und Wartung
Um der v.g. Anforderung zu genügen, ist unbedingt darauf zu achten, dass
-
alle Flächen der Geräte, mit denen die Beschäftigten in Berührung kommen, nach jedem
Schichtwechsel und auch an Wochenenden gründlich mit Wasser abgespritzt werden, -
die gesamte Außenoberfläche der Getränkeautomaten 1 x wöchentlich mittels Nasswisch-
verfahren unter Verwendung von Neutralreinigern gesäubert wird, -
insbesondere eine tägliche desinfizierende Reinigung im Bereich der Zapfhähne und deren
Schutzvorrichtungen (s. unten) mit Reinigungsbürsten, die in einer Desinfektionslösung
aufzubewahren sind, erfolgt.
Achtung: Nach jeder reinigenden Desinfektion bzw. vor der Wiederinbetriebnahme sind alle
behandelten Flächen der Tee-Getränkeautomaten und insbesondere die Entnahmestellen mit
Trinkwasser gründlich abzuspülen, damit keine Reste von Desinfektionsmitteln in die
Tee-Getränke gelangen.Drei unterschiedliche Hygienepläne für Tee-Getränkeautomaten sind der Tabelle 6
zu entnehmen. Fragen hierzu sind an den zuständigen Be-triebsarzt zu richten.Ein weitere wichtige Maßnahme, den Infektionsweg Trinkflasche – Zapfhahn -Trinkflasche
zu unterbrechen, besteht darin, Schutzvorrichtungen an den Zapfhähnen anzubringen, die
den unmittelbaren Kontakt zwischen Tee-Getränk und Trinkflasche verhindern.Die Hersteller der Tee-Getränkeautomaten sind zu verpflichten, mindestens einmal in sechs
Wochen die chemisch-physikalische Unbedenklichkeit der trinkfertigen Zubereitungen zu
kontrollieren und die Sauberkeit des Innensystems durch geeignete Maßnahmen zu gewährleisten.
Diese Überprüfungen sind in geeigneter Form und nachvollziehbar zu protokollieren.6.2.2 Personal
Mit der Reinigung und Desinfektion der Tee-Getränkeautomaten sind zuverlässige Mitarbeiter
namentlich zu beauftragen und diesbezüglich einzuweisen. Insbesondere ist bei diesem
Personenkreis auf die fristgerechte Durchführung der nach GesBergV vorgeschriebenen
Vorsorgeuntersuchungen und die betriebsärztliche Beurteilung im Hinblick auf die Tätigkeit
(Ärztliche Bescheinigung bzw. Gesundheitszeugnis) zu achten.Darüber hinaus sind diese Mitarbeiter regelmäßig zu belehren. Die Belehrungen müssen vor
Aufnahme der Tätigkeit und im Weiteren jährlich wiederholt werden. Sie sind tätigkeitsspezifisch
durchzuführen und zu protokollieren.Durch die Belehrungen sollen Mitarbeiter auch in die Lage versetzt werden, selbst feststellen
zu können, ob sie evtl. krankheitsbedingt nicht mehr an den Getränkeautomaten arbeiten
können.In jedem Fall sollten Mitarbeiter, die unter
-
Durchfall und/oder Erbrechen,
-
Fieber,
-
Erkältungskrankheiten mit Niesen und Husten,
-
chron. Husten
-
nässenden eitrigen Wunden,
-
Hauterkrankungen,
-
Gelbverfärbung der Haut und/oder der Augäpfel
leiden, einen Arzt, im Regelfall den zuständigen Betriebsarzt, zu Rate ziehen. Dieser kann zuverlässig
feststellen, ob die betreffende Person weiter an den Getränkeautomaten beschäftigt werden darf
oder nicht.6.3 Legionellenprophylaxe
Bei der Duschwasserhygiene stellen insbesondere die Legionellen-Erreger ein besonderes Problem
dar, da sie sich auch bei ordnungsgemäßen Installationen im Temperaturbereich von ca. 30° Celsius
bis 50° Celsius vermehren und in gesundheitsgefährdenden Konzentrationen auftreten können. Dies
gilt insbesondere für tote Leitungen oder nicht häufig genutzte Warmwasser-Zapfstellen. In diesem
Zusammenhang ergeben sich folgende Konsequenzen zur Vorbeugung:-
Tote Leitungen sollen möglichst nah an der zentralen Trinkwasser-Erwärmungsanlage oder
Zirkulationsleitung abgeklemmt werden, -
Stichleitungen sind zu vermeiden,
-
nicht häufig genutzte Warmwasser-Zapfstellen sollen mit einem Untertischgerät ausgestattet
werden, -
das Duschwasser muss auf wenigstens 60° Celsius (Heißtemperatur) erwärmt werden,
wobei an den Verbrauchsstellen technische Vorkehrungen gegen Verbrühungen zu treffen
sind, -
Stapelbehälter sind grundsätzlich einmal im Jahr (evtl. mit Atemschutz) zu entschlammen
und zu reinigen, -
bei der Neuinstallation von Entnahmegarnituren, insbesondere Duschköpfen, ist auf die
Minimierung einer später möglichen Aerosolbildung zu achten, -
Brausen, Perlatoren und Hahndichtungen (z.B. Dichtungsringe) sollen regelmäßig gereinigt
und desinfiziert werden, ggf. sind Duschköpfe mit starker Aerosolbildung auszutauschen, -
eine Entkeimung des Duschwassers im Kauenbereich sollte grundsätzlich durch Installation
einer zentralen technischen Anlage, z.B. auf UV-Licht-Basis, erfolgen.
