• Anlage 2 zu den Fluchtweg-Richtlinien

    Maßnahmen für sonderbewetterte Grubenbaue mit Abbaueinwirkungen, Vortriebe und Raubbetriebe einziehseitig des ersten Fluchtansatzpunktes
    (zu Abschnitt 4.2.1.2 der Fluchtweg-Richtlinien)

    Der sonderbewetterte Bereich mit einer Länge von mehr als 20 m ist unabhängig von der CH4-Vorbelastung und der Zunahme des CH4-Gehaltes mindestens nach Nr. 4.1.1.2 der Sonderbewetterungs- Richtlinien vom 22.12.1980 - 18.31.3-1-12 -, SBl. A 2.18, durch schreibende ortsfeste CH4-Meßeinrichtungen zu überwachen.

    Ein Meßwertgeber muß unter der Firste so nahe der Ortsbrust angeordnet sein, daß der Rückstrom möglichst frühzeitig dort überwacht wird, wo die Vermischung des Methans mit den Wettern weitgehend abgeschlossen ist.

    Unbeschadet der einschlägigen Bestimmungen (vgl. § 164 BVOSt, Nr. 5.1 der Sonderbewetterungs-Richtlinien) ist ein erweiterter Gefahrenbereich innerhalb einer vorgegebenen Zeitdauer zu räumen, wenn die beiden folgenden Bedingungen gleichzeitig erfüllt sind:

    - Der Grenzwert der Wetterstromüberwachung wird erreicht (bei Notbewetterung mindestens bei  ½  V min ), oder die Wetterstromüberwachung ist gestört.

    - An einer Meßstelle der CH4-Überwachung wird die 1%-Grenze erreicht (ggf. Ersatzmaßnahmen   nach Nr. 5.9 letzter Absatz der Sonderbewetterungs-Richtlinien), oder mehr als eine   Meßeinrichtung sind gestört.

    Gefahrenbereich und Zeitdauer müssen für den einzelnen Grubenbau, insbesondere unter Berücksichtigung der Ausgasung, durch eine besonders bestimmte verantwortliche Person festgelegt worden sein.

    Bei Erreichen des Grenzwertes für den zulässigen CH4-Gehalt der Wetter sowie für den Mindestwetterstrom

    min bzw. ½ V min müssen jeweils durch die Meßeinrichtungen akustische und optische Warnsignale an einer ständig besetzten Stelle (z.B. Sicherheitswarte) ausgelöst werden.

    Je nach Abstand der CH4-Meßstellen vom durchgehenden Wetterstrom müssen eigensichere ferngespeiste CH4-Meßeinrichtungen eingesetzt werden, bei denen sich die nichteigensicheren Stromkreise im durchgehenden Wetterstrom befinden.