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    Anlage 4

     

    Arbeitsanweisungen für Auswertepersonal zur Behandlung von MPGII-Filtern


    A Grundsätzliches:

    1. Für normale Staubprobenahmen sind Membranfilter aus Cellulosenitrat mit Porenweiten von 8,0 µm einzusetzen. In speziellen Fällen, so z.B. bei der Bestimmung von Dieselmotoremissionen, sind vorbehandelte Glasfaserfilter erforderlich.

    2. Die Filterdurchmesser müssen dem Durchmesser der Filteraufnahme entsprechen.

    3. Die Filter sind vor direkter Sonneneinstrahlung und von Staub geschützt zu lagern. Sie dürfen keinen übermäßigen Temperaturen ausgesetzt werden.

    4. Im Falle von Cellulosenitratfiltern sollte die Lagerdauer 1 Jahr nicht überschreiten.

    5. Die Empfindlichkeit der Waage und die Reproduzierbarkeit der Wägeergebnisse müssen den zu erwartenden Staubmassen angepaßt sein. Empfehlenswert ist eine Waage, bei der 0,01 mg noch bestimmbar sind; eine Waage mit einer Genauigkeit von 0,1 mg ist dann vertretbar, wenn die gesammelten Staubmassen grundsätzlich sehr hoch sind (> 10 mg).

    6. Systematische Fehler bei der Differenzwägung können durch elektrostatische Aufladungen des Filters auftreten. Der dadurch bedingte Fehler fällt um so weniger ins Gewicht, je größer die Staubmenge auf dem Filter ist. Fehler durch elektrostatische Aufladungen kann man vermeiden, wenn die Ladungen vom Filter abgezogen werden. Geeignet sind dazu u.a. die beiden folgenden Geräte:

        a) Staticmaster, Replacement radioactive ionizing unit. Ventron Instruments Corp.; Cahn Division 7500 Yefferson St. Paramount, California 90723 USA

        b) Hand - Tonblower, Ionisationselektroden - System, Typ 108, Eltex - Elektrostatik - Gesellschaft mbH, Hauptstraße 439, 79576 Weil am Rhein.

    In vielen Fällen kann der Einfluß statischer Aufladung verhindert werden, indem Waagen eingesetzt werden, deren Waagschalendurchmesser größer ist als der Filterdurchmesser. Waagschale und Waagengehäuse unterhalb der Waagschale müssen leitend miteinander verbunden und geerdet sein.

    B Arbeitsschritte bei der Wägung von Filtern:

    1. Filter nur mit Pinzette berühren.

    2. Filter unmißverständlich am Rand kennzeichen (z.B. 76 / 001). Die Beschriftung sollte so weit am Filterrand erfolgen, daß die Beschriftung auch nach der Bestaubung des Filters erkennbar bleibt. Die Kennzeichnungsnummer wird in das Wägebuch übernommen, wodurch erreicht wird, daß die Nummern fortlaufend ausgegeben werden und keine Nummer mehrfach erscheint. An der Waage verbleiben in abgedeckten Petrischalen drei unbestaubte Referenzfilter, die zu jeder Wägeserie mitgewogen werden.

    3. Die Filter werden in abgedeckten Petrischalen aufbewahrt und 6 Stunden vor der Wägung an die klimatischen Verhältnisse des Wägeraumes angeglichen (gilt auch nach erfolgter Beaufschlagung). Nicht bewährt hat sich wegen sehr schneller Feuchtigkeitsaufnahme des Filters die Trocknung im Trockenschrank, anschließend Abkühlung im Exsikkator und nachfolgende Wägung. Dieses Verfahren sollte nur dann angewandt werden, wenn die Wägung in verschließbaren, mitgetrockneten Wägegefäßen erfolgt. Dadurch wird jedoch das Verhältnis Leermasse zu Staubmasse ungünstig beeinflußt.

    4. Elektrostatische Aufladung vom Filter entfernen (falls die dazu notwendigen Geräte vorhanden sind).

    5. Nullpunkt der Waage kontrollieren.

    6. Waagenfenster öffnen und das Filter auf die Wägeschale legen.

    7. Die eigentliche Wägung soll nach der zu der betreffenden Waage gehörenden Bedienungsanleitung erfolgen. Grundsätzlich wird nach Auflegen des Filters auf die Wägeschale vorsichtig entarretiert, das Gewicht abgelesen und wieder arretiert.

    8. Das Gewicht wird sofort in das Wägebuch übertragen.

    9. Das Filter wird dann vorsichtig von der Wägeschale genommen und der Nullpunkt der Waage nach Schliessung des Waagenfensters noch einmal kontrolliert.

    10. Mit einer Pinzette wird das Filter in die Filterhalterung des Probenahmegerätes gelegt.

    11. Zur Wägung des mit Staub beaufschlagten Filters wird dann wieder in der Reihenfolge B 3. bis B 9. verfahren. Die prozentuale Abweichung der Masse der mitgewogenen Referenzfilter zur Masse zum Zeitpunkt der Einwaage wird bis auf die zweite Dezimalstelle genau ermittelt und der Mittelwert gebildet. Dieser prozentuale Wert wird zur Massenkorrektur des bestaubten Filters herangezogen.

    12. Durch Differenzbildung (bestaubtes Filter minus Leerfilter) wird die Feinstaubmasse bestimmt.

    13. Aus ermittelter Feinstaubmasse und durchgesetzter Luftmenge wird die Feinstaubkonzentration errechnet.

    14. Nach erfolgter Analyse der Staubprobe auf Schadstoffe werden die Schadstoffkonzentrationen über die Staubkonzentrationen errechnet.