Bei der Durchführung einer erforderlichen Sanierung ist zu beachten, dass
-
bei einer thermischen Desinfektion ausreichend hohe Temperaturen (mind. 60 ° Celsius)
über einen ausreichend langen Zeitraum (über 5 Minuten) in allen Teilen des Warmwasser-
systems vorliegen, -
während solcher thermischen Desinfektionen die erreichten Temperaturen sowie die
Auslaufzeiten an den jeweiligen Entnahmestellen aufzunehmen und zu dokumentieren sind, -
thermische Desinfektionen vierteljährlich oder nach mikrobiologischem Untersuchungsbefund
durchzuführen sind, -
in Bereichen, wo eine thermische Desinfektion nicht gewährleistet ist und in der Regel
Temperaturen zwischen 30° und 50° Celsius vorliegen, andere geeignete Desinfektions-
maßnahmen, wie z.B. UV-Licht, als langfristige Sanierungsmaßnahme eingesetzt werden.
Tabelle 6
HYGIENEPLAN FÜR TEE-GETRÄNKEAUTOMATEN
Nach jedem Schichtwechsel alle Tee-Getränkeautomaten mit Wasser gründlich abspritzenWAS
WANN
WIE
WOMIT
WORAUS
WER
Gehäuse außen
täglich und
bei BedarfAbspritzen
Nasswisch-
verfahrenSeptolit 1%
10-l-Kanister mit
Dosierpumpe
4 x drückenReinigungspersonal
Gehäuse außen
wöchentlich
Grundreinigung
Neutralreiniger 1 %
Entnahmestelle außen
Zapfhahn und
Schutzvorrichtungtäglich und
bei Bedarfabscheuern mit
WurzelbürsteSeptolit 1%
10-l-Kanister mit
Dosierpumpe
4 x drückenReinigungspersonal
Die Desinfektion der Scheuerbürste sollte täglich erfolgen.
Hierfür empfehlen wir das Tauchen über Nacht in einer 1 %igen Septolit-Gebrauchslösung: Fa. HenkelGehäuse außen
täglich und
bei BedarfAbspritzen
Nasswisch-
verfahrenQuartacid 1 %
10-l-Kanister mit
Dosierpumpe
4 x drücken
2 l Flasche mit
FlaschendosiererReinigungspersonal
Gehäuse außen
wöchentlich
Grundreinigung
Neutralreiniger 1 %
Entnahmestelle außen
Zapfhahn und
Schutzvorrichtungtäglich und
bei Bedarfabscheuern mit
WurzelbürsteQuartacid 1 %
10-l-Kanister mit
Dosierpumpe
4 x drücken
2 l Flasche mit
FlaschendosiererReinigungspersonal
Die Desinfektion der Scheuerbürste sollte täglich erfolgen.
Hierfür empfehlen wir das Tauchen über Nacht in einer 1 %igen Lyso-konz.-Gebrauchslösung: Fa. Schülke und Mayr GmbHGehäuse außen
täglich und
bei BedarfAbspritzen
Nasswisch-
verfahrenSuma San D 10.1
2 %15-l-Kanister mit
K 1000 Dosiergerät
2 l Flasche-DosierkappeReinigungspersonal
Gehäuse außen
Wöchentlich
Grundreinigung
Neutralreiniger 1 %
Entnahmestelle außen
Zapfhahn und
Schutzvorrichtungtäglich und
bei Bedarfabscheuern mit
WurzelbürsteSuma San D 10.1
2 %15-l-Kanister mit
K 1000 Dosiergerät
2 l Flasche-DosierkappeReinigungspersonal
Die Desinfektion der Scheuerbürste sollte täglich erfolgen.
