• Anlage 4
    (zu § 10)

     

    Teil 1

    Regelmäßige Nachtragungs- und Einreichungsfristen
       

    Fristen in
    Monaten

    1

    Gewinnungsbetriebe und untertägige Aufsuchungsbetriebe  

    1.1



     

    Untertägige Aufsuchungs- und Gewinnungsbetriebe
    Steinkohle
      Halden
    Braunkohle, Erze, Salze
      Halden
    Sole, sonstige Bodenschätze


    3
    12
    6
    12
    12

    1.2




     

    Übertägige Gewinnungsbetriebe
    Steinkohle
    Braunkohle
      Höhenfestpunktriß
    Basaltlava, Feldspat, Quarz und Quarzit
    mit Ausnahme quarzitischer Sande
    Sonstige Bodenschätze


    12
    12
    24

    48
    24

    1.3






     

    Gewinnungsbetriebe mit Bohrungen von über Tage
    Kohlenwasserstoffe
    Erdwärme
    Solegewinnungskavernen
       bei Veränderung der Betriebsanlagen
       nach jeder von der zuständigen Behörde
       vorgeschriebenen Hohlraumvermessung
       oder Höhenmessung
    Sonstige Aussolungen


    12
    48

    12

    unverzüglich
    12

    2
     

    Übertägige Aufsuchungsbetriebe
    Nach Fertigstellung der Bohrung oder bei
    Änderungen innerhalb von


    6

    3

    Sonstige Tätigkeiten und Einrichtungen  

    3.1

    Untergrundspeicherung  

    3.1.1


     

    Kavernenspeicher
       bei Veränderung der Betriebsanlagen
       nach jeder von der zuständigen Behörde
       vorgeschriebenen Hohlraumvermessung
       oder Höhenmessung


    12


    unverzüglich

    3.1.2

    Porenspeicher

    12

    3.1.3

    Speicherbergwerke
       Halden

    6
    12

    3.2

    Versuchsgruben

    24

    3.3

    Gewinnung in alten Halden

    24

     

     

    Teil 2

    Unverzüglich in das Rißwerk einzutragende Angaben:

    1  die Grenzen der Bergbau- oder sonstigen Berechtigung sowie andere für den Betrieb festgesetzte Grenzen einschließlich Sicherheitslinien,

    2  betriebliche Sicherheitspfeiler, Schutzbezirke und Sicherheitsabstände sowie Quellenschutzgebiete, Wasserschutzgebiete, Einflugschneisen,

    3  bei Betrieben in Küstengewässern oder im Bereich des Festlandsockels über die Angaben nach den Nummern 1 und 2 hinaus Schiffahrtswege, Verkehrstrennungsgebiete, Sperrgebiete, sonstige unter besonderen Schutz gestellte Gebiete, Richtfunkstrecken, Seezeichen sowie Rohrleitungen und Kabel,

    4  Standwasserbereiche, Wasserdämme, Abschlußdämme,

    5  Brandherde, Brandfelder, Branddämme,

    6  Austritt- und Ausbruchstellen von Gasen, Laugen oder Schlämmen, wasser-, laugen- oder gasführende Schichten oder Klüfte,

    7  Gebirgsschlagstellen.