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    Richtlinien des Landesoberbergamts Nordrhein-Westfalen
    für die Ermittlung zulässiger Fluchtweglängen im Steinkohlenbergbau unter Tage
    (Fluchtweg-Richtlinien)

    vom 18.12.1989

    Inhaltsverzeichnis

    1.

    Geltungsbereich

     

     

    2.

    Begriffsbestimmungen

    2.1.

    Haltezeit eines Selbstretters

    2.2.

    Fluchtansatzpunkt

    2.3.

    Fluchtendpunkt

    2.4.

    Fluchtzeit

    3.

    Grundregeln

    3.1.

    Vermeiden von Brandlasten und Zündquellen

    3.2.

    Warnung der Beschäftigten

    3.3.

    Mitführen des Selbstretters

    3.4.

    Zulässige Fluchtzeit

    3.5.

    Einsatzbeschränkungen

    3.6.

    Fluchtwege

    3.7.

    Fluchtrichtung

    3.8.

    Flucht in Schächten

    3.9.

    Flucht in Bohrlöchern

    3.10.

    Erreichbarkeit der Tagesoberfläche

    3.11.

    Hinweiszeichen

    3.12.

    Warneinrichtungen in besonderen Betrieben

    3.13.

    Verbesserung der Fluchtbedingungen

    3.14.

    Fluchtkammern

    3.15.

    Unterweisung

    3.16.

    Fluchtwegbefahrungen

    4.

    Ermittlung der Fluchtansatzpunkte und Fluchtendpunkte

    4.1.

    Allgemeines

    4.2.

    Bewertung der Einziehwetterwege

    4.2.1.

    Gefahren durch Grubengas

    4.2.2.

    Brandgefahr

    4.3.

    Zusätzliche Wettereinspeisungen und brandschutztechnische Absicherung von Abzweigen

    5.

    Flucht mit Selbstrettern

    5.1.

    Einsatzbedingungen

    5.2.

    Fluchtbedingungen für Flucht mit Filterselbstrettern

    5.2.1.

    Allgemeine Angaben zu Richtgeschwindigkeiten für die Flucht mit Filterselbstrettern

    5.2.2.

    Richtgeschwindigkeiten in Strecken

    5.2.3.

    Richtgeschwindigkeiten in Streben

    5.2.4.

    Richtgeschwindigkeiten in Schächten und Blindschächten

    5.2.5.

    Berücksichtigung des Grubenklimas

    5.2.6.

    Berücksichtigung großer Brandlasten

    5.3.

    Fluchtbedingungen für Flucht mit Sauerstoffselbstrettern

    5.3.1.

    Richtgeschwindigkeiten

    5.3.2.

    Einzelmessungen

    6.

    Fluchtzeitermittlung

    Anlagen:

    1.

    Anforderungen an die Fahrungsmöglichkeiten in Schächten

    2.

    Maßnahmen für sonderbewetterte Grubenbaue mit Abbaueinwirkungen, Vortriebe und Raubbetriebe einziehseitig des ersten Fluchtansatzpunktes

    3.

    Anforderungen an Gurtförderer sowie elektrische Kabel und Leitungen

    Abbildungen:

    1.

    Lage von Fluchtansatz- und Fluchtendpunkten bei einziehseitiger Erfüllung der Voraussetzungen nach Abschnitt 4.2

    2.

    Lage von Fluchtansatz- und Fluchtendpunkten, sofern einziehseitig die Voraussetzungen nach Abschnitt 4.2 erfüllt und darüber hinaus zwischen dem letzten Wetterverzweigungspunkt und dem vorverlegten Fluchtansatzpunkt Gurtförderer mit Kohlenförderung nicht vorhanden sind

    3.

    Lage von Fluchtansatz- und Fluchtendpunkten bei einziehseitiger Abbaueinwirkung

    4.1.

    Lage von Fluchtansatz- und Fluchtendpunkten ohne zweite Wettereinspeisung

    4.2.

    Lage von Fluchtansatz- und Fluchtendpunkten mit zweiter Wettereinspeisung

    5.1.

    Verringerung der Fluchtgeschwindigkeit um 15 % bei nicht aufgefrischtem Wetterstrom

    5.2.

    Keine Verringerung der Fluchtgeschwindigkeit bei aufgefrischtem Wetterstrom

    6.

    Fluchtzeitermittlung