Hierfür empfehlen wir das Tauchen über Nacht in einer Suma San D 10.1, 2 % -Desinfektionsmittel; Johnson Diversey GmbHAlle Tee-Getränkeautomaten-Flächen sind nach der Desinfektion bzw.
vor Gebrauch mit biologisch einwandfreiem Wasser abzuspülen.7. Hygiene in den medizinischen Einrichtungen
7.1 Allgemeine Hygiene
Unbenommen der Maßgaben zur persönlichen Hygiene und zum Infektionsschutz in Abschnitt 5.2,
dieses Planes sind für die allgemeine Hygiene in den Arbeitsmedizinischen Zentren und
Verbandstuben der DSK folgende Dokumente, die auf der Technischen Regel für Biologische
Arbeitsstoffe (TRBA) -250 basieren, verbindlich:-
(Muster-)Hygienepläne AMZ/Verbandstube
-
(Muster-)Ausschreibung an Fremdreinigungsfirmen
Die Dokumente sind für die Zugriffsberechtigten im „Managementsystem für die Arbeitsmedizin
der DSK“ zu finden.Die Organisationsverantwortung für die Aufnahme der Dokumente in die örtlichen SGD und
deren praktische Umsetzung obliegt den AMZ-Leitern in ihren jeweiligen Verantwortungsbereichen.7.2 Wäsche
Beim Sammeln und Transportieren von Wäsche sollen entsprechend den Vorgaben in der TRBA 250
folgende Regeln eingehalten werden:-
Die anfallende Wäsche ist unmittelbar im Arbeitsbereich in ausreichend widerstandsfähigen
und dichten Behältnissen zu sammeln, wobei darauf zu achten ist, dass sich keinerlei
Gegenstände (Scheren, Kanülen etc.) in der Wäsche befinden, -
die Behältnisse sind entsprechend zu kennzeichnen (AMZ, Verbandstube),
-
während des Transportes zur Wäscherei sollen die Behältnisse verschlossen bleiben.
Die Wäschereien sollen den Anforderungen der BGR 500 (Betreiben von Wäschereien) des
Fachausschusses „Textil und Bekleidung“ der BGZ entsprechen.7.3 Abfälle
Bei den Abfällen in den medizinischen Einrichtungen der DSK handelt es sich um solche mit
dem Abfallschlüssel 180101 (spitze oder scharfe Gegenstände) sowie mit dem Abfallschlüssel
180104 (Abfälle, an deren Sammlung und Entsorgung aus infektionspräventiver Sicht keine
besonderen Anforderungen zu stellen sind).Erstere müssen in stich- und bruchfesten Einwegbehältnissen gesammelt, fest verschlossen
und sicher vor unbefugtem Zugriff gelagert, transportiert und entsorgt werden.Letztere sind an der Anfallstelle von anderem Abfall getrennt in geeigneten Behältnissen zu
sammeln und können so im Hausmüll entsorgt werden.Eine gemeinsame Entsorgung der Abfälle mit den Abfallschlüsseln 180101 und 180104 ist
unter Beachtung der Belange des Arbeitsschutzes zulässig.Im Übrigen wird auf das Kapitel 12 „Abfallentsorgung“ verwiesen.
8. Kantinenhygiene
8.1 Personal
Der Betreiber einer Kantine ist zu verpflichten, von den Personen, die erstmals eine Tätigkeit
in der Kantine aufnehmen, der zuständigen Fachabteilung der DSK eine Bescheinigung des
Gesundheitsamtes vorzulegen, die nicht älter als drei Monate ist. Mit dieser Bescheinigung
weist die Person nach, dass sie vor Antritt der Tätigkeit vom Gesundheitsamtsarzt oder von
einem vom Gesundheitsamt beauftragten Arzt über die besonderen seuchenrechtlichen
Vorschriften belehrt wurde und schriftlich erklärt hat, dass bei ihr keine Tatsachen für das
Vorliegen einer ansteckenden Krankheit vorliegen.Die Beschäftigten sind von ihrem Arbeitgeber (Betreiber) nach Aufnahme ihrer Tätigkeit und
danach jährlich über die geltenden Tätigkeitsverbote und Informationspflichten zu belehren.
