-
Anlage 4
(zu § 10)Teil 1
Regelmäßige Nachtragungs- und Einreichungsfristen Fristen in
Monaten1
Gewinnungsbetriebe und untertägige Aufsuchungsbetriebe 1.1
Untertägige Aufsuchungs- und Gewinnungsbetriebe
Steinkohle
Halden
Braunkohle, Erze, Salze
Halden
Sole, sonstige Bodenschätze
3
12
6
12
121.2
Übertägige Gewinnungsbetriebe
Steinkohle
Braunkohle
Höhenfestpunktriß
Basaltlava, Feldspat, Quarz und Quarzit
mit Ausnahme quarzitischer Sande
Sonstige Bodenschätze
12
12
24
48
241.3
Gewinnungsbetriebe mit Bohrungen von über Tage
Kohlenwasserstoffe
Erdwärme
Solegewinnungskavernen
bei Veränderung der Betriebsanlagen
nach jeder von der zuständigen Behörde
vorgeschriebenen Hohlraumvermessung
oder Höhenmessung
Sonstige Aussolungen
12
48
12
unverzüglich
122
Übertägige Aufsuchungsbetriebe
Nach Fertigstellung der Bohrung oder bei
Änderungen innerhalb von
63
Sonstige Tätigkeiten und Einrichtungen 3.1
Untergrundspeicherung 3.1.1
Kavernenspeicher
bei Veränderung der Betriebsanlagen
nach jeder von der zuständigen Behörde
vorgeschriebenen Hohlraumvermessung
oder Höhenmessung
12
unverzüglich3.1.2
Porenspeicher 12
3.1.3
Speicherbergwerke
Halden6
123.2
Versuchsgruben 24
3.3
Gewinnung in alten Halden 24
Teil 2
Unverzüglich in das Rißwerk einzutragende Angaben:
1 die Grenzen der Bergbau- oder sonstigen Berechtigung sowie andere für den Betrieb festgesetzte Grenzen einschließlich Sicherheitslinien,
2 betriebliche Sicherheitspfeiler, Schutzbezirke und Sicherheitsabstände sowie Quellenschutzgebiete, Wasserschutzgebiete, Einflugschneisen,
3 bei Betrieben in Küstengewässern oder im Bereich des Festlandsockels über die Angaben nach den Nummern 1 und 2 hinaus Schiffahrtswege, Verkehrstrennungsgebiete, Sperrgebiete, sonstige unter besonderen Schutz gestellte Gebiete, Richtfunkstrecken, Seezeichen sowie Rohrleitungen und Kabel,
4 Standwasserbereiche, Wasserdämme, Abschlußdämme,
5 Brandherde, Brandfelder, Branddämme,
6 Austritt- und Ausbruchstellen von Gasen, Laugen oder Schlämmen, wasser-, laugen- oder gasführende Schichten oder Klüfte,
7 Gebirgsschlagstellen.