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    Anlage 1 zu den Fluchtweg-Richtlinien

     

    Anforderungen an die Fahrungsmöglichkeiten in Schächten
    (zu Abschnitt 3.8 der Fluchtweg-Richtlinien)

     

    In Blindschächten darf aus Gründen einer sicheren Flucht grundsätzlich auf ein Fahrtrum nicht verzichtet werden.

    Demgegenüber darf in Tagesschächten auf ein Fahrtrum verzichtet werden:

    1. In Schachtabschnitten von der oberen Sohle bis zur Rasenhängebank, wenn dort Hilfsfahr- oder Befahrungsanlagen ausreichender Kapazität vorhanden sind und in wenigstens einem Einziehschacht der Schachtanlage ein Fahrtrum bis nach über Tage zur Verfügung steht. Sollte in Einzelfällen diese Voraussetzung nicht gegeben sein, so sind hinsichtlich des Schutzziels gleichwertige Maßnahmen zu treffen. Dieser Einziehschacht muß von den Anschlägen der nicht mit Fahrtrumen ausgerüsteten Schächte ohne Benutzung maschineller Einrichtungen erreicht werden können.

    2. In Schachtabschnitten zwischen der oberen und der untersten Sohle, wenn dieser Schachtteil für Fluchtzwecke nicht in Frage kommt oder wenn sichergestellt ist, daß Personen von Anschlägen im belasteten Wetterstrom mit angelegtem Filterselbstretter ohne Benutzung maschineller Einrichtungen einen unbelasteten Wetterstrom erreichen können.

    Letzteres dürfte dann der Fall sein, wenn in erreichbarer Nähe des Schachtes ein seigerer oder geneigter Grubenbau als paralleler Fluchtweg vorhanden ist oder wenn bei zweiseitig angelegten Schachtanschlägen sichergestellt ist, daß von dem durch Brandgase betroffenen Anschlag aus ein unbelasteter Wetterstrom erreicht werden kann.

    Die Frage der Fluchtmöglichkeit ist besonders sorgfältig zu prüfen, wenn ein Ausziehschacht an nur eine Sohle angeschlossen ist.

    Unabhängig hiervon ist darauf hinzuweisen, daß ein Ausziehschacht eine zentrale Bedeutung für die Flucht und Rettung der Belegschaft nicht erhalten kann, da "Rettungsschächte" grundsätzlich Einziehschächte sein müssen, über die auch weitgehend die Hauptseilfahrt abzuwickeln ist. Das gilt um so mehr, als die Bergleute erfahrungsgemäß die Flucht auf dem gewohnten Weg zum Hauptseilfahrtschacht antreten. Unabhängig von diesen Überlegungen empfehlen sich grundsätzlich auch in Ausziehschächten leistungsfähige Seilfahrtanlagen für die in der Nähe dieser Schächte beschäftigte Belegschaft.