Der Arbeitgeber (Betreiber) kann diese Aufgaben an einen Dritten delegieren, bleibt aber in
jedem Falle verantwortlich für ihre ordnungsgemäße Erfüllung.Die Belehrungen müssen nach den Vorgaben des Robert-Koch-Institutes (RKI) dokumentiert
werden, was der zuständigen Fachabteilung der DSK gegenüber auf deren Verlangen zu
belegen ist.8.2 Kantinenbetrieb
Arbeitstäglich sind durch den Arbeitgeber (Betreiber) während des Betriebsablaufes und nach
Arbeitsschluss Reinigungs- und Desinfektionsmaßnahmen im Kantinenbereich verpflichtend.
Diese haben sich nach dem Reinigungs- und Desinfektionsplan für Küchen und Kantinen
gemäß Tabelle 7, sowie dem Desinfektionsplan für Küchen Tabelle 8a und 8b zu richten.Hierbei ist unbedingt darauf zu achten, dass die Einwirkungszeit von Reinigungs- und Des-
infektionsmitteln eingehalten wird und danach alle Arbeitsflächen, Geräte, Maschinen etc.,
die direkt mit Lebensmitteln in Berührung kommen, gründlich mit Trinkwasser nachgespült werden.Weiterhin ist der Hygieneplan für Küchen und Kantinen, Tabelle 9 zu berücksichtigen.
Die Reinigung und thermische Desinfektion von Geschirr und - falls möglich - von Geräten, soll
mit gewerblichen Geschirrspülmaschinen erfolgen, die eine mindestens 30-sekündige Nachspülung
mit mindestens 85° Celsius heißem Wasser gewährleisten.Bei der manuellen Reinigung soll Wasser von 45° bis 55° Celsius verwendet werden. Nach
gründlicher Reinigung und Nachspülung sind die Gegenstände für mindestens 2 Minuten in
85° Celsius heißes Wasser zu legen und danach durch Eigenwärme zu trocknen, ggf. unter
Zuhilfenahme von Einwegtüchern (Papier oder Textil).Die Reinigungs- und Desinfektionsutensilien sind bei Verschmutzung umgehend, mindestens
jedoch arbeitstäglich, auszukochen oder in einer Waschmaschine bei 95° Celsius zu waschen
und danach zu trocknen sowie trocken aufzubewahren.Geräte für die Reinigung von Böden, Wänden etc. sowie Reinigungs- und Desinfektionsmittel
sind in einem von der Küche bzw. von den Lebensmitteln streng getrennten Raum (notfalls
Schrank) aufzubewahren.Für Lebensmittelabfälle und andere Abfälle gilt der Trennungsgrundsatz: Sie dürfen nicht in
Räumen gesammelt werden, in denen Lebensmittel hergestellt, behandelt oder in den Verkehr
gebracht werden. Die Behälter für Lebensmittelabfälle und anderer Abfälle müssen angemessen
beschaffen sein, d. h. sie müssen verschließbar, leicht zu reinigen und erforderlichenfalls zu
desinfizieren sein.Bezüglich Schädlingsbefall und -bekämpfung wird auf Kapitel 11 verwiesen
8.3 Bauliche Beschaffenheit
Um einen möglichst hygienischen Kantinenbetrieb zu gewährleisten, ist unbedingt darauf zu
achten, dass zwischen einem „sauberen“ und „unsauberen“ Kantinenbereich unterschieden wird.Damit die Reinigungs- und Desinfektionsmaßnahmen sinnvoll durchgeführt werden können,
müssen folgende bauliche Voraussetzungen erfüllt sein:-
Fußböden aus rutschfestem, wasserundurchlässigem, nicht saugendem sowie leicht zu
reinigendem und desinfizierendem Material mit Geruchsverschlüssen an den Bodenabläufen. -
Tischflächen und andere feste Einrichtungen mit glatter Oberfläche (möglichst Kunststoff).
-
Wandbekleidung glatt, hell, Nässe abweisend und bis zur Decke reichend, feuchtigkeitsfester
Deckenanstrich -
Fenster dichtschließend, Fensterrahmen abwaschbar, lüftbar und gegen das Eindringen von
Insekten gesichert. -
Dunstabzüge mit einer wirksamen Abscheidung von Küchendünsten und Fett, regelmäßige
Reinigung und Wartung der Abzüge.
8.4 Pachtverträge
Die in den Abschnitten 8.1 bis 8.3 aufgeführten Maßgaben sind bei Abschluss eines Pachtvertrages
zwischen der DSK und dem vorgesehenen Betreiber so zu berücksichtigen, dass sie für den Betreiber
verbindlich sind.DESINFEKTIONSPLAN FÜR KÜCHEN UND KANTINEN
WAS
WANN
WIE
WOMIT
WORAUS
WER
Hände
nach Toilettenben.,
nach jeder Pause
Arbeitsplatzwechselwaschen
verreibenSoft kermann HD
Spender mit
einem SpritzerKüchen-
ReinigungspersonalAbfluß, Roste
und Senketäglich
nass abspritzen
sprühenSuma San D 10.1
Hochdruckreiniger 2 - 3 bar
2 l Flasche m. Dosierkappe
15 l Kanister, K 1000 DosiergerätKüchen-
ReinigungspersonalKüchen-Kleingeräte
nach jedem
ArbeitstagGeräte in Desinfektions-
lösung eintauchenSuma San D 10.1
2 l Flasche m. Dosierkappe
15 l Kanister, K 1000 DosiergerätKüchen-
ReinigungspersonalUniversal- und
Aufschnittmaschine
FleischwölfeTäglich nach Benutzung
einsprühen
bürstenSuma San D 10.1
2 l Flasche m. Dosierkappe
15 l Kanister, K 1000 DosiergerätKüchen-
ReinigungspersonalWagen
nach jedem
Arbeitstageinsprühen
bzw. bürstenSuma San D 10.1
2 l Flasche m. Dosierkappe
15 l Kanister, K 1000 DosiergerätKüchen-
ReinigungspersonalMengmulden und
Thermophorenach jedem
Arbeitstageinsprühen
bzw. bürstenSuma San D 10.1
2 l Flasche m. Dosierkappe
15 l Kanister, K 1000 DosiergerätKüchen-
ReinigungspersonalSchneideunterlage
Tische
Oberflächentäglich
einsprühen
bürstenSuma San D 10.1
2 l Flasche m. Dosierkappe
15 l Kanister, K 1000 DosiergerätKüchen-
ReinigungspersonalAbfallbehälter
nach jeder
Entleerungausspülen
Suma San D 10.1
2 l Flasche m. Dosierkappe
15 l Kanister, K 1000 DosiergerätKüchen-
ReinigungspersonalGummi- und
Kunststoff-
schürzentäglich
abbürsten
Suma San D 10.1
2 l Flasche m. Dosierkappe
15 l Kanister, K 1000 DosiergerätKüchen-
ReinigungspersonalKühlbereich
nach jeder Reinigung
mind. 1 x monatlicheinsprühen
nass wischen
bzw. abbürstenSuma San D 10.1
2 l Flasche m. Dosierkappe
15 l Kanister, K 1000 DosiergerätKüchen-
ReinigungspersonalBoden und
Wandflächenmind. 2 x wöchentlich
nach der Reinigungdurch einsprühen bzw. bürsten gründlich benetzen
Suma San D 10.1
2 l Flasche m. Dosierkappe
15 l Kanister, K 1000 DosiergerätKüchen-
ReinigungspersonalLappen und Tücher
täglich nach
Benutzungeinlegen und
nachspülenSuma San D 10.1
2 l Flasche m. Dosierkappe
15 l Kanister, K 1000 DosiergerätKüchen-
ReinigungspersonalToiletten,
Waschbecken
Duschen und
Fußbodenabläufemind. 1 x täglich
durch einsprühen bzw. bürsten
gründlich benetzenSuma San D 10.1
2 l Flasche m. Dosierkappe
15 l Kanister, K 1000 DosiergerätKüchen-
ReinigungspersonalDesinfektionsmittel: Johnson Diversey GmbH
DESINFEKTIONSPLAN FÜR KÜCHENBEREICH
WAS
WANN
WIE
WOMIT
WORAUS
WER
Hände/Haut
bei Bedarf
hyg. Hände-
desinfektionManipur
Skinmann softSpender
Küchen-
ReinigungspersonalAbfluss, Roste
und Senkevor Dienst-
beginneingießen
Septolit 0,5 %
Kanister m. Dosierpumpe
10-l-Eimer 2 x drückenKüchen-
ReinigungspersonalArbeitsfläche
bei Bedarf bzw.
nach Dienstendeabwischen
Septolit 0,5 %
Kanister m. Dosierpumpe
10-l-Eimer 2 x drückenKüchen-
ReinigungspersonalArbeits- und Schneidefläche
und Schneidemaschinebei Bedarf bzw.
nach Dienstendeabwischen
Septolit 0,5 %
Kanister m. Dosierpumpe
10-l-Eimer 2 x drückenKüchen-
ReinigungspersonalArbeitskleidung
bei Bedarf bzw.
nach Dienstendemaschinelle Reinigung
Waschmaschine
Wäscherei
Hackklotz,
Aufschnittmaschine
und Fleischwolfbei Bedarf bzw.
nach Dienstendeabwaschen
Septolit 0,5 %
Kanister m. Dosierpumpe
10-l-Eimer 2 x drückenKüchen-
ReinigungspersonalAufzug
bei Bedarf bzw.
nach Dienstendeabwischen
Septolit 0,5 %
Kanister m. Dosierpumpe
10-l-Eimer 2 x drückenKüchen-
ReinigungspersonalFahrwagen
bei Bedarf bzw.
nach Dienstendeabwischen
Septolit 0,5 %
Kanister m. Dosierpumpe
10-l-Eimer 2 x drückenKüchen-
ReinigungspersonalFlaschenbürste
bei Bedarf bzw.
nach Dienstendeeinlegen
Septolit 0,5 %
Kanister m. Dosierpumpe
10-l-Eimer 2 x drückenKüchen-
ReinigungspersonalFliesen und
Kacheln
Fußbodenbei Bedarf
abwischen
Septolit 0,5 %
Kanister m. Dosierpumpe
10-l-Eimer 2 x drückenKüchen-
ReinigungspersonalGefrierschrank
Tiefkühlräume
Lagerräumebei Bedarf bzw.
nach Dienstendeabwischen
Septolit 0,5 %
Kanister m. Dosierpumpe
10-l-Eimer 2 x drückenKüchen-
ReinigungspersonalInventar und Mobiliar
(innen und außen)bei Bedarf
abwischen
Septolit 0,5 %
Kanister m. Dosierpumpe
10-l-Eimer 2 x drückenKüchen-
ReinigungspersonalDESINFEKTIONSPLAN FÜR KÜCHENBEREICH
WAS
WANN
WIE
WOMIT
WORAUS
WER
Materialwaage
bei Bedarf bzw.
nach Dienstendeabwischen
Septolit 0,5 %
Kanister m. Dosierpumpe
10-l-Eimer 2 x drückenKüchen-
ReinigungspersonalReinigungs-
utensiliennach Benutzung
v. benetzend einlegen
Septolit 0,5 %
Kanister m. Dosierpumpe
10-l-Eimer 2 x drückenKüchen-
ReinigungspersonalFermocontainer
bei Bedarf bzw.
nach Dienstendeabwischen
Septolit 0,5 %
Kanister m. Dosierpumpe
10-l-Eimer 2 x drückenKüchen-
ReinigungspersonalSpülbecken
bei Bedarf bzw.
nach Dienstendeabwischen
Septolit 0,5 %
Kanister m. Dosierpumpe
10-l-Eimer 2 x drückenKüchen-
ReinigungspersonalUmkleideräume
1 x täglich
abwischen
Septolit 0,5 %
Kanister m. Dosierpumpe
10-l-Eimer 2 x drückenKüchen-
ReinigungspersonalToilette,
Waschbecken
Duschen und
Fußbodenabläufemind. 1 x täglich
abwischen
Septolit 0,5 %
Kanister m. Dosierpumpe
10-l-Eimer 2 x drückenKüchen-
Reinigungspersonal
Geschirrspülmittel Pril
Warennummer: 1676458 FA. HENKEL-ECOLAB
2836807Tabelle 9
HYGIENEPLAN FÜR KÜCHEN UND KANTINENWAS
WANN
WIE
WOMIT
WORAUS
WER
Hände
vor Arbeitsbeginn,
nach Verschmutzung
nach Toilettenbenutzung
mehrmals täglich -einreiben waschen
Desmanol
Spender
Küchen-
ReinigungspersonalAbfluß, Roste
und Senketäglich
naß wischen
sprühenQuartacid
Reiniger 0,5 %Kanister m. Dosierpumpe
10-l-Kanister 2 x drücken
2 l Flasche mit FlaschendosiererKüchen-
ReinigungspersonalArbeitsfläche
täglich
wöchentlichnaß wischen
sprühenQuartacid
Reiniger 0,5 %Kanister m. Dosierpumpe
10-l-Kanister 2 x drücken
2 l Flasche mit FlaschendosiererKüchen-
ReinigungspersonalArbeits- und Schneidefläche
täglich
naß wischen
sprühenQuartacid
Reiniger 0,5 %Kanister m. Dosierpumpe
10-l-Kanister 2 x drücken
2 l Flasche mit FlaschendosiererKüchen-
ReinigungspersonalArbeitskleidung
bei Bedarf bzw. nach Dienstende
maschinelle Reinigung
Waschmaschine
Wäscherei
Hackklotz,
Aufschnittmaschine
und Fleischwolftäglich
nach Benutzung
am Arbeitsplatznaß wischen
sprühenQuartacid
Reiniger 0,5 %Kanister m. Dosierpumpe
10-l-Kanister 2 x drücken
2 l Flasche mit FlaschendosiererKüchen-
ReinigungspersonalAufzug
Fahrwagen
Materialwaagetäglich
wöchentlichnaß wischen
sprühenQuartacid
Reiniger 0,5 %Kanister m. Dosierpumpe
10-l-Kanister 2 x drücken
2 l Flasche mit FlaschendosiererKüchen-
ReinigungspersonalFlaschenbürste
bei Bedarf täglich
einlegen
Quartacid
Reiniger 0,5 %Kanister m. Dosierpumpe
10-l-Kanister 2 x drücken
2 l Flasche mit FlaschendosiererKüchen-
ReinigungspersonalFliesen und
Kacheln
Fußbodentäglich
wöchentlichnaß wischen
sprühenQuartacid
Reiniger 0,5 %Kanister m. Dosierpumpe
10-l-Kanister 2 x drücken
2 l Flasche mit FlaschendosiererKüchen-
ReinigungspersonalLager- und
Kühlräumebei Bedarf
naß wischen
sprühenQuartacid
Reiniger 0,5 %Kanister m. Dosierpumpe
10-l-Kanister 2 x drücken
2 l Flasche mit FlaschendosiererKüchen-
ReinigungspersonalReinigungs-
utensilientäglich
benetzen
Quartacid
Reiniger 0,5 %Kanister m. Dosierpumpe
10-l-Kanister 2 x drücken
2 l Flasche mit FlaschendosiererKüchen-
ReinigungspersonalWasch-, Dusch-,
Umkleideräume
und Toilettentäglich
wöchentlichnaß wischen
sprühenQuartacid
Reiniger 0,5 %Kanister m. Dosierpumpe
10-l-Kanister 2 x drücken
2 l Flasche mit FlaschendosiererKüchen-
ReinigungspersonalBeim Auftragen von Reinigungs- und Desinfektionsmitteln mit Hochdruckreinigern ist zu beachten,
daß das Versprühen nur mit abgeschirmten Bodendüsen erfolgt, da sonst der Schmutz unkontrolliert
auf andere Gegenstände gespritzt werden kann.
Die Reinigungs- und Desinfektionsmittel: Fa. Schülke und Mayr GmbH
Geschirrspülmittel: Robot Neutralreiniger 200, Weischenberg
Warennummer: 1676458
28368079. Lufthygiene
Das regelmäßige und sachgerechte Lüften führt zu einer deutlichen Verbesserung der Innenraumluft.
In Räumen mit raumlufttechnischen Anlagen (RLT-Anlagen) ist deren Funktion und hygienische
Unbedenklichkeit durch Wartungsverträge mit den Vertreibern bzw. Herstellern sicher zu stellen.
Zeitpunkt und Umfang der Wartungsarbeiten sind in geeigneter Form zu dokumentieren, wobei die
lufthygienische Unbedenklichkeit zu testieren ist.Hierbei, wie auch bei der innerbetrieblich- eigenverantwortlichen Prüfung von RLT-Anlagen, sind
-
die Festlegungen der DIN 1946 Teil 2,
-
die VDI-Leitlinie 6002 Blatt 1 – Hygienische Anforderungen an raumlufttechnische Anlagen
in Büro- und Versammlungsräumen, -
die VDI-Leitlinie 6002 Blatt 2 – Hygienische Anforderungen an raumlufttechnische Anlagen -
einzuhalten.
10. Schädlingsbefall und -bekämpfung
Unter den tierischen Schädlingen spielen insbesondere Ratten, Mäuse und Schaben eine besondere
Rolle, da sie aufgrund ihrer Art, Lebensweise und Verbreitung Krankheitserreger auf den Menschen
übertragen können. Außerdem können sie Träger von allergieauslösenden Stoffen sein.Die Erfahrung lehrt, dass durch
-
Sauberkeit,
-
verschließen von Schlupfwinkeln und Hohlräumen,
-
regelmäßige Befallskontrollen
massivem Schädlingsbefall vorgebeugt werden kann.
Gezielte Schädlingsbekämpfung ist sachkundigen Personen zu überlassen.
11. Abfallentsorgung
Abfälle sollten in geeigneten Abfallbehältern (Mülleimer, ggf. mit Klappdeckel), möglichst
getrennt nach Abfallart, entsorgt werden. Hierbei sind die Behältnisse-
in gemeinschaftlich genutzten Räumen täglich
und in -
Büroräumen nach Bedarf
zu leeren.
Eine Lagerung von Abfällen in Flurbereichen muss unterbleiben.
Hinsichtlich der Entsorgung von Abfällen in Medizinischen Einrichtungen wird auf Kapitel 8
verwiesen.Hinsichtlich der Entsorgung von Lebensmittelabfällen wird auf Kapitel 9, Abschnitt 9.2
verwiesen.12. Kontrolluntersuchungen zur Beschaffenheit der Betriebshygiene
Im November 2001 wurde auf Veranlassung von VB zwischen Vertretern des Institutes für
Arbeitswissenschaften der RAG Aktiengesellschaft (IfA), der PS-Direktoren, der Hauptabteilung
BA (jetzt SBA/BBS) und BS (jetzt BBE) im Einvernehmen mit dem Gesamtbetriebsrat folgende
Ablauforganisation zur Überprüfung der betriebshygienischen Beschaffenheit festgelegt, die
weiterhin gültig ist:-
Hygieneuntersuchungen von Kauen, Sanitärbereichen, Medizinischen Einrichtungen und
Kantinen können
- durch die zuständige WD/BD nach Empfehlung durch das IfA aufgrund bestehender
Rechtsnormen,
- im Bedarfsfall von den verantwortlichen Stellen in den Betrieben über die zuständige
WD/BD,
- durch das IfA nach Abstimmung mit der zuständigen WD/BD
und
- im Falle kantinenhygienischer Untersuchungen von BBE bei gleichzeitiger Information
der zuständigen WD/BD
veranlasst werden. -
Das IfA stimmt mit der zuständigen WD/BD rechtzeitig den Zeitpunkt der vorgesehen
Untersuchung ab. Diese benennt im Gegenzug dem IfA die betrieblichen Ansprechpartner. -
Bei Hygieneuntersuchungen in verpachteten Kantinen werden diese in der Regel ohne
vorherige Ankündigung beim Kantinenpächter durchgeführt. -
Das IfA teilt die Ergebnisse betriebshygienischer Kontrolluntersuchungen der WD/BD mit,
die ihrerseits für die Information der verantwortlichen Person im Betrieb einschließlich
Betriebsarzt, Leiter Arbeits- und Umweltschutz und Betriebsrat sowie im Falle kantinen-
hygienischer Untersuchungen von BBE sorgt. -
In Anbetracht der Organisationsverantwortung auf DSK-Ebene erhalten BBS/BBS2 eine
Zweitschrift der Untersuchungsergebnisse vom IfA.
13. Literatur und Bezugsadressen
-
Reinigungs- und Desinfektionsleitlinie des Institutes für Arbeitswissenschaften der
RAG Aktiengesellschaft in der jeweils gültigen Fassung. -
DVGW-Arbeitsblatt W551: „Trinkwassererwärmungs- und -leitungsanlagen;
Technische Maßnahmen zur Verminderung des Legionellenwachstums“ -
DVGW-Arbeitsblatt W552: „Trinkwassererwärmungs- und -leitungsanlagen;
Technische Maßnahmen zur Verminderung des Legionellenwachstums;
Sanierung und Betrieb“ -
Infektionsschutzgesetz (IfSG) vom 20.07.2000, Bundesgesetzblatt I Nr. 33, Seite 1045
-
Lebensmittelhygieneverordnung (LMHV) vom 05.08.1997, Bundesgesetzblatt I Nr. 56,
Seite 2008 ff -
Liste der Deutschen Gesellschaft für Hygiene und Mikrobiologie (DGHM-Liste
Desinfektionsmittel), Stand 01.03.2000 -
Runderlass des Ministeriums FJFG NW vom 16.03.2000
-
Trinkwasserverordnung (TrinkwV) vom 21.05.2001
-
Unfallverhütungsvorschrift „GUV 26.19 Merkblatt für den Umgang mit Reinigungs-,
Pflege- und Desinfektionsmitteln“, Stand April 1